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20.3967 · Interpellation · 2020-09-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In den Wintermonaten ist die Schweiz ein Nettoimporteur von Strom aus dem angrenzenden Ausland. Dieser stammt überwiegend aus Deutschland. Mit der definitiven Abschaltung sämtlicher deutscher Kernkraftwerke bis Ende 2022, und der Dekarbonisierung des Energiesektors in Europa, fallen grosse Stromproduktionsanlagen weg. Durch die Motion 19.3004 (Langfristige Stromversorgungssicherheit. Sicherstellung und Klärung der Verantwortlichkeiten), welche sich derzeit in Bearbeitung durch den Bundesrat befindet, sollen die langfristige Stromversorgungssicherheit gewährleistet und Verantwortlichkeiten geklärt werden. Kurz- bis mittelfristig bleibt aber unklar, welche Folgen der deutsche Atomausstieg für die Stromimporte in die Schweiz haben wird.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie gedenkt der Bundesrat die Energiestrategie 2050 umzusetzen, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, ohne die Ziele dieser Strategie zu gefährden?

2. Erwartet er durch die Abschaltung der deutschen Kernkraftwerke Veränderungen bei den Stromimporten aus dem Ausland? Falls ja, in welchem Umfang, in welchen Zeiträumen und wie sollten allfällige Importausfälle kompensiert werden?

3. Wie wird zwischen der Exportfähigkeit (technisch) und der Exportbereitschaft (politisch) der Nachbarländer in ihren Prognosen zur Stromversorgungssicherheit unterschieden?

4. Ist er nach wie vor überzeugt, dass die Stromversorgung - vor allem während des Winterhalbjahres - nach Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke gesichert und ein Blackout mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann?

5. Falls nein, wie hoch wird die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts nach einer Reduktion der deutschen Importe eingeschätzt?

6. Wie hoch werden die Folgekosten eines solchen Blackouts eingeschätzt?

7. Wie können die erarbeiteten Lastabwurfszenarien öffentlich gemacht werden, damit die Unternehmen und die Bevölkerung entsprechende Massnahmen ergreifen können?

Stellungnahme des Bundesrates

Zur Frage 1:

Die Energiestrategie 2050 trägt mit Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz, des Ausbaus der neuen erneuerbaren Energien und der Unterstützung der Wasserkraft zur guten Versorgungssicherheit der Schweiz bei. Für den Bundesrat hat die Versorgungssicherheit weiterhin eine hohe Priorität. Die geplanten Revisionen des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) und des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) sollen denn auch das Förderinstrumentarium für Strom aus Wasserkraft, Speicherlösungen und den neuen erneuerbaren Energien anpassen und so zu zusätzlichen Investitionen beitragen. Schliesslich werden Entwicklungen in der Schweiz und in Europa weiterhin beobachtet, um potenziell kritische Trends rechtzeitig zu identifizieren und entsprechende notwendige Massnahmen ergreifen zu können.

Zur Frage 2:

Im Bereich Strom führt das Bundesamt für Energie (BFE) umfassende periodische Modellierungen der Erzeugungs- und Systemkapazität durch ("System-Adequacy-Analysen"). Diese berücksichtigen ausländische Entwicklungen wie etwa den Kernenergieausstieg in Deutschland und deuten für die Schweiz grundsätzlich auf eine stabile Versorgungssituation bis 2035 hin. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei einem eingeschränkten Import aus Deutschland die Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke umso wichtiger wird. Die Analysen zeigen, dass dank flexibler Schweizer Wasserkraftkapazitäten auf viele Entwicklungen - wie z.B. auf eine mögliche Knappheit auf der europäischen Exportseite - wirkungsvoll reagiert werden kann. Es ist jedoch erforderlich, dass sich Angebot und Nachfrage langfristig konsistent entwickeln und das Stromsystem auf Zeiten mit geringer Verfügbarkeit von Wind- und Solarstrom vorbereitet ist (z.B. durch Speicherung, Flexibilisierung oder abrufbare Reservekapazität).

Zur Frage 3:

Der Exportfähigkeit der Nachbarländer wird in den oben genannten Analysen durch Darstellung der zu erwartenden Entwicklung im Produktionspark, den Stromkonsumentwicklungen sowie den verfügbaren Netzkapazitäten Rechnung getragen. Die Exportbereitschaft wurde mit Hilfe einer Sensitivität in Form einer Nettoimportbeschränkung an den Schweizer Grenzen berücksichtigt.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die durchgeführten System-Adequacy-Analysen weisen gemäss den gerechneten Szenarien für den deutschen Kernenergieausstieg keine Versorgungsengpässe in der Schweiz aus. Eine konsistente langfristige Entwicklung von Angebot und Nachfrage in der Schweiz und Europa ist jedoch wichtig. Daher erachtet der Bundesrat die in der Antwort zur Frage 1 erwähnten Massnahmen für die Schweizer Versorgungssicherheit als unabdingbar.

Zu den Fragen 6 und 7:

Es ist zu unterscheiden zwischen den Gefährdungen eines Ausfalls der Versorgung mit elektrischer Energie aufgrund unterbrochener oder beschädigter Stromleitungen, Transformatoren oder Verteilknoten (Blackout) und einem Versorgungsengpass bei der Stromversorgung auf Grund von sich nicht mehr im Einklang befindendem Stromangebot und Stromnachfrage (Strommangellage). Die beiden Situationen unterscheiden sich in den Ursachen, den Massnahmen und Kosten. Die in der Interpellation angesprochenen Überlegungen wären eher im Rahmen der Strommangellage anzusiedeln.

Überlegungen und Einschätzungen zu einer schweren Mangellage wurden im Rahmen des Gefährdungsdossiers "Strommangellage" zur nationalen Risikoanalyse Katastrophen und Notlagen Schweiz durch die Bundesämter für Bevölkerungsschutz (BABS), für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und für Energie (BFE), die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) sowie durch Wirtschaftsvertreter angestellt. Eine solche Mangellage hätte beträchtliche volkswirtschaftliche Kosten zur Folge.

Im Falle eines potenziellen Eintretens einer schweren Mangellage stünde das Instrumentarium gemäss Vorgaben des Landesversorgungsgesetzes vom 17. Juni 2016 (LVG; SR 531) mit Massnahmen wie z.B. Verbrauchseinschränkungen und Stromkontingentierung zur Verfügung. Diese Massnahmen sind im "Faktenblatt Strombewirtschaftung" auf der Webseite des BWL dargestellt.

Antwort des Bundesrates.