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20.4056 · Interpellation · 2020-09-22

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Seit Beginn der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee ("WEA") mit Reduktion des Armeebestandes wurden Bedenken geäussert, welche zu Problemen bei der Alimentierung führen.

Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen (sie beziehen sich alle auf die Zeit seit Umsetzung der WEA, also auf die Jahre 2018, '19, '20) gebeten:

1. Wie lange bleiben AdA, welche ihre Dienstpflicht erfüllt haben ("Ausexerzierte") in ihrer Stammeinheit eingeteilt (Sdt, Uof, Of)?

2. Wie ist der aktuelle Einteilungsbestand pro Truppenkörper (Trp Kö), absolut & in %OTF

a. FDT-Pflichtigen;

b. Ausexerzierten;

c. Nicht-FDT-Pflichtigen?

3. Wie viele Ausexerzierte waren 2018, '19, '20 in der Armee in den einzelnen Trp Kö eingeteilt? (pro Trp Kö absolut & in %OTF)?

4. Wie viele Dienstverschiebungsgesuche (DVS) wurden (pro Trp Kö absolut & in %OTF) in den FDT 2018, '19, '20 bewilligt aufgeschlüsselt nach:

a. AdA in Hochschulausbildung (Fach-, Pädagogische und Universitäre Hochschule);

b. AdA in höherer Berufsausbildung (Höhere Fachschule, Höhere Fachprüfung und Berufsprüfung);

c. AdA im Zwischenjahr (Praktika, Sprachaustausch, etc.);

d. berufstätige AdA mit abgeschlossener Ausbildung;

5. Wie viele FDT leistet ein AdA im Durchschnitt effektiv, bis er seine Dienstpflicht erfüllt hat? Wie viele verschiebt er? Wie viele leistet er nicht in seiner Stammeinheit?

6. Wie hoch sind Durchschnitt und Median der zugeteilten Gast-AdA pro Trp Kö (absolut und in %OTF) 2018, '19, '20 aufgeschlüsselt nach

a. Gast-AdA, welche eine OTF-Funktion be- bzw. ersetzen;

b. Gast-AdA, welche keine OTF-Funktion vorweisen (z.B. Flieger Sdt in Pz Kp)?

7. Wie hoch waren in 2018, '19, '20 die effektiven Bestände Trp Kö (absolut und in %OTF) am ersten bzw. am letzten Tag ihrer FDT?

8. Wieviele Trp Kö konnten 2018, '19, '20 während mindestens Teilen des FDT eine der folgenden Bereitschaftsauflagen nicht erfüllten:

a. Sicherstellung des nominellen Bestands und Kaderung von Formation und Verband;

b. Sicherstellen eines Gesamtbestandes des Truppenkörpers von min. 75 Prozent des OTF-Bestandes;

c. Innerhalb 48 h Verfügbarkeit von min. 2 Kompanien à 100 AdA gekadert?

9. Wie viele AdA wurden 2018, '19, '20 nach Absolvierung ihrer Rekrutenschule in WK-Verbände eingeteilt aufgeschlüsselt nach Trp Kö? Wieviele davon haben innerhalb von 18 Monaten mindestens einen WK geleistet? Wieviele bereits eingeteilte AdA haben im gleichen Zeitraum ihre Dienstpflicht erfüllt (ausexerziert)?

10. Was sind die Massnahmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat das Alimentierungsproblem der Armee seit längerem erkannt und Massnahmen ergriffen. So hat er das VBS am 28. Juni 2017 beauftragt, die personelle Alimentierung von Armee und Zivilschutz in Zusammenarbeit mit dem WBF zu analysieren und in einem Bericht die heutigen und künftigen Herausforderungen sowie Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dieser Bericht wird im Sommer 2021 vorliegen.

Im Rahmen einer Interpellation lassen sich die aufgeworfenen Fragen nicht detailliert beantworten, weil die Auflistung sämtlicher Bestände und Alimentierungsgrade der Truppenkörper über die Jahre 2018 bis 2020 einen Datensatz von über tausend Werten generieren würde. Der Bundesrat beantwortet die Fragen daher summarisch und auf der Grundlage der Armeeauszählung 2019 wie folgt:

1. Die gesetzliche Militärdienstpflicht dauert für Soldatinnen, Soldaten und Unteroffiziere grundsätzlich 12 Jahre nach Abschluss der Rekrutenschule. Haben sie ihren Militärdienst nach 2017 begonnen, bleiben sie gemäss Verordnung über die Militärdienstpflicht 10 Jahre eingeteilt. Höhere Unteroffiziere und Offiziere bleiben gradabhängig maximal bis zum Erreichen des 50. Altersjahrs militärdienstpflichtig. Alle Armeeangehörigen bleiben bis zum Ende ihrer jeweiligen Militärdienstpflicht in ihren Verbänden eingeteilt, auch wenn sie ihre Ausbildungsdienstpflicht (z B. 245 Diensttage für Mannschaften) erfüllt haben. Von ausexerzierten Armeeangehörigen spricht die Armee, wenn jene ihre Rekrutenschule absolviert haben und in die Verbände eingeteilt werden.

