20.4083 · Interpellation · 2020-09-23
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im September 2019 nahmen die 193 UN-Mitgliedstaaten inkl. Schweiz die Erklärung zur Universellen Gesundheitsversorgung an, einschliesslich der Verpflichtung, die Anstrengungen im Bereich der seltenen Krankheiten zu verstärken. Universelle Gesundheitsversorgung (universal coverage) bedeutet gemäss WHO, dass alle Menschen Zugang zu notwendigen fördernden, präventiven, kurativen und rehabilitativen Gesundheitsdiensten haben, die von ausreichender Qualität sind, um effektiv zu sein und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Menschen unter keinen finanziellen Schwierigkeiten bei der Bezahlung dieser Dienste leiden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche besonderen Herausforderungen stellen sich für die Schweiz bei der Umsetzung einer universellen Gesundheitsversorgung mit Fokus auf seltene Krankheiten?
2. Mit welchen Massnahmen setzt die Schweiz die mit der Erklärung zur universellen Gesundheitsversorgung eingegangenen Verpflichtungen um?
3. Gemäss Konzept seltene Krankheiten stellt jeder Akteur die nötigen Mittel für die von ihm unternommenen Umsetzungsaktivitäten selbst bereit. Wie kann der Bund dazu beitragen, dass diese von den Akteuren selbst finanzierten Aktivitäten nach einiger Zeit aus Ressourcenproblemen nicht eingestellt werden? Was unternimmt der Bund, damit sich die Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten dank der im Konzept definierten Massnahmen auch langfristig verbessert?
4. Medikamente können die Lebensqualität von Menschen mit seltenen Krankheiten verbessern und ihre Beschwerden lindern. Da für seltene Krankheiten wenige Medikamente verfügbar sind, ist die Medikamentenentwicklung besonders bedeutend. Bei der Entwicklung ist der enge Einbezug von Patientinnen und Patienten in allen Phasen unabdingbar, da sie am besten beurteilen können, welche Wirkungen Medikamente entfalten müssen, um den eigenen Gesundheitszustand positiv zu beeinflussen. Mit welchen Rahmenbedingungen kann die gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Patientenorganisationen und Pharmaindustrie gefördert werden? Mit welchen weiteren Massnahmen kann die Einbindung von Patientenorganisation in den gesamten Prozess von der Medikamentenentwicklung, über die Zulassung bis hin zur Vergütung durch die Krankenversicherer gefördert werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Herausforderungen auf dem Gebiet der seltenen Krankheiten sind zahlreich und betreffen namentlich die Diagnostik sowie den Zugang zu Fachpersonen, spezialisierten Institutionen und sachdienlichen Informationen. Die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit seltenen Krankheiten ist eines der Hauptziele des vom Bundesrat am 15. Oktober 2014 verabschiedeten Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten (NKSK) und seines am 31. Dezember 2019 abgeschlossenen Umsetzungsplans vom 13. Mai 2015. Diese Dokumente sind zu finden unter www.bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Seltene Krankheiten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) begleitet bis Ende 2021 weiterhin die noch in der Umsetzung befindlichen Massnahmen. Die Struktur des schweizerischen Gesundheitssystems ist komplex, und die Zuständigkeiten verteilen sich auf verschiedene Ebenen. Das NKSK und der Umsetzungsplan sind entsprechend aufgebaut. Die beteiligten Akteure (Bund, Kantone, Leistungserbringer, Patientenorganisationen usw.) sind eng in die Umsetzung eingebunden.
2. In der Schweiz sind hauptsächlich die Kantone für die Organisation der Gesundheitsversorgung zuständig, und der Bund regelt die Finanzierung. Die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verankerte Versicherungspflicht gewährleistet den Zugang zur Gesundheitsversorgung für die gesamte Schweizer Bevölkerung. Ausserdem haben gemäss dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) Versicherte bis zum vollendeten 20. Altersjahr Anspruch auf die zur Behandlung von Geburtsgebrechen notwendigen medizinischen Massnahmen.
Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse spezifischer Patientengruppen setzen Bund und Kantone zudem verschiedene Strategien und Programme mit den betroffenen Akteuren um. Zu den wichtigsten Massnahmen gemäss dem NKSK gehört die Anerkennung von Diagnose- und Referenzzentren für bestimmte Gruppen seltener Krankheiten. Ziel ist, eine qualitativ gute Versorgung in der ganzen Schweiz zu gewährleisten. Die kosek (Nationale Koordination Seltene Krankheiten) ist für die Festlegung der Anerkennungskriterien und die Abwicklung dieses Prozesses zuständig.
3. Der Bund verfügt derzeit nicht über die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, um die Bereiche Patienteninformation sowie Koordination der Diagnostik- und Referenzzentren finanziell zu unterstützen. In Erfüllung des Postulats 18.3040 der SGK-N hat der Bundesrat das EDI beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche gesetzlichen Anpassungen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Versorgung im Bereich seltener Krankheiten nötig sind. Das Postulat Amherd 15.4181 und das Postulat Humbel 10.4055 werden in diesem Bericht, der im ersten Halbjahr 2021 vom Bundesrat verabschiedet werden soll, ebenfalls behandelt.
4. Der Beitrag der Patientinnen, Patienten und ihrer Angehörigen zur Optimierung der Versorgung ist wichtig, weil sie die tatsächlichen Bedürfnisse der Betroffenen im Alltag genau kennen. Das BAG bezieht den Patienten-Dachverband ProRaris eng in die Umsetzung der laufenden NKSK-Massnahmen ein. Das umfasst auch die Fragen der Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall gemäss Artikel 71a-71d der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102).
Was die klinischen Versuche betrifft, so werden seit 2014 alle von einer Ethikkommission in der Schweiz genehmigten Versuche im vom BAG geführten Studienportal SNCTP (Swiss National Clinical Trials Portal) veröffentlicht. Das Portal leistet einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz und ermöglicht insbesondere die Auswahl geeigneter Versuche für Personen, die an einem Versuch teilnehmen möchten. Es befindet sich auf der Website der Koordinationsstelle Forschung am Menschen (www.kofam.ch).
Swissmedic hat zudem eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Patienten- und Konsumentenverbände, auch im Bereich der seltenen Krankheiten, eingesetzt. So werden die Meinungen und Erfahrungen von Patientinnen und Patienten sowie Konsumentinnen und Konsumenten zu Fragen im Zusammenhang mit Heilmitteln gehört und aufgenommen und können dann in die Prozesse von Swissmedic einfliessen.
Antwort des Bundesrates.