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20.418 · Parlamentarische Initiative · 2020-05-05

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgesetz über die Bundesversammlung (SR 171.10) wird angepasst, indem neu eine Rechtsdelegation vorgesehen wird, welche in der ausserordentlichen Lage die Erlasse des Bundesrats, so zum Beispiel die Notverordnungen, überprüft und behandelt.

Begründung

Die aktuelle Corona-Krise hat gezeigt, dass es legislative Institutionen braucht, die auch in der ausserordentlichen Lage zeitnah die Möglichkeit haben, die Beschlüsse und Entscheide der Exekutive nicht nur in finanziellen, sondern auch in rechtlichen Aspekten zu überprüfen und zu behandeln. Mit der FinDel (Art. 51 BG über die Bundesversammlung, SR 171.10) besteht im Bereich der finanzpolitischen Entscheide bereits eine parlamentarische Delegation, welche diese Aufgabe in Bezug auf finanzpolitische Fragen wahrnimmt. Im Bereich des Gesetzgebungsverfahrens fehlt eine solche. Dabei wäre eine solche Überprüfung/Behandlung gerade in Krisenzeiten bedeutungsvoll, nicht zuletzt um die Gewaltenteilung auch in Krisen zu respektieren. Die Schaffung einer ReDel (Rechtsdelegation z.B. aus Vertreter*innen der RK), in Ergänzung zur bestehenden FinDel, wird diese Lücke im Gesetzgebungsverfahren während der ausserordentlichen Lage schliessen.