2. /3. Die Armee umfasst aktuell 112 Truppenkörper (Bataillone, Abteilungen und Geschwader). Deren durchschnittlicher Alimentierungsgrad an Militärdienstpflichtigen (Anzahl Eingeteilter in Relation zum Sollbestand) hat sich bei allen Truppengattungen in den letzten drei Jahren sukzessive erhöht (2018: 104,5 Prozent, 2019: 116,1 Prozent, 2020: 126,9%). Gemäss Prognosen wird dieser Wert in den kommenden Jahren weiter steigen, dann aber in den Jahren 2028 und 2029 abrupt auf unter 120 Prozent fallen, weil dann jeweils zwei Jahrgänge gleichzeitig entlassen werden.Bezogen auf die Anzahl Armeeangehörige, die in den Verbänden eingeteilt und nach wie vor ausbildungsdienstpflichtig sind, hat sich der Alimentierungsgrad zwischen 2018 und 2020 kaum verändert. Er liegt stabil bei 96 Prozent, wird in den kommenden Jahren aber leicht sinken, weil Armeeangehörige seit der WEA die Möglichkeit haben, ihre Rekrutenschule flexibel zu absolvieren. Über alle Truppenkörper gesehen sind 2020 rund drei Viertel (76%) der Eingeteilten noch ausbildungsdienstpflichtig, 2018 waren es 92 Prozent und 2019 83 Prozent.

4. Der Bundesrat erachtet die Möglichkeit, Wiederholungskurse zu verschieben, als wichtig, damit sich der Militärdienst mit Ausbildung, Beruf und Familie besser vereinbaren lässt. Zwischen 20 und 25 Prozent der Armeeangehörigen verschieben ihre Wiederholungskurse; dieser Wert ist seit Jahren stabil. Die Armee wertet aus Datenschutzgründen nicht aus, welchen beruflichen Hintergrund Armeeangehörige haben, die ihren Dienst verschieben.

5. Das Ausbildungsmodell sieht vor, dass Soldatinnen, Soldaten und Unteroffiziere während ihrer zehn- bzw. zwölfjährigen Militärdienstpflicht sechs Wiederholungskurse leisten. Armeeangehörige, die keine Wiederholungskurse verschieben, haben ihre Ausbildungsdienstpflicht somit nach sechs Jahren absolviert, bleiben anschliessend aber bis zum Erfüllen ihrer Militärdienstpflicht eingeteilt und können für Einsätze aufgeboten werden. Es werden keine Daten erhoben, wie viele Wiederholungskurse die einzelnen Armeeangehörigen durchschnittlich verschieben und wie viele sie in jenem Verband leisten, in dem sie eingeteilt sind.

6. 2019 leisteten in den Truppenkörpern durchschnittlich 10,7 Prozent (2018: 10,5%) Armeeangehörige Dienst, die in einem anderen Verband eingeteilt waren. Die Armee erhebt keine Daten, welche Armeeangehörige einen sogenannten Gast-WK in ihrer angestammten Funktion absolvieren und welche nicht. Dabei wird darauf geachtet, dass das Gros der Armeeangehörigen ihren Dienst in der angestammten Funktion absolvieren.

7. Die WK-Bestände der Truppenkörper betrugen über die gesamte Armee gesehen 2019 durchschnittlich 76,2 Prozent (2018: 75,7%). Insgesamt lagen die WK-Bestände der Truppenkörper mehrheitlich unter 80 Prozent der entsprechenden Sollbestände. Bei 35 Prozent der Truppenkörper lagen sie zwischen 80 und 100 Prozent, bei 7 Prozent über 100 Prozent.

8. Nicht alle Truppenkörper haben in ihren Wiederholungskursen Bereitschaftsauflagen. Die Armee führt diesbezüglich ein Bereitschaftscontrolling, das sich auch darauf auswirkt, wie die Verbände personell alimentiert werden. Verbände, die auch in der normalen Lage eine höhere Einsatzwahrscheinlichkeit haben, sind mit höheren Bereitschaftsvorgaben belegt und deshalb auch besser alimentiert.

9. 2020 (jeweils vom März des Vorjahrs bis zum März des laufenden Jahres) wurden den Verbänden funktionsabhängig 17'002 ausexerzierte Armeeangehörige zugeteilt; 2019 waren es 17'156 und 2018 18'512. Diese (vorübergehende) Reduktion ab 2018 erklärt sich dadurch, dass Militärdienstpflichtige seit Umsetzung der WEA ihre Rekrutenschule bis zum 25. Altersjahr verschieben können. Von dieser Möglichkeit hat bislang rund ein Fünftel der Stellungspflichtigen Gebrauch gemacht. Entsprechend sank die Anzahl ausexerzierter Armeeangehöriger. Es werden keine Daten statistisch ausgewertet, wie viele ersteingeteilte Armeeangehörige innerhalb von 18 Monaten mindestens einen Wiederholungskurs geleistet haben. 2020 (01.03.2019-01.03.2020) haben 7'922 Armeeangehörige ihre Militärdienstpflicht erfüllt; im Jahr zuvor waren es 5'366.

10. Bis Ende 2022 wird die Weiterentwicklung der Armee umgesetzt. Daher ist die Datenlage für weitreichende Korrekturmassnahmen noch unzureichend. Gleichwohl sind mögliche Massnahmen zu evaluieren und zu definieren, die der Abnahme der Bestände entgegenwirken. Entsprechende Vorschläge wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Schlussberichts der WEA im Jahr 2023 unterbreiten.

Antwort des Bundesrates.