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20.4323 · Motion · 2020-10-30

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Ausweitung an der Beteiligung des Bundes an der Entschädigung von Schäden durch Grosse Beutegreife (durch Wolf uvm) vorzunehmen, wenn Angriffe auf geschützte Herden erfolgten und Nutztiere verletzt oder vermisst wurden oder abgestürzt sind.

Begründung

Der Bund beteiligt sich bisher an der Entschädigung von durch Grosse Beutegreifer gerissenen Nutztieren zu 80 Prozent.

20 Prozent haben die Kantone zu tragen, deren Wildhut für die gutachterliche Anerkennung von Rissen verantwortlich ist. Der Bund leistet seinen Anteil allerdings nur an beim Angriff getötete Nutztiere.

Tiere, die in Folge von Angriffen verletzt oder vermisst werden oder abstürzen, können die Kantone zwar im Sinne der Kulanz ganz oder teilweise entschädigen, aber eine Beteiligung des Bundes an diesen Kosten ist nicht vorgesehen. Die Praxis zeigt aber, dass nach Wolfsangriffen nicht nur Tiere getötet, sondern auch vermisst oder verletzt werden oder abstürzen.

Dies stellt für die Tierhalterinnen und -halter einen messbaren wirtschaftlichen Schaden dar.

Dass insbesondere Verletzungen und Abstürze von Tieren in einem ursächlichen Zusammenhang mit Angriffen durch Grosse Beutegreifer stehen, kann die kantonale Wildhut im Rahmen der Untersuchung der Angriffe kompetent feststellen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Artikel 13 Absatz 4 des Jagdgesetzes (JSG, SR 922.0) und Artikel 10 der dazugehörenden Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) beteiligen sich Bund und Kantone an der Vergütung von Schaden, der durch Tiere bestimmter geschützter Arten, wie beispielsweise den Grossraubtieren, verursacht wird.

Die Kantone ermitteln die Schadenverursacher und die Höhe der Vergütung. Sie verlangen dafür das Vorweisen der von Grossraubtieren gerissenen oder verletzten Nutztiere. Den Kantonen steht es gemäss dem Konzept Wolf Schweiz offen, ob sie im Sinne der Kulanz in plausiblem Umfang auch die Kosten für vermisste Nutztiere, die Bergungskosten von Kadavern oder die Pflegekosten für verletzte Nutztiere entschädigen wollen.

Der Bund erstattet den Kantonen bereits heute 80 Prozent der von ihnen ausbezahlten Schadenvergütungen zurück. Dabei werden auch die erwähnten Kulanzzahlungen der Kantone gemäss der geltenden Praxis vom Bund grundsätzlich akzeptiert. Eine Ausweitung der Beteiligung des Bundes an der Entschädigung von Nutztierschäden erweist sich deshalb als nicht notwendig.

Der Bundesrat ist hingegen bereit, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes durch Anpassungen auf Verordnungsstufe auszunutzen. Entsprechend beantragt er die gleichlautenden Motionen der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (20.4340) und des Ständerares (21.3002) "Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren" zur Annahme.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.