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20.4016 · Postulat · 2020-09-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht vorzulegen, wie die Systemrelevanz der sozialen Einrichtungen, insbesondere im Bereich des Kindesschutzes und der Betreuung von Menschen mit Behinderung bei COVID-19 und bei künftigen Pandemien besser berücksichtigt werden kann.

Es braucht Antworten zu verschiedenen Fragen:

1. Welche Auswirkungen hatten pauschal erlassene Weisungen und Empfehlungen auf Bewohnende und Angehörige, Mitarbeitende mit Beeinträchtigung, Nutzer*innen von Tagesstruktur-Angeboten und Dienstleister?

2. Wie können die Situation sozialer Einrichtungen und die Bedürfnisse der Menschen, die institutionelle Leistungen in Anspruch nehmen, bei der Ausarbeitung von Empfehlungen und Weisungen adäquat berücksichtigt werden?

3. Wie lässt sich der Einbezug von sozialen Einrichtungen bei der Erarbeitung von Empfehlungen und Weisungen zu sie betreffenden Themen umsetzen?

4. Wie fliessen die Erfahrungen der sozialen Einrichtungen in die Auswertung der ersten COVID-19-Welle ein?

Begründung

Soziale Einrichtungen übernehmen gesellschaftliche Aufgaben im Rahmen der Betreuung und Begleitung von Menschen in verschiedenen Lebensabschnitten und mit vielfältigen Beeinträchtigungen. Sie stehen in einem Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Schutzauftrag, individuellen Bedürfnissen, Grundrechten, internationalen Abkommen (zB. UN-Behindertenrechts- oder UN-Kinderrechtskonvention) und Anliegen von Angehörigen.

In der ausserordentlichen Lage der COVID-19-Krise akzentuierte sich dieses Spannungsfeld. Es entstand ein Dilemma zwischen kollektivem Schutzbedarf und individuellen Grundrechten, zB. bei der Festlegung von Besuchs- oder Ausgehregelungen. Insbesondere im Kindesschutz entstand die paradoxe Situation, dass Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt wurden, obwohl ein Schutzauftrag am Ursprung des institutionellen Aufenthalts stand. Behörden nahmen bei ihren Empfehlungen und Weisungen für soziale Einrichtungen kaum Rücksicht auf die spezielle Situation von Kindern/Jugendlichen oder Menschen mit Behinderung. Sie fokussierten in der Regel auf die besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und Pflegeheimen. Der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung wie auch von Kindern/Jugendlichen unterscheidet sich aber elementar vom Unterstützungsbedarf von alten Menschen. Bedürfnisse, Angebote und Leistungen dürfen nicht einfach über einen Leisten gebrochen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Soziale Einrichtungen, vor allem diejenigen, deren Nutzer und Nutzerinnen einer besonders gefährdeten Personengruppe angehören, waren in der ersten Phase der Covid-19-Welle stark gefordert. Für die Bewohnerinnen und Bewohner sozialer Einrichtungen sowie ihre Angehörigen haben die in der aussergewöhnlichen Lage ergriffenen Massnahmen teils schwerwiegende Einschränkungen mit sich gebracht. Der Bundesrat ist sich dieser grossen Herausforderungen bewusst, und er anerkennt die Leistungen, welche diese Einrichtungen bzw. ihr Personal erbracht haben.

Die bisher gemachten Erfahrungen fliessen laufend in die Krisenbewältigung ein. Dies gilt auch im Hinblick auf die Situation in den sozialen Einrichtungen. So wurden etwa die Dachverbände der sozialen Einrichtungen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei der Ausarbeitung der Informationen und Empfehlungen für Institutionen wie Alters- und Pflegeheime einbezogen.

Die Frage, wie sich die Massnahmen und Empfehlungen der zuständigen Stellen von Bund und Kantonen auf die Einrichtungen und ihre Nutzerinnen und Nutzer ausgewirkt haben und welche Lehren man daraus für die Zukunft ziehen kann, ist zudem Gegenstand der vorgesehenen Evaluation der Krisenbewältigung Covid-19 sowie eines Ressortforschungsmandats des BAG zur Beantwortung der Postulate Gysi 20.3721, Alters- und Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Beeinträchtigungen. Aufarbeitung der Corona-Krise, und Wehrli 20.3724, Covid-19. Situation für ältere Menschen. Diese Abklärungen, bei denen auch die Dachverbände der sozialen Einrichtungen beteiligt sind, bieten eine weitere Gelegenheit, die im Postulat aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Ein weiterer Bericht des Bundesrats erübrigt sich deshalb.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.