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20.4089 · Motion · 2020-09-23

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Änderungen des Raumplanungsgesetzes vorzunehmen, damit die Stromerzeugung durch Photovoltaik mit der Obst- und Gemüseproduktion kombiniert werden kann. Insbesondere soll im Gesetz verankert werden, dass die Installation von Systemen zur Nutzung der Sonnenenergie auf Infrastrukturen der Landwirtschaft und der Obst- und Gemüseproduktion grundsätzlich möglich und erlaubt ist. Die Installation solcher Systeme muss auf sowohl in Landwirtschaftszonen als auch in besonderen Zonen gelegenen Treibhäusern und anderen Infrastrukturen der Landwirtschaft und der Obst- und Gemüseproduktion möglich sein, unabhängig von der vorgesehenen Nutzung des Bodens.

Begründung

Der sogenannte Agrophotovoltaik-Sektor, das heisst die intelligente Kombination von Infrastrukturen der Obst- und Gemüseproduktion mit dem Einsatz von Photovoltaikmodulen, weckt in vielen Ländern grosses Interesse. Neben der Produktion von sauberer elektrischer Energie werden dank der Module auch die Anbaubedingungen erheblich verbessert, beispielsweise durch besseren Schutz vor intensiver Sonneneinstrahlung, vor Hagel etc.

Im Oktober dieses Jahres findet die erste internationale Konferenz zu diesem Thema statt. In der Schweiz wird die landwirtschaftliche Fläche, auf der für den Anbau Treibhäuser zum Einsatz kommen, immer grösser. Es sei darauf hingewiesen, dass für den Anbau in den Treibhäusern eine grosse Menge an sowohl fossiler Energie (zum Heizen in den kalten Monaten) wie auch elektrischer Energie (zum Kühlen in den warmen Monaten) verbraucht wird. Der Markt, oder besser gesagt die Nachfrage nach klimafreundlich und nachhaltig produzierten Landwirtschaftsprodukten wächst kontinuierlich. Solche Produkte werden sowohl von Grossverteilern als auch von den Konsumentinnen und Konsumenten über E-Commerce-Kanäle verlangt. Daher ist es nötig, dass die Bedingungen für die Planung dieses spezifischen Sektors verbessert werden. Die Absicht dieser Motion deckt sich vollständig mit der Energiestrategie 2050 des Bundes.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Gegensatz zu dem vom Bundesrat zur Annahme beantragten und vom Nationalrat angenommenen Postulat 19.4219 ("Fotovoltaik-Pilotprojekte in der Landwirtschaft ermöglichen und unterstützen"), mit dem der Bundesrat gebeten wird zu untersuchen, wie sich neue Erfahrungen mit Fotovoltaik-Pilotprojekten in der Landwirtschaft ermöglichen liessen und wie diese unterstützt werden könnten, verlangt die vorliegende Motion, im Gesetz insbesondere zu verankern, dass die Installation von Systemen zur Nutzung der Sonnenenergie auf Infrastrukturen der Landwirtschaft und der Obst- und Gemüseproduktion grundsätzlich möglich und erlaubt ist.

Soweit es um Solaranlagen auf Dächern von Treibhäusern geht, ist das Anliegen durch Artikel 18a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) bereits erfüllt. In solchen Fällen sind eine vergleichsweise zentrale Lage und gute Erschliessung in der Regel ohnehin gegeben, und die landschaftlichen Auswirkungen des Einbaus einer Solaranlage in die entsprechenden Dächer sind vergleichsweise gering.

Anders verhält es sich jedoch, wenn die Installation von Systemen zur Nutzung der Sonnenenergie grundsätzlich überall auf Infrastrukturen der Landwirtschaft und der Obst- und Gemüseproduktion möglich und erlaubt sein soll. Damit würden massive und ungeordnete Eingriffe in die Landschaft ermöglicht. Überall, wo beispielsweise Hagelnetze installiert sind oder künftig installiert werden sollen, könnten Solaranlagen realisiert werden. Es entstünde ein Flickenteppich von in der Landschaft verstreuten Anlagen.

Die verlangte gesetzliche Anpassung könnte zudem einen massgebenden Einfluss auf den Markt für landwirtschaftliche Grundstücke haben. Nichtselbstbewirtschaftende Eigentümerinnen und Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken hätten dann kein finanzielles Interesse am Verkauf oder an der Verpachtung ihres Landes, da Photovoltaikanlagen die nichtlandwirtschaftliche Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke rentabel machen würden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.