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20.4014 · Interpellation · 2020-09-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In einigen Regionen lässt sich feststellen, dass die Zuckerrüben dieses Jahr massiv von verschiedenen Schädlingen befallen sind. Der Ertragsausfall scheint so hoch zu sein, dass die Frage aufkommt, ob die Zuckerindustrie in unserem Land gefährdet ist. Das Verbot von drei Neonicotinoiden, das in der Schweiz und in der EU seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, hat dazu geführt, dass die Zuckerrübe nicht mehr systemisch durch die Umhüllung des Saatguts gegen Schädlinge geschützt werden kann, was wiederum hohe Produktionsausfälle verursacht hat. Die grüne Pfirsichblattlaus, die eine Viruserkrankung überträgt, konnte sich vermehren, was zu einem grossen Ertragsausfall von schätzungsweise 30 bis 50 Prozent geführt hat.

Angesichts dieser besorgniserregenden Situation und um die Zeit zu überbrücken, in der eine alternative Lösung, die keine direkten und indirekten negativen Auswirkungen auf die Flora und Fauna hat, noch nicht vorhanden ist, haben gewisse EU-Mitgliedstaaten eine ausserordentliche Bewilligung für die Umhüllung des Saatguts mit Neonicotinoiden erteilt. Diese unterschiedlichen Praktiken führen zu Ungleichheiten auf dem Zuckermarkt und haben Auswirkungen auf die hiesige Zuckerproduktion. Ausserdem wird Zucker importiert, der mithilfe von Stoffen produziert wurde, die in unserem Land verboten sind.

Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Kann der Bundesrat den Ertragsausfall in der Zuckerproduktion in gewissen Regionen der Schweiz sowie dessen direkte Ursache bestätigen?

2. Anerkennt der Bundesrat, dass ohne die Möglichkeit der Umhüllung des Saatguts mit Neonicotinoiden kurz- und mittelfristig mit einem Rückgang der schweizerischen Zuckerproduktion zu rechnen ist?

3. Wie kann längerfristig der Wettbewerb auf dem Schweizer Zuckermarkt sichergestellt werden, wenn eine der beiden Zuckerfabriken aufgrund des Mangels an Rohstoffen schliessen müsste?

4. Anerkennt der Bundesrat, dass der Verlust der Schweizer Zuckerindustrie eine Abhängigkeit gegenüber dem Ausland bedeuten würde, womit wir in einer Situation wären, die Artikel 104a der Bundesverfassung über die Ernährungssicherheit widerspricht?

5. Ist der Bundesrat der Meinung, dass eine sanfte Alternative gefunden werden kann?

6. Gedenkt der Bundesrat, die Forschung in diesem Bereich zu intensivieren, damit angesichts des Ertragsausfalls konkrete Lösungen vorgeschlagen werden können?

7. Wäre der Bundesrat demnach bereit, ausnahmsweise und für einen begrenzten Zeitraum von maximal drei Jahren die Umhüllung des Saatguts mit Neonicotinoiden erneut zu bewilligen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich der beunruhigenden pflanzengesundheitlichen Situation wegen der Virösen Vergilbung bei Zuckerrüben und der grossen Ertragsverluste, die zu erwarten sind, bewusst. Generell dürfte die Ernte 2020 durch eine starke Heterogenität gekennzeichnet sein: Die Teilergebnisse der Zuckerrübenverarbeitung von Anfang November 2020 zeigen, dass die Zuckererträge pro Hektare je nach Produktionsstandort zwischen einem Indexstand von 100 in der Ostschweiz (was einem normalen Ertrag entspricht) und von 46 in der Westschweiz schwanken und vom Grad des Befalls der Kulturen mit der Virösen Vergilbung abhängig sind. Allerdings muss auch die Gesamtsituation betrachtet werden: Die Dürre, die in der Westschweiz stärker ausgeprägt ist, wirkt sich zusammen mit der Belastung durch andere Krankheiten (z. B. durch die Krankheit "Syndrome Basses Richesse", SBR) auf die Ergebnisse der Wirtschaftsjahres 2020 aus.

2./5. Angesichts der Notwendigkeit, den Zuckerrübenanbau vor Schäden durch die Viröse Vergilbung zu schützen, wird der Bundesrat die verschiedenen Möglichkeiten prüfen, um die Bekämpfung der virusübertragenden Blattläuse zu verstärken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein ehrgeiziges Programm erforderlich. Dazu zählen insbesondere die Erforschung alternativer Methoden zum Schutz der Zuckerrüben, die Ermittlung toleranter Sorten, die Entwicklung von Warnmodellen zur gezielten Bekämpfung und die Unterstützung von Produktionssystemen, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichten. Kurzfristig müssen auch die Massnahmen der direkten Bekämpfung mittels Blattbehandlung verstärkt werden. Diese Massnahmen ermöglichen eine gezielte Blattlausbekämpfung, falls die Witterungsbedingungen im Jahr 2021 die Entwicklung dieser Schädlinge erneut begünstigen sollten.

3. Die Zuckerfabriken in Aarberg und Frauenfeld konkurrieren nicht miteinander, da beide im Besitz der Schweizer Zucker AG sind. Dies bedeutet, dass beim Schweizer Zucker bereits eine Monopolstellung herrscht. Die Wettbewerbsbedingungen auf dem schweizerischen Markt werden durch die periodische Anpassung der Grenzbelastung so gesteuert, dass der Zuckerpreis in der Schweiz dem europäischen Marktpreis ähnlich ist.

4. Der Artikel 104a der Verfassung zur Ernährungssicherheit enthält keinerlei Bestimmungen, die die Sicherstellung der einheimischen Produktion eines bestimmten Produkts verlangen würden. Ernährungssicherheit bedeutet, dass die Bevölkerung jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln hat. Mit Artikel 104a sollen die Voraussetzungen für die weitere langfristige Sicherung der gesamten schweizerischen Lebensmittelversorgung geschaffen werden, sei es namentlich durch den langfristigen Schutz des Kulturlandes, die effiziente Nutzung der verfügbaren Ressourcen oder die Aufrechterhaltung guter Handelsbeziehungen mit unseren Wirtschaftspartnern.

6. Der Bund gewährt finanzielle Unterstützung für Versuche, die in der Schweiz und insbesondere durch die Schweizerische Fachstelle für Zuckerrübenbau mit hauptsächlich aus der Europäischen Union stammenden Sorten durchgeführt werden. Die Prioritäten für die Versuche, wie beispielsweise die Krankheitstoleranz bzw. resistenz von Sorten, werden von dieser Fachstelle in Abhängigkeit von den Bedürfnissen der Branche festgelegt.

7. Aufgrund der Neubeurteilung der Neonicotinoiden wurde ihr Einsatz als Beizmittel im Freiland 2018 verboten. Die Gründe für dieses Verbot stehen im Zusammenhang mit einem Risiko für Bestäuber. Das Imidacloprid wirkt systemisch: Es wird von den jungen Pflanzen der Zuckerrübe aufgenommen und schützt sie vor Blattlausbefall. Die Blattläuse können somit die Viröse Vergilbung nicht übertragen. Aufgrund der Persistenz von Imidacloprid im Boden können jedoch Rückstände durch die Wurzeln der Folgekultur aufgenommen werden, wodurch die bestäubenden Insekten diesem Wirkstoff ausgesetzt sein können. Es wären also Risikoreduktionsmassnahmen vonnöten.

Antwort des Bundesrates.