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20.3931 · Postulat · 2020-08-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens im Jahr 2022 einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte vertieft zu prüfen:

- Massnahmen zur Aufrechterhaltung des Selbstversorgungsgrades

- Erweiterung der Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion;

- Möglichst weitgehende Schliessung der Kreisläufe aller Nährstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette inklusive Konsum;

- Reduktion der Komplexität und Fokussierung auf besonders wirksame agrarpolitische Instrumente; Reduktion des administrativen Aufwandes für die Landwirtschaft und Reduktion der Verwaltung beim Bund und den Kantonen.

- Rahmenbedingungen schaffen für eine möglichst grosse unternehmerische Freiheit und wirtschaftliche Perspektive für die Land- und Ernährungswirtschaft.

- Reduktion von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Inlandproduktion und Importen aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Vorschriften für die Produktion unter Berücksichtigung internationaler Verpflichtungen.

Eine Minderheit der Kommission (Levrat, Rechsteiner Paul, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Begründung

Zielsetzung der Arbeiten sollte sein, für die Landwirtschaft langfristige Perspektiven zu schaffen, die es ihr erlauben, die verfassungsmässigen Ziele (gemäss 104 und 104a BV) unter künftigen Rahmenbedingungen besser zu erfüllen als bisher. Der Bericht sollte eine Beurteilung ermöglichen, wie die Agrarpolitik künftig ausgerichtet werden soll und welches mögliche Anpassungen wären, die im Rahmen einer agrarpolitischen Reformetappe umgesetzt werden könnten.

Die Nährstoffkreisläufe sollen nicht beschränkt auf den Hof angeschaut werden, sondern die gesamten Kreisläufe umfassen.

Lebensmittel sind wichtig für die Gesundheit und Ernährungssicherheit der Schweiz. Die Lebensmittel, die in der Schweiz nachhaltig und unter Einhaltung hoher Tierwohlstandards produziert werden können und nachgefragt werden, sollen grundsätzlich im Inland produziert werden. Es macht keinen Sinn, Lebensmittel, deren Produktion und Transport im Ausland einen grösseren ökologischen Fussabdruck verursacht als im Inland, in die Schweiz zu importieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das vorliegende Postulat fordert einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Der Bundesrat überprüft regelmässig seine Strategie zur längerfristigen Ausrichtung der Agrarpolitik und richtet diese auf die zukünftigen Herausforderungen aus. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei die für die Land- und Ernährungswirtschaft relevanten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklungen. Mit der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) hat der Bundesrat seine strategischen Stossrichtungen für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik dargelegt (vgl. Ziffer 4 der Botschaft) und darauf basierend dem Parlament Massnahmen für die Zeitperiode 2022 bis 2025 vorgeschlagen.

In einem längerfristigen Zeithorizont kann die Forderung des Postulats zwar Sinn machen, wenn es auf die Etappen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach der AP22+ abzielt. In Verbindung mit der von der Kommission beantragten Sistierung der parlamentarischen Beratung zur AP22+ erachtet der Bundesrat das Postulat jedoch nicht als zielführend. Die im Postulat formulierten Anliegen einer Weiterentwicklung der Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion oder der Reduktion der Komplexität lassen sich nur im Rahmen eines umfassenden und politikbereichsübergreifenden Ansatzes erarbeiten. Die Ausarbeitung eines Berichts würde entsprechend Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund der zwischenzeitlichen Sistierung würde das Parlament mit der Beratung der AP22+ somit frühestens in der zweiten Hälfte 2022 oder Anfang 2023 starten können. Folglich würde sich die Inkraftsetzung der Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf den 1. Januar 2025 verschieben. Dieses Vorgehen hätte einen mehrjährigen Stillstand bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik zur Folge und würde dem unbestrittenen politischen Handlungsbedarf in der Land- und Ernährungswirtschaft in keiner Weise gerecht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.