20.3972 · Postulat · 2020-09-10
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, mittels einer Evaluation darzulegen, welche Wirkung die Neuregelung der elterlichen Verantwortung nach Trennung und Scheidung hat (gemeinsame elterliche Sorge und Neugestaltung des Unterhaltsrechts), ob die Ziele der beiden Revisionen erreicht worden sind und ob nicht intendierte Nebeneffekte aufgetreten sind.
Untersucht werden soll u.a.,
1. welche Rechtspraxis sich etabliert hat,
2. wie die Machtstrukturen und Entscheidungsbefugnisse durch die Revisionen verändert worden sind,
3. was der Zügelartikel für Familien und Kinder bedeutet,
4. ob sich Konflikte von der elterlichen Sorge zur Obhut verlagert haben,
5. wie sich die Regelung, wonach bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut auf Antrag hin geprüft werden muss (Art. 298 Abs. 2ter ZGB), auf die Situation der Nachscheidungsfamilie, in sozialer wie auch in finanzieller Hinsicht ausgewirkt hat,
6. wie häufig und in welchen Konstellationen die elterliche Sorge einem Elternteil allein übertragen wird,
7. welche Praxis bzgl. der elterlichen Sorge im Kontext von häuslicher Gewalt etabliert hat (vgl. auch Postulat 16.3163),
8. ob der Anteil von Kindern aus Einelternhaushalten in prekären finanziellen Situationen verringert werden konnte und
9. wie sich der Schutz des Existenzminimums der unterhaltspflichtigen Person auf das Wohl der Kinder auswirkt.
Die Optik von betroffenen Menschen ist im Rahmen der Evaluation angemessen einzubeziehen.
Begründung
Im Juli 2014 traten die Bestimmungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall in Kraft, Anfang 2017 folgten die revidierten Bestimmungen zum Kindesunterhalt. Mit den beiden eng verknüpften Vorlagen wurde das Ziel verfolgt, das Kindeswohl ins Zentrum aller Überlegungen zu stellen und allfällige Nachteile für Kinder, die sich aus dem Zivilstand der Eltern ergeben, zu beseitigen. Nach mehreren Jahren Erfahrungen mit den neuen Regelungen, ist der Zeitpunkt gut, die Auswirkungen der Reform auf das Kindswohl zu evaluieren. Dabei soll insbesondere herausgefunden werden, wie sich die neuen Regelungen auf das Leben der Menschen auswirken und ob sie die gemeinsame Elternschaft in Nachscheidungssituationen eher fördern oder die Konflikte verstärken.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Das traditionelle Familienbild hat einen grundlegenden Wandel erfahren. Kinder wachsen heute oft nicht mehr nur bei ihren verheirateten Eltern auf. Sie leben bei nicht miteinander verheirateten Eltern oder nur bei einem Elternteil, der häufig selbst wieder einen neuen Partner oder eine neue Partnerin hat. Die im Postulat genannten Revisionen widerspiegeln einerseits diesen gesellschaftlichen Wandel, andererseits wollte der Gesetzgeber damit bewusst auch einen Mentalitätswechsel sowohl bei den betroffenen Personen als auch bei den Behörden hervorrufen. Solche Veränderungen brauchen naturgemäss eine gewisse Zeit. Gerade bei grundsätzlichen Änderungen wie dem Kindesunterhaltsrecht ist es erfahrungsgemäss nicht sinnvoll, zu früh eine Evaluation zu lancieren, da sich in der Anwendung des neuen Rechts in der Praxis noch kein courant normal eingestellt hat. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass es nach teilweise weniger als fünf Jahren nur beschränkt möglich und deshalb nicht sinnvoll wäre, die Auswirkungen der Revisionen zuverlässig zu evaluieren.
Gleichzeitig ist auf folgendes hinzuweisen: Es ist zwar grundsätzlich möglich, in Erfüllung eines Postulats eine Evaluation durchzuführen. Der Fragenkatalog des vorliegenden Postulats sprengt aber mit seiner inhaltlichen und multidisziplinären Dimension die bisher gestützt auf ein Postulat durchgeführten Evaluationen bei weitem. Eine Evaluation im vorgeschlagenen Sinn wäre ausserordentlich aufwändig, da umfangreiche wissenschaftliche und empirische Studien in verschiedensten Disziplinen durchgeführt werden müssten. Nach Ansicht des Bundesrates ist das Verfahren zur Erfüllung eines Postulats deshalb im vorliegenden Fall nicht geeignet. Für Studien dieses Umfangs haben Forschende jederzeit die Möglichkeit, wissenschaftliche Projekte beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) über die Projektförderung und/oder im Rahmen von kollaborativ und interdisziplinär ausgerichteten Sinergia-Projekten einzureichen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.