20.3952 · Interpellation · 2020-09-08
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Während des Lockdowns wurde das Angebot im öffentlichen Verkehr auf ein Grundangebot reduziert, das der Grundversorgung dienen sollte. Seit den Lockerungen vom 11. Mai haben die Transportunternehmen in Absprache mit den Bestellern das Angebot etappiert wieder hochgefahren. In der Region Basel wurde das Nachtangebot der TNW-Linien ab dem 03. Juli wieder aufgenommen. Am 15. Juli wurde vom TNW jedoch mitgeteilt, dass die drei Nacht-S-Bahnlinien ab Basel SBB ins Ergolztal, ins Laufental und ins Fricktal bis zum 16. August als Bahnersatzbusse von Postauto statt den gewohnten SBB-Zügen verkehren. Für die Benützer*innen des Nachtangebotes brachte dies jedoch eine massive Verlängerung der Reisezeit und damit eine Verschlechterung des Angebotes mit sich. Begründet wird diese Massnahme mit einem vorübergehenden Unterbestand beim Lokpersonal. Dass die SBB einen Mangel an Lokführer*innen haben, ist nicht neu. So stellten die SBB am Samstag, dem 12. Oktober 2019 den Betrieb des "Läufelfingerlis" ein. Auf dieser Strecke fuhr ab dann von 11 Uhr morgens bis Betriebsschluss kein Zug mehr. Wer die S9 nehmen wollte, musste auf einen Bahnersatzbus umsteigen. Das soll jetzt sogar bis Ende Jahr so bleiben.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie kam es, dass die Nacht-S-Bahnlinien in der Region Basel vom 17. Juli bis zum 16. August als Bahnersatzbusse angeboten wurden?
2. War die Reduktion und Verschlechterung des Angebots, so wie dies die SBB beim TNW-Nachtnetz angeboten hatten, überhaupt rechtens?
3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass das Bahnersatzangebot auf den Nacht-S-Bahnlinien des TNW während einem Monat für die Benützer*innen des Nachtangebots unattraktiv ist (insbesondere da das Angebot nur in Richtung "Land" betrieben wird und eine massiv längere Fahrzeit mit sich bringt)?
4. Anerkennt der Bundesrat die Tatsache, dass die Region Basel aufgrund der vielen Geschehnisse abgehängt wurde?
5. Muss die Region Basel damit rechnen, dass aufgrund des Unterbestands beim Lokpersonal in den nächsten Monaten erneut Ersatzbusse aufgeboten werden müssen?
6. Wie verhindert der Bundesrat zukünftig, dass sich Unterbestände beim Lokpersonal nicht nachteilig auf die Region Basel auswirken?
7. Welche Massnahmen ergreift die SBB zur Personalrekrutierung? Ist ein spezifisches Frauenrekrutierungsprogramm angedacht?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Nachdem das Angebot des öffentlichen Verkehrs infolge der Corona-Pandemie schweizweit heruntergefahren wurde, nahm das Nachtnetz in der Nordwestschweiz den Betrieb im Juli 2020 schrittweise wieder auf. Wegen eines temporären Lokführermangels verkehrten auf den drei Nacht-S-Bahnlinien ab Basel SBB ins Ergolztal, ins Laufental und ins Fricktal an den Wochenenden bis und mit dem 16. August 2020 Bahnersatzbusse. Seit dem 22. August 2020 werden die Verbindungen auf den drei Nacht-S-Bahnlinien wieder gemäss Fahrplan gefahren.
2. Die Bestimmungen über die Betriebspflicht (Art. 14 PBG, SR 745.1) in der Personenbeförderungskonzession verpflichten die SBB dazu, grundsätzlich alle im Fahrplan enthaltenen Fahrten durchzuführen. Aus rechtlicher Sicht ist es zulässig, dass eine Konzessionsnehmerin in Ausnahmefällen ihre Transportleistung temporär (bis zu einem Jahr) mit einem anderen als in der Konzession vorgesehenen Verkehrsmittel (z. B. Bus statt Bahn) ausführt, ohne dass die Konzession dafür geändert werden muss (vgl. Art. 17 Abs. 4 VPB, SR 745.11). Diese Bestimmung wurde im Hinblick auf eine gewisse Flexibilität in der Leistungserbringung vorgesehen, etwa bei Baustellen. Im Sommer 2020 kam es unter anderem im Nachtnetz zu Abweichungen gegenüber dem geplanten Angebot. Die SBB hat aufgrund des planungsfehlerbedingten und durch die Corona-Pandemie verschärften Lokführermangels Bahnersatzbusse eingesetzt. Laut SBB sei diese Lösung vorgängig mit den betroffenen Kantonen besprochen worden. Die SBB trägt die durch den Lokführermangel entstandenen Bahnersatzkosten selber.
3. Für die Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs ist jede Angebotseinschränkung ärgerlich. Grundsätzlich erwartet der Bund von der SBB, dass sie alle bestellten und durch die öffentliche Hand finanzierten Angebote durchführt. Der Bund, vertreten durch das BAV, hat bei der SBB interveniert und ihr mitgeteilt, dass er mit der Einstellung ganzer S-Bahn-Linien nicht einverstanden sei.
4. Die Angebotseinschränkungen wegen des Lokführermangels betreffen nicht nur die Region Basel. Temporäre Massnahmen wurden durch die SBB für die Regionen Westschweiz, Mittelland und Nordwestschweiz sowie Zürich festgelegt.
5. und 6. Die Verantwortung für den Betrieb liegt bei der Konzessionsnehmerin SBB. Laut Auskunft der SBB dauern die Angebotsanpassungen bis zum Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2020. Gemäss heutiger Planung der SBB kann das Angebot ab diesem Datum wieder vollumfänglich produziert werden - mit Ausnahme der Westschweiz, wo gewisse Einschränkungen bis April 2021 bestehen bleiben.
7. Die SBB hat Massnahmen ergriffen, um potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen und sich als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Zu den Massnahmen gehören auch Aktionen zur Förderung von Frauen oder Rekrutierungskampagnen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Personen über 40 Jahren. Diese und andere Bemühungen, Aspirantinnen und Quereinsteiger für den Lokführerberuf zu motivieren, sind gemäss SBB erfolgreich. Die SBB hat in der Folge die Anzahl der Ausbildungsklassen erhöht. Im Herbst 2020 werden rund 340 Lokführerinnen und Lokführer gleichzeitig in Ausbildung sein, das sind 10 Prozent der Lokführerinnen und Lokführer der SBB.
Antwort des Bundesrates.