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20.4039 · Interpellation · 2020-09-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Wie beurteilt der Bundesrat die Häufigkeit von mutmasslicher Wilderei in der Schweiz, insbesondere in Bezug auf geschützte Tierarten wie Luchs und Wolf?

2. Welche Massnahmen hat der Bundesrat in den letzten Jahren unternommen, um die offenbar nachweisbar verbreiterte Wilderei einzudämmen?

3. Hat der Bundesrat Kenntnis von Fällen von der mutmasslichen geduldeten Wilderei in den kantonalen Jagdverwaltungen, insbesondere im Wallis? Falls ja, seit wann sind ihm solche bekannt?

4. Falls ja, hat der Bundesrat strafrechtliche Schritte gegen fehlbare Personen geprüft oder hat er Kenntnis, ob dies von den zuständigen Stellen geprüft wurde?

5. Welche aufsichtsrechtlichen Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen oder gedenkt er zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Bundesrecht in den Kantonen vollzogen wird, falls die Vorwürfe zutreffen?

6. Im revidierten Jagdgesetz ist eine Verschiebung der Kompetenz für die Regulation von geschützten Arten von Bund zu Kantonen geplant. Wie soll in Zukunft sichergestellt werden, dass sich Fälle von mutmasslich tolerierter Wilderei in den kantonalen Jagdverwaltungen nicht wiederholen?

7. Verschiedene Medienberichte deuten in den kantonalen Behörden auf eine Kultur des Schweigens und der Einschüchterung hin, wobei Verfehlungen verschwiegen und Mitwissende eingeschüchtert werden sollen. Was unternimmt der Bundesrat, um die Transparenz, Fehler- und Meldekultur zu verbessern?

Begründung

Im Abstimmungskampf über die Änderung des Jagdgesetzes wurden offenbar zahlreiche Missstände im Zusammenhang mit dem Vollzug des geltenden Jagdgesetzes publik. Gemäss verschiedenen Medienberichten sollen mindestens drei Walliser Wildhüter illegal Luchse und Wölfe gewildert haben. Im Unterwallis sind gemäss verschiedenen Studien vom KORA und der Universität Bern die Luchsdichten sehr tief, welches auf die Wilderei hinweisen könnte.

Gemäss Aussagen des Zentrums für Fisch- und Wildtiermedizin der Universität Bern in der Sendung "Mise au Point" der RTS vom 24. August 2020 hatten 22 Prozent der in der Schweiz tot oder geschwächt aufgefunden erwachsenen Luchse in den Jahren 2000-2005 Schrotkugeln in ihren Körpern, was auf Wilderei hinweisen könnte. Die Dunkelziffer könnte gemäss den Studienautorinnen höher sein. Im Herbst scheinen während der Jagdzeit besonders häufig verwaiste Luchsjunge gefunden worden sein, dessen Elterntiere möglicherweise der Wilderei zum Opfer fielen.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Der Bund erhebt keine eigenen Daten zur Überwachung der Einhaltung des Wildtierschutzrechts. Dies ist Sache der Kantone. Hinweise auf die Häufigkeit und die Entwicklung von Wilderei kann die Untersuchung von tot aufgefundenen Tieren und die Überwachung der Bestandsentwicklung liefern. Seit 1973 wurden dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) von den Kantonen 426 tot aufgefundene Luchse gemeldet. Dabei wurde in 54 Fällen (12,7 Prozent) Wilderei als Todesursache nachgewiesen. In den letzten 25 Jahren seit der Wiedereinwanderung des Wolfs wurden dem BAFU von den Kantonen 43 Wolf-Totfunde gemeldet. Als Todesursache konnte in 7 Fällen Wilderei bestätigt werden.

2) bis 5) Totfunde von Luchsen und Wölfen werden vom Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin der Universität Bern (FIWI) untersucht, die Resultate werden jeweils direkt an die zuständigen Vollzugsbehörden der Kantone und an das BAFU gemeldet. Falls angezeigt, eröffnen die kantonalen Behörden ein strafrechtliches Verfahren, meist gegen Unbekannt. Bei rechtskräftigen Verurteilungen wegen Widerhandlungen gegen das eidgenössischen Jagd- und Wildtierschutzrecht wird das BAFU informiert. Dem Bundesrat sind keine Nachweise einer verbreiteten und von kantonalen Behörden geduldeten Wilderei bekannt. Allein der Nachweis einer heute tiefen Luchsdichte ist noch kein Beleg für Wilderei. Eine kürzlich publizierte Studie der Universität Bern folgert jedoch aufgrund gefundener Schlingen, dass Wilderei die hauptsächliche Ursache für die tiefe Luchsdichte im Wallis sei. Der Bundesrat begrüsst, dass die Walliser Behörden aufgrund von Aussagen zu strafrechtlich relevanten Wildereivorfällen eine Untersuchung eingeleitet haben.

6) Das revidierte Jagdgesetz wurde am 27. September 2020 von der Stimmbevölkerung abgelehnt.

7) Der Bundesverwaltung zugetragene Informationen über Wilderei werden jeweils umgehend den kantonalen Vollzugsbehörden für die weitere Abklärung gemeldet. Wenn gehäuft Hinweise auf Wilderei auftauchen oder im Herbst zur Jagdzeit in einer Region gehäuft verwaiste Jungluchse auftreten, thematisiert dies das BAFU anlässlich der jährlichen Sitzungen der interkantonalen Kommissionen für das Grossraubtiermanagement. Die Direktion des BAFU trifft jährlich die Regierungsräte der Kantone. Im Rahmen dieser Sitzungen werden wo nötig auch Wildereivorwürfe thematisiert.

Antwort des Bundesrates.