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20.3958 · Dringliche Interpellation · 2020-09-09

Erledigt

Wortlaut

Die Covid-Pandemie hat zur schwersten Rezession in der Schweizer Wirtschaft seit 45 Jahren geführt und das Ende ist noch nicht abzusehen. Das Vorkrisenniveau des BIP dürfte nicht vor 2022 wieder erreicht werden. Die Folgen der Krise zeigen sich auch deutlich auf dem Arbeitsmarkt. Hier ist der Tiefpunkt noch nicht erreicht. Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie haben grosse Teile des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens lahmgelegt. In der Wirtschaft wurden Geschäftsmodelle entwertet, Absatzmärkte sind von einem Tag auf den anderen weggebrochen und Kaufentscheide aufgeschoben oder ganz aufgehoben worden. Auch Unternehmen, die keine Covid-Bürgschaftskredite des Bundes in Anspruch nehmen mussten, haben ihre Reserven aufgebraucht. Umso wichtiger ist jetzt ein beherztes Konjunktur-Impulsprogramm des Bundesrats, das Wirtschaft und Gesellschaft in dieser schwierigen Situation unterstützt.Ist der Bundesrat bereit, mit folgenden Massnahmen der Konjunktur nachhaltige Impulse zu verleihen:a. durch die Verlängerung das COVID-19-Kreditprogramms um mindestens ein Jahr und die Verwendung der nicht ausgeschöpften Covid-Bürgschaftskredite bis zur beschlossenen Obergrenze von 40 Milliarden Franken neu auch für Investitionen, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele beitragen, zum Beispiel für Investitionen in Anlagen, Flotten, Forschung und Entwicklung.b. mit einer deutlichen Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien (durch die Verdoppelung der Finanzmittel für die Einmalvergütung von Fotovoltaikanlagen) und eine Verstärkung des Gebäudesanierungsprogramms auf 1 Milliarde Franken.c. durch einen Bundesanteil zum Anstoss einer grosszügigen Finanzierung von Nachhilfe und Stützunterricht in den Kantonen für die Jahre 2020/2021 für Schüler und Schülerinnen, die in der Covid-Krise und dem Lockdown einen erheblichen Lernnachholbedarf bzw. grosse schulische Bildungslücken aufweisen.d. durch die Unterstützung für die Lebenshaltungskosten von Menschen, deren Berufe im Rahmen des Covid-bedingten Strukturwandels entwertet wurden (z.B. in der Luftfahrt, im Tourismus, Reisebranche, etc.) Und die dringend einer Umschulung bedürfen.e. durch eine Kaufkraftstärkung bei den unteren Einkommen, indem die Kurzarbeitsentschädigung im Falle eines Bezugs von mehr als 60 Tagen innerhalb eines Jahres auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls erhöht wird.