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20.3978 · Interpellation · 2020-09-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ende August hat die SBB angekündigt, dass bis zum Fahrplanwechsel täglich 200 Züge ausfallen werden. Gewisse Angebote fielen ganz aus, in anderen Fällen werden als Ersatz Busse eingesetzt. Grund ist der Mangel an Lokomotivführer*innen. Die SBB musste bereits mehrmals in der Vergangenheit wegen diesem Personalmangel S-Bahnen durch Busse ersetzen. Das Bundesamt für Verkehr und andere Besteller*innen haben dies kritisiert, denn bestellt wurde eine andere Leistung. Die Information - auch an die Bahnbenützer*innen - erfolgte kurzfristig. Für viele unter ihnen verlängert sich die Reisezeit.

Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation hinsichtlich dem Ersatz von Zügen durch Busse?

2. Auf Grund welcher Vorgaben / rechtlichen Grundlagen kann die SBB Züge Angebote nicht mehr fahren?

3. Auf Grund welcher Vorgaben / rechtlichen Grundlagen kann die SBB Züge Angebote durch Busse ersetzen?

4. Kann die SBB ab Fahrplanwechsel Dezember 2020 wieder alle S-Bahnen gemäss Fahrplan fahren?

5. Der Mangel an Lokomotivführer*innen zeichnete sich schon länger ab. Hat der Bund in den Eignergesprächen diese Frage mit den SBB diskutiert respektive Massnahmen verlangt?

6. Welche konkreten Massnahmen werden ergriffen, um einen weiteren Mangel an Personal zu verhindern?

7. Welche Lehren zieht der Bundesrat in seiner Rolle als Eigner aus dieser Erfahrung?

8. Gibt es aus Sicht des Bundesrates Handlungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./3. Aufgrund der Bestimmungen über die Betriebspflicht in der Personenbeförderungskonzession ist die SBB verpflichtet, grundsätzlich alle im Fahrplan enthaltenen Fahrten zu produzieren. Aus rechtlicher Sicht ist es zulässig, dass eine Konzessionsnehmerin in Ausnahmefällen ihre Transportleistung temporär (max. 1 Jahr) mit einem anderen als in der Konzession vorgesehenen Verkehrsmittel (z.B. Bus statt Bahn) ausführt, ohne dass dafür die Konzession geändert werden muss. Diese rechtliche Bestimmung in Artikel 17 der Verordnung über die Personenbeförderung wurde im Hinblick auf eine gewisse Flexibilität in der Leistungserbringung vorgesehen, so insbesondere für die Aufrechterhaltung des Verkehrs während Baustellen. Ab Sommer 2020 kam es zu Abweichungen gegenüber dem geplanten Angebot. Die SBB musste auf verschiedenen Linien aufgrund des auf Planungsfehlern beruhenden und durch Corona verschärften Lokführermangels Bahnersatzbusse einsetzen. Laut SBB ist diese Lösung vorgängig mit den betroffenen Kantonen besprochen worden. Die SBB trägt die aufgrund des Lokführermangels entstandenen Bahnersatzkosten selber.

2. Der Bundesrat erwartet grundsätzlich von der SBB, dass alle bestellten und durch die öffentliche Hand finanzierten Angebote gefahren werden. Der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), hat bei der SBB interveniert und mitgeteilt, dass man mit der Einstellung ganzer S-Bahn-Linien nicht einverstanden ist. Es wird verlangt, dass die Einstellung zeitlich auf das absolute Minimum zu beschränken ist und dass die Reiseketten sicherzustellen sind, wenn nötig durch den Einsatz von Busersatzleistungen, dies auf Rechnung der Transportunternehmen.

4. Gemäss heutiger Planung der SBB kann ab dem Fahrplanwechsel vom 13. Dezember 2020 das Angebot wieder vollumfänglich produziert werden, mit Ausnahme einzelner LémanExpress-Züge auf den Linien Genf - Coppet und Genf - Annemasse, wo gewisse Einschränkungen bis April 2021 bestehen bleiben.

5./8. Der Bundesrat steuert die SBB als Eigner mit strategischen Zielen, welche er für vier Jahre vorgibt und jährlich überprüft. In die operativen Geschäfte mischt sich der Bundesrat indes nicht ein. Im Rahmen der regelmässigen Eignergespräche lassen sich die zuständigen Departemente über die Ursachen und die ergriffenen Massnahmen orientieren.

6. Die SBB hat Massnahmen ergriffen, um potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten für sich zu gewinnen und sich als attraktive Arbeitgeberin zu positionieren. Zu den Massnahmen gehören auch Aktionen zur Förderung von Frauen oder Rekrutierungskampagnen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger und Personen über 40 Jahren. Diese und andere Bemühungen, Aspirantinnen und Quereinsteiger für den Lokführerberuf zu motivieren, sind gemäss SBB erfolgreich. Die SBB hat in der Folge die Anzahl der Ausbildungsklassen erhöht. Im Herbst 2020 werden rund 340 Lokführerinnen und Lokführer gleichzeitig in Ausbildung sein, das entspricht 10 Prozent der bei der SBB eingesetzten Lokführerinnen und Lokführer.

7. Der Bundesrat vertritt als Eigner die Interessen des Bundes gegenüber den SBB und erwartet, dass sich die SBB an seine strategischen Zielvorgaben halten. Innerhalb dieser Vorgaben sind die SBB zuständig für die operativen Belange der Unternehmenstätigkeit sowie auch für die Umsetzung der internen Unternehmensorganisation. Der Bundesrat anerkennt, dass die neue Konzernleitung SBB das Problem erkannt hat und der Lösung hohe Priorität einräumt. Es besteht keine Veranlassung, die Steuerung der bundesnahen Unternehmen (Corporate Governance) zu verändern.

Antwort des Bundesrates.

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