Erweiterungsbeitrag. Förderung der Bildung und sozialen Integration von Roma in Ost- und Südosteuropa
20.3962 · Interpellation · 2020-09-09
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
In Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Slowakei leben grosse Roma-Minderheiten in sehr prekären Bedingungen. Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Entwicklungsprozess hat sich in den letzten Jahren leider kaum verbessert. So wird die Schulpflicht bei Roma-Kindern oft nur ungenügend oder gar nicht durchgesetzt. Nicht wenige junge Roma, die mit Behörden in Kontakt kommen, sind Analphabeten. Die mangelnde soziale Integration und die Ausgrenzung von Roma birgt gewaltiges soziales Konfliktpotential in sich - primär in ihren Herkunftsländern, aber auch in Westeuropa und in der Schweiz.
Laut Botschaft zum zweiten Schweizer Erweiterungsbeitrag vom 28. September 2018 misst der Bundesrat Programmen zur Integration von Minderheiten, insbesondere Roma, weiterhin Bedeutung zu, will aber seinen Schwerpunkt auf "Palliativ- und Langzeitpflege, zur Unterstützung betagter Menschen und in der Erziehung und Familienplanung" legen.
Ich ersuche um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Das EDA erwähnt in seiner "Bilanz zum Abschluss der Länderprogramme in den EU-12 Staaten", dank dem Schweizer Erweiterungsbeitrag hätten mehr als 100 000 Roma in Bulgarien, Rumänien, der Slowakei und Ungarn besseren Zugang zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen erhalten. Wie kommt man genau auf diese Zahl?
2. Welche Bilanz zieht der Bundesrat aus der Evaluation dieser Projekte für eine bessere soziale Integration von Roma?
3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass in der neuen Finanzierungsperiode des Erweiterungsbeitrags Massnahmen für die bessere schulische und berufliche Integration von Roma mehr Priorität beigemessen werden sollte?
4. Man gewinnt den Eindruck, dass im Rahmen der Kohäsionszahlungen der kommenden Jahre der Zugang von Roma zu Gesundheitsleistungen bis hin zu Palliativpflege gefördert werden soll. Ist dieser Eindruck richtig? Wenn ja: wieso werden Programme in diesen Bereichen gegenüber Programmen für die schulische und berufliche Integration von Roma priorisiert?
5. Lässt sich sagen, aus welchen Staaten und Regionen die meisten Roma stammen, die sich v.a. in den Sommermonaten längere Zeit in der Schweiz aufhalten?
6. Inwiefern bemüht sich die Schweizer Diplomatie auf multilateraler Ebene sowie im Rahmen ihrer Beziehungen zu ost- und südosteuropäischen Staaten (in- und ausserhalb der EU), auf eine bessere schulische, berufliche und soziale Integration der Roma hinzuwirken?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die einzelnen Projekte und Programme haben regelmässig Bericht erstattet über den Projektfortschritt und zum Abschluss einen Schlussbericht vorgelegt. In jedem Vorhaben werden Indikatoren und Zielgrössen definiert, wie beispielsweise die Anzahl der Begünstigten, die einen verbesserten Zugang zu Schulbildung oder zum Gesundheitssystem erhalten sollen. Je nach Land waren Gemeinden oder Nichtregierungsorganisationen mit der direkten Projektumsetzung mandatiert. Nationale Steuerungsausschüsse überwachten die Umsetzung. Die in der "Bilanz zum Abschluss der Länderprogramme in den EU-12 Staaten" erwähnte Zahl von "über 100 000" Begünstigten fasst die Resultate in allen vier Ländern aus allen Projekten und Programmen zusammen.
2. Die durchgeführten Evaluationen bestätigen, dass die Projekte relevant waren und zur konkreten Verbesserung der Lebenssituation der Menschen geführt haben. Beispielsweise wurden die Wohnsituation und die Integration von Roma in den Arbeitsmarkt verbessert. Aufgrund der vorgegebenen kurzen Laufzeit der Projekte und teilweise mangelndem politischen Willen der zuständigen Behörden erwies sich die Institutionalisierung der Veränderungen manchmal als Herausforderung.
3. und 4. Im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten will sich die Schweiz für die Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen und sozialen Inklusion von Minderheiten einsetzen. In der Botschaft zum zweiten Beitrag werden die Roma als eine wichtige Gruppe innerhalb der Minderheiten und sozial Benachteiligten behandelt. Die Schweiz setzt die Projekte unter Berücksichtigung der Bedürfnisse in den Partnerländern auf. So sind Projekte zur Unterstützung der Roma nicht nur im Gesundheits- und Sozialbereich, sondern auch im Bildungsbereich und in der Arbeitsmarktintegration möglich. Weitere benachteiligte Gruppen sind aber beispielsweise auch betagte Menschen, welche einen besseren Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen benötigen. Wie vom Parlament beschlossen, kann der zweite Beitrag noch nicht umgesetzt werden, solange diskriminierende Massnahmen seitens der EU bestehen. Daher sind die konkreten Projekte noch nicht identifiziert.
5. Im Zentralen Migrationsinformationssystem, der Datenbank für Personendaten aus dem Asyl- und Ausländerbereich, wird die Ethnie (bspw. Roma) nicht systematisch erfasst. Die Ethnie spielt ausser bei Personen aus dem Asylbereich in der Regel keine Rolle.
6. Auf multilateraler Ebene, insbesondere im Europarat und in der OSZE, beteiligt sich die Schweiz am Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken zur Integration der Roma und zur Bekämpfung ihrer Diskriminierung. Der Europarat verfolgt einen Strategischen Aktionsplan für die Integration von Roma und Fahrenden (2020-2025), mit Fokus auf die Unterstützung des Zugangs zu einer integrativen und qualitativ hochwertigen Bildung. Die OSZE fördert die Rechte der Roma durch Projekte in Bereichen wie politische Beteiligung, Bildung und Wohnen. Fragen der Roma-Integration werden von der Schweiz auch im Rahmen der Universal Periodic Review des UNO-Menschenrechtsrats zu den Ländern Ost- und Südosteuropas untersucht. Auf bilateraler Ebene verfolgen die Schweizer Botschaften in Ost- und Südosteuropa aufmerksam die nationale Politik zur Integration der Roma.
Antwort des Bundesrates.