20.3986 · Motion · 2020-09-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das institutionelle Abkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen, das Vorhaben abzuschreiben und dies der EU klar und unmissverständlich mitzuteilen.
Begründung
Das institutionelle Abkommen, das seit dem 7. Dezember 2018 schriftlich vorliegt, ist aus Sicht der Schweizer Landesinteressen gänzlich inakzeptabel, denn es beinhaltet:
Erstens die Pflicht zur zwingenden Übernahme von EU-Recht in zentralen Politikbereichen, wie der Wirtschaftspolitik, der Verkehrspolitik, der Landwirtschaftspolitik, der Regelung der Zuwanderung, der Arbeitsmarktregulierung, sowie des Zugangs zu unseren Sozialversicherungen (Art. 2 und Art. 5 InstA). Zweitens die Unterordnung unter den EU-Gerichtshof (Art. 4 InstA). Wörtlich ist festgehalten: "Das Urteil des EU-Gerichtshofs ist für das Schiedsgericht verbindlich." (Art. 10 Ziff. 3 InstA). Das Schiedsgericht dient dazu, die Abhängigkeit vom EU-Gerichtshof zu verschleiern. Professor Baudenbacher folgert: "[Dem Schiedsgericht] kommt in praktisch allen Fällen kein Ermessen zu. Damit unterwirft sich die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei, dem die Unparteilichkeit fehlt." Drittens die Ermächtigung der EU, Strafmassnahmen (Sanktionen) gegen die Schweiz ergreifen zu dürfen, wenn das Schweizer Volk oder das Parlament EU-Recht ablehnen sollte. Viertens die Zahlung von jährlich hunderten von Millionen Franken an die EU S. 34 InstA). Fünftens eine Super-Guillotine, die vorsieht, dass mit der Kündigung des Rahmenabkommens nach sechs Monaten alle bisherigen und zukünftigen EU-Marktzugangsabkommen automatisch dahinfallen (Art. 22 InstA). Sechstens EU-Beihilferegeln, die neu auch für das Schweiz-EU Freihandelsabkommen von 1972 gelten (Präambel und S. 35 InstA). Dies bedeutet, dass die Kantone ihre Souveränität verlieren, und dass die EU fortan jederzeit in die kantonale Steuer- und Wettbewerbspolitik eingreifen kann. Und siebtens ein Veto-Recht der EU gegen Volksentscheide wie die eigenständige Steuerung der Zuwanderung (vom Volk am 9. Februar 2014 angenommen), die Ausschaffung krimineller EU-Ausländer (vom Volk am 28. November 2010 angenommen) und die Beschränkung des Zugangs zu unseren Sozialversicherungen.
In Anbetracht dieses katastrophalen Verhandlungsergebnisses ist das Vorhaben abzuschreiben. Stattdessen hat die Schweiz ihre bewährte Wirtschaftspolitik fortzusetzen, mit allen Ländern der Welt Beziehungen in gegenseitigem Interesse zu pflegen und sich mit einem Revitalisierungsprogramm für allfällige Gegenmassnahmen der EU bei Ablehnung des InstA zu wappnen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat seit Sommer 2019 mit den Kantonen und den Sozialpartnern zusammengearbeitet, um intern breit abgestützte Lösungen für die noch zu klärenden Punkte zu finden.
Am 11. November 2020 hat er seine Position festgelegt und anschliessend den Kontakt mit der Europäischen Kommission wiederaufgenommen. Der Bundesrat wird das institutionelle Abkommen nur unterzeichnen, wenn für die offenen Punkte zufriedenstellende Lösungen vorliegen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.