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20.4364 · Interpellation · 2020-12-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Was ist nach Ansicht des Bundesrates gegen diese gefährliche Entwicklung zu unternehmen?

2. Ist der Bundesrat ebenfalls der Ansicht, dass bald nach dem Reformschritt AHV 21 weitere Reformschritte erfolgen müssen?

3. Hat er sich über den Inhalt solcher Reformen über die AHV 21 hinaus bereits Gedanken gemacht und mögliche Szenarien erarbeitet?

4. Bestehen Überlegungen, wie ein entsprechender Zeitplan aussehen soll?

5. Wenn nein, bis wann wird ein solcher Fahrplan erarbeitet?

6. Wie hoch müsste das Renteneintrittsalter angehoben werden, damit das Umlageergebnis 2040 ausgeglichen ist?

7. Wie hoch müsste die Mehrwertsteuer angehoben werden, damit das Umlageergebnis 2040 ausgeglichen ist?

8. Gibt es andere Wege, die für den Bundesrat in Frage kommen, um eine nachhaltige Sanierung der AHV für die nächste Generation zu erreichen?

Begründung

Gemäss den Berechnungen des Bundesrates zur AHV 21 werden mit den vorgeschlagenen Massnahmen Ergebnisse erzielt, die ab 2023 um über 2 Milliarden Franken besser ausfallen. Aber selbst damit sind die Umlageergebnisse ab 2027 bereits wieder negativ und lassen das Fondsvermögen rasch schrumpfen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. - 2.

Mit der Reformvorlage AHV 21 (BBl 2019 6305) soll das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis 2030 gesichert, der Fondsstand im Jahr 2030 bei 98 Prozent gehalten werden und das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten bleiben. Trotz hohem Reformbedarf sind in den letzten 20 Jahren alle beabsichtigten Reformen der AHV gescheitert. Für den Bundesrat ist es deshalb prioritär, einen mehrheitsfähigen Kompromiss über die notwendigen Massnahmen zur Stabilisierung der AHV und Sicherung der Renten zu finden. Je rascher sich das Parlament auf einen mehrheitsfähigen Kompromiss für die AHV 21 einigt, desto eher wird sich die finanzielle Situation der AHV stabilisieren.

Dem Bundesrat ist bewusst, dass das finanzielle Gleichgewicht der AHV auch über das Jahr 2030 hinaus gesichert werden muss. Wie bereits in seiner Antwort auf die Motion Silberschmidt 20.4078 "Netto-0 Ziel in 2050: Ein Nachhaltigkeitsziel auch für die AHV" erwähnt, ist er deshalb bereit, alles Notwendige zu unternehmen, um auch eine längerfristige Finanzierung sicherzustellen.

3. - 5., 8.

Der Erfolg der Reform AHV 21 ist entscheidend für die nächsten Schritte der kommenden Revisionen der AHV. Der Ausgang der parlamentarischen Debatte ist deshalb abzuwarten, bevor weitere Schritte unternommen und mögliche Szenarien ausgearbeitet werden können.

6. - 7.

Die Finanzperspektiven der AHV sind infolge der Covid-19 Pandemie gegenwärtig mit grossen Unsicherheiten behaftet. Unterstellt man allerdings die Entwicklungen, wie sie vor der Covid-19 Pandemie basierend auf den Finanzhaushalten von 2019 in der Botschaft zu AHV 21 enthalten sind, dann ist im Jahr 2040 mit einem negativen Umlageergebnis in der Grössenordnung von 12 Milliarden Franken zu rechnen. Dies entspricht rund 3 Mehrwertsteuerprozentpunkten. Eine Anhebung des Referenzalters um 1 Jahr für Männer und Frauen würde die Rechnung der AHV um rund 3.5 Milliarden Franken entlasten. Folglich müsste das Referenzalter der Frauen und Männer wohl um 3 bis 4 Jahre auf rund 68 Jahre angehoben werden, um das Umlagedefizit im Jahr 2040 decken zu können. Allerdings benötigt die AHV über solche Massnahmen hinaus zusätzliche Mittel: der Stand des AHV Ausgleichsfonds muss in der Regel mindestens 100 Prozent einer Jahresausgabe entsprechen und die Ausgaben der AHV werden infolge des demografischen Wandels stark wachsen. Selbst bei einem ausgeglichenen Umlageergebnis müssen dem Fonds weitere Mittel zufliessen, damit diese Vorgabe eingehalten werden kann.

Antwort des Bundesrates.