Lexipedia

20.4034 · Motion · 2020-09-21

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, ein Importverbot von Daunen aus tierquälerischem Lebendrupf zu erlassen

Begründung

Unter dem Begriff "Lebendrupf" werden Gänsen und Enten weltweit die Federn bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein aus dem Körper gerissen. Für die Tiere ist dies extrem schmerzhaft. Oft werden ihnen die Flügel gebrochen und ihre Haut blutig aufgerissen. Diese Prozedur müssen sie drei bis viermal über sich ergehen lassen, bevor sie geschlachtet werden.

In der Schweiz ist diese tierquälerische Praktik schon lange gesetzlich verboten. Auch die Schweizer Wirtschaft wirbt explizit mit Alternativen wie Daunen aus "Totrupf" und distanziert sich von Daunen aus Lebendrupf.

Ein entsprechendes Einfuhrverbot ist auch mit den internationalen Handelsverpflichtungen der Schweiz vereinbar: Sämtliche Abkommen sehen Ausnahmen vor für Massnahmen, welche zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit oder des Lebens und der Gesundheit von Tieren erforderlich sind. Die höchste Rechtsprechungs-lnstanz der Welthandelsorganisation (WTO) hat ausdrücklich anerkannt, dass der Schutz von Tieren Bestandteil der öffentlichen Sittlichkeit ist.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann die in der Motion dargelegte Problematik nachvollziehen, denn der Lebendrupf verursacht den Gänsen oder Enten grosse Schmerzen. In der Schweiz und in der EU ist diese Methode denn auch verboten. Gegenwärtig stammen schätzungsweise zwischen 5 und 10 Prozent der weltweit gehandelten Daunen aus Lebendrupf; über 90 Prozent stammen somit aus Totrupfung.

Der Bundesrat hat sich schon mehrfach zum Importverbot von tierquälerisch erzeugten Produkten geäussert, insbesondere im Rahmen der Fair-Food-Initiative oder in der Antwort auf die Motion 18.4309 Keller-Inhelder "Produkte aus tierquälerischer Erzeugung. Gleichbehandlung von einheimischen und ausländischen Produzenten". Der Bundesrat hat auch Stellung genommen zur Deklarationspflicht der Herstellungsmethode bei tierquälerisch erzeugten Produkten, unter anderem in seiner Antwort auf die Interpellation Trede 18.4341 "Tierquälerische Methoden bei der Gewinnung von Wolle. Was tut der Bundesrat?". Jüngst hat er dieses Thema auch im Rahmen des am 11. September 2020 publizierten Berichts in Erfüllung des Postulats 17.3967 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) "Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln" vertieft behandelt.

In diesem Bericht legt der Bundesrat dar, dass eine Deklarationspflicht für Federn und Daunen aus Lebendrupf aufgrund der schwer überschaubaren Lieferkette schwierig durchsetzbar ist. Als Lösung sieht er vielmehr die freiwillige Positivdeklaration von nicht aus Lebendrupf stammenden Produkten. Diese könnte als Verkaufsargument verwendet werden. Eine solche Lösung wäre ausserdem leichter mit den internationalen handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz zu vereinbaren, die hohe Anforderungen an eine Rechtfertigung von Importverboten enthalten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.