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20.4047 · Interpellation · 2020-09-22

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Speziesismus ist die Diskriminierung von Tieren, die nicht zu unserer Art gehören; diese werden als minderwertige Wesen angesehen und können für unseren Konsum und unsere Interessen ausgebeutet, kommerzialisiert und getötet werden. Diese Sichtweise hat das Entstehen einer anthropozentrischen Gesellschaft begünstigt, in der jedes Jahr auf der ganzen Welt Milliarden von Tieren misshandelt und brutal getötet werden.

Die Diskriminierung von anderen Tieren als dem Menschen wird seit der Antike verurteilt und ist heute zu einem grossen gesellschaftlichen Problem geworden. In letzter Zeit hat dieses Thema dafür gesorgt, dass eine starke internationale Gegenbewegung und verschiedene politische Parteien entstanden sind. Der Speziesismus wirft grundsätzlich schwerwiegende ethische, soziale, gesundheitliche, ökologische, wirtschaftliche und finanzielle Fragen auf. Er banalisiert und legitimiert die alltägliche Gewalt gegen Individuen, deren Empfindungsfähigkeit, Interessen und grundlegende Bedürfnisse sowie deren soziale und kognitive Fähigkeiten - die wissenschaftlich anerkannt sind - vollständig vernachlässigt oder geleugnet werden. So tötet die Schweiz jedes Jahr mehr als 70 Millionen Landtiere und importiert ausserdem über 90 000 Tonnen tierisches Fleisch für den Verzehr, ohne dass dies nötig wäre. Die Misshandlung von Tieren, die umfassend dokumentiert ist, wird nie als Priorität behandelt.

Genau wie Covid-19 sind alle jüngeren potenziell tödlichen Zoonosen in einem Umfeld entstanden, in dem Tiere ausgebeutet und misshandelt werden, vor allem für die Lebensmittelproduktion. Das Phänomen tritt immer häufiger auf und bedroht die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft. Produkte tierischer Herkunft zu essen, ist aber gar nicht nötig, und deren (übermässiger) Konsum verursacht schwere Krankheiten. Bei der Herstellung dieser Produkte wird zudem eine grosse Menge an Treibhausgasen freigesetzt, sie hat einen grossen Wasser-Fussabdruck und verschmutzt die Umwelt in beträchtlicher Weise.

All diese Probleme verursachen wahnsinnige Kosten, die vom Staat und von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden müssen.

Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen:

1. Wie steht der Bundesrat zur Herausforderung, die der Speziesismus darstellt?

2. Wie kann er diese Problematik zu einem Schwerpunkt seiner öffentlichen Politik machen?

3. Welche Ansätze und Massnahmen sieht er vor, um gegen die beschriebenen Probleme anzukämpfen und um eine Gesellschaft zu schaffen, in der die Tiere nicht ausgebeutet werden und in der ein gerechteres Zusammenleben mit den empfindungsfähigen Tieren herrscht?

4. Welche Revision der Rechtsgrundlagen wäre denkbar, um den empfindungsfähigen Tieren schrittweise Grundrechte einzuräumen und gleichzeitig die wirtschaftliche und soziale Anpassung des Landes zu fördern?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2.) Für den Bundesrat sind die Achtung der Würde und des Wohlergehens der Tiere wesentliche Elemente der Beziehung zwischen Mensch und Tier. Die Tierschutzgesetzgebung basiert auf einem nicht-speziesistischen Ansatz. Unterschiede im Umgang mit Mensch und Tier sind nicht in der Zugehörigkeit zu einer Spezies begründet, sondern in unterschiedlichen Eigenschaften und Fähigkeiten. Das Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455) schützt neben dem Wohlergehen von Tieren auch deren Würde (Art. 1). Als Würde gilt der Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss (Art. 3 Bst. a TSchG). Eine Belastung des Tieres ist nur dann zulässig, wenn sie durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Damit wird auch die Empfindungsfähigkeit von Tieren anerkannt und geschützt.

Die Notwendigkeit einer Güterabwägung zeigt, dass die menschlichen Interessen nicht zum Vornherein Vorrang haben: Vielmehr müssen die Interessen von Mensch und Tier im konkreten Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Zudem bildet das Würdekonzept als Grundlage der Tierschutzgesetzgebung die Voraussetzung für eine sukzessive Verbesserung der Stellung der Tiere und eine bessere Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse. Beispielsweise wird die Tierschutzverordnung (SR 455.1) regelmässig revidiert, um die relevanten Bestimmungen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen.

3./4.) Ein Ausstieg aus der Nutztierhaltung hätte erhebliche Auswirkungen auf die Gesellschaft und insbesondere auf den Landwirtschaftssektor. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solcher Ausstieg weder angezeigt noch realistisch ist. Er befürwortet vielmehr die stetige Optimierung der Tierschutzgesetzgebung, deren Anpassung an neuste wissenschaftliche Erkenntnisse sowie die Information der Tierhaltenden über ihre Pflichten im Zusammenhang mit der Haltung von und dem Umgang mit Tieren. Mit derselben Stossrichtung will der Bundesrat den Tierschutz für Nutztiere zusätzlich verbessern: Am 29. Januar 2020 hat er deshalb beschlossen, der Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)" einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen (www.blv.admin.ch > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Vernehmlassungen > Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative "Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)": Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens). Darin nimmt er das zentrale Anliegen der Initiative auf und will die Kriterien der tierfreundlichen Unterbringung, des regelmässigen Auslaufs und der schonenden Schlachtung in der Verfassung verankern.

Zudem setzt der Bundesrat im Rahmen der Ernährungsstrategie auf eine ausgewogene und sachgerechte Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, damit diese eine informierte Wahl der Lebensmittel treffen kann.

Ausgangspunkt von Zoonosen wie dem Schweren Akuten Respiratorischen Syndrom (SARS) oder Covid-19 sind sehr häufig Wildtiere. Die starke Fragmentierung und Zersiedelung der Naturlandschaften haben zur Folge, dass Wildtiere vielerorts auf Ressourcen ausweichen, die aus menschlichen Aktivitäten entstehen. Dadurch erhöht sich das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern von Wildtieren auf Menschen, entweder direkt oder über Haus- und Nutzziere. Die globale Ausbreitung kann unabhängig von der Haltungsform der Nutztiere beispielsweise sowohl durch menschliche Aktivitäten wie Reisen als auch durch natürliche Ereignisse wie den Vogelzug erfolgen.

Mit dem Inkrafttreten des Epidemiengesetzes (EpG, SR 818.101) im Jahr 2016 hat der Bund zur Umsetzung eines interdisziplinären Vorgehens die Plattform "One Health" gebildet. Diese Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen soll es ermöglichen, bei neu aufkommenden Gefahren schneller und zielgerichteter zu reagieren sowie Synergien zu nutzen, um die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt zu schützen.

Schliesslich spielen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Mensch und Tier der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen, der Erhalt einer intakten Umwelt und die enge Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Gesundheit, Tiergesundheit, Landwirtschaft und Umwelt eine wichtige Rolle.

Antwort des Bundesrates.

Speziesismus. Welche Wege führen weg von einer tierquälerischen Gesellschaft? | Lexipedia | Lexipedia