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20.3982 · Interpellation · 2020-09-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Flugroboter haben das Potential, die Nachhaltigkeit der Luftfahrt zu erhöhen. Beispielsweise können leise, elektrisch betriebene Drohnen bestehende, verschmutzende Aktivitäten in der Luft (z.B. Bauarbeiten mit Hubschraubern) oder am Boden (z.B. Transport leichter Güter mit Autos mit Verbrennungsmotoren) ersetzen, das Unfallrisiko gefährlicher manueller Arbeiten (z.B. Lawinensprengungen) senken, oder in der Form von Flugwindkraftwerken effizient Windenergie erzeugen. Die Schweiz ist dank Grundlagenforschung an den ETHs weltweit an der Spitze bei der Entwicklung entsprechender Technologien.

Damit dieses Potential ausgeschöpft werden kann, benötigen Flugroboter jedoch Zugang zum Luftraum. Diesen haben sie derzeit nur sehr begrenzt, weil zahlreiche, hauptsächlich in der Freizeitfliegerei verwendete Flugzeuge noch immer nach alten Sichtflugregeln fliegen dürfen und sich gegenüber anderen Luftraumnutzenden nicht in digitaler Art und Weise sichtbar machen müssen. Um Kollisionen zu verhindern, können Flugroboter daher in den meisten Fällen nur im Sichtkontakt ihrer Pilotin/ihres Piloten geflogen werden, was die Einsatzmöglichkeiten stark einschränkt. Eine CO2- und lärmintensive Freizeitaktivität verhindert somit die Weiterentwicklung und breite Verwendung einer nachhaltigen Technologie.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Nach welchen Kriterien beurteilt der Bundesrat den fairen Zugang zum öffentlichen Gut Luftraum?

2. Hat der Bundesrat eine Strategie, wie das oben beschriebene Problem behoben werden kann? Falls ja, was ist der zeitliche Rahmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) überträgt dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Kompetenz, nach Anhörung der Luftwaffe und der Skyguide die Benutzungsprioritäten des Schweizerischen Luftraums festzulegen. Blaulichtflüge wie Luftpolizei, Grenzschutz oder medizinische Notfallflüge haben höchste Priorität, gefolgt vom Linienverkehr, insbesondere in den Nahkontrollbezirken der Landesflughäfen. Flugroboter werden bezüglich Priorität derzeit grundsätzlich gleich eingestuft wie die Freizeitfliegerei.

2. Der Luftraum ist ein öffentliches Gut, das für alle Benutzerinnen und Benutzer zugänglich ist. Der Luftfahrtpolitische Bericht des Bundesrates vom 24. Februar 2016 legt fest, dass Kriterien, Prozesse und Prioritäten für die Nutzung des Luftraums im Rahmen einer Luftraumstrategie festgelegt werden sollen. Zu diesem Zweck hat das UVEK die Luftraum- und Aviatikinfrastruktur-Strategie Schweiz (AVISTRAT-CH) lanciert, um den Schweizer Luftraum sowie die Aviatikinfrastruktur neu zu gestalten. Damit soll u.a. Raum für Kreativität und Innovation geschaffen und der Industrie die Weiterentwicklung von Technologien und Arbeitsprozessen ermöglicht werden. Bis Ende 2021 soll die Strategie vorliegen; die endgültige Umsetzung wird bis 2035 erfolgen.

Neben AVISTRAT-CH hat das BAZL eine öffentlich-private Partnerschaft (Swiss U-Space Implementation, SUSI) lanciert. Diese hat das Ziel, die Integration von Flugrobotern in den Luftraum zu vereinfachen. Das Mandat beschränkt sich derzeit auf Flugroboter und schliesst die bemannte Luftfahrt aus. In einem ersten Schritt zur angestrebten Automatisierung im Luftraum wird bis voraussichtlich Ende 2020 die Fernidentifizierung vom Boden aus möglich sein. Der Fortschritt hängt stark vom Beitrag der teilnehmenden privaten Unternehmen ab.

Darüber hinaus prüfte das BAZL 2019 eine punktuelle Ausdehnung der Transponderpflicht auf zusätzliche Luftfahrzeuge. Diese Massnahme wäre ein erster Schritt zur Integration von Flugrobotern in einzelne Lufträume gewesen. Beim Einbezug der mitinteressierten Luftfahrtakteure wurde das Obligatorium zwar von der Flugsicherung Skyguide, dem Ballonverband und dem Dachverband Aerosuisse begrüsst, vom Schweizerischen Aero-Club und mehreren Segelflugorganisationen aber abgelehnt. Hauptgegenargumente waren vor allem die fehlende Verhältnismässigkeit sowie der aus Sicht dieser Verbände nicht vorhandene tatsächliche Sicherheitsgewinn. In der Folge wird keine generelle, sondern eine lokale Transponderpflicht in neuen "Transponder Mandatory Zones" eingeführt. Im Gegensatz zur generellen Transponderpflicht wird diese lokale Lösung lediglich marginal zur Integration von Flugrobotern in den Luftraum beitragen.

Antwort des Bundesrates.