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20.4381 · Postulat · 2020-12-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht folgende Punkte zu behandeln:

1. Prüfung von verschiedenen möglichen Besteuerungsmodellen für Roboter (Ersatz eines Arbeitsplatzes, Besteuerung des Roboters als juristische Person usw.),

2. Evaluation, welche Steuern oder Abgaben durch die Besteuerung von Robotern ersetzt werden könnten,

3. Definition des Begriffs Roboter,

4. Prüfung von anderen Formen der Finanzierung der Sozialversicherungen in einer robotisierten Gesellschaft.

Begründung

Das Thema ist nicht neu: Die Robotisierung könnte als Kollateralschäden den Verlust von Arbeitsplätzen und eine geringere Finanzierung der Sozialversicherungen nach sich ziehen. Wenn niemand mit Sicherheit sagen kann, ob sich diese Tendenz in Zukunft bestätigen wird, müssen politische Massnahmen vorgesehen werden, die wenn nötig rasch umgesetzt werden könnten.

In der wissenschaftlichen Literatur wird eine Massnahme vermehrt diskutiert und es scheint unerlässlich, diese zu vertiefen: die Besteuerung von Robotern. Der Bundesrat hat dem Thema zwar schon einige Seiten seines Berichts in Erfüllung eines Postulats von 2015 (15.3854) gewidmet, das Thema verdient unserer Meinung nach aber eine vertiefte Untersuchung.

Seit der Bericht des Bundesrat erstellt wurde, ist die Entwicklung fortgeschritten. Nicht nur hat sich die Forschung etabliert, es gab auch politische Entwicklungen im Zusammenhang mit der Robotersteuer. Eine solche wurde in verschiedenen Ländern vorgeschlagen, zum Beispiel von Bill de Blasio in den USA.

Es ist vor allem die Argumentation des Bundesrats aus dem Jahr 2017, als er sich dafür aussprach, die Überlegungen nicht weiterzuführen, die uns in diesem sich ständig weiterentwickelnden Bereich nicht mehr aktuell erscheint. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass erst dann über die Risiken der Robotisierung nachgedacht werden muss, wenn sich die Auswirkungen auf die Realwirtschaft noch stärker zeigen. Allerdings müssen solide und glaubhafte Instrumente zur Verfügung stehen, wenn die Zeit gekommen ist; solche Instrumente müssen jetzt entwickelt werden. Wir wissen, dass die Forschung und die politische Willensbildung Zeit brauchen. Es wäre schade, wenn an diesen Prozessen nun gespart würde, und man zum Zeitpunkt, an dem die Auswirkungen dieser neuen Form der Industrialisierung bereits schmerzhafte soziale Konsequenzen haben, überstürzt handeln müsste.

Auch wenn die Industrie 4.0 nicht zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führt, wird sie den Arbeitsmarkt auf jeden Fall umkrempeln, was Massnahmen zur beruflichen Entwicklung und Weiterbildung erforderlich macht. Eine Besteuerung von Robotern könnte ein Instrument sein, um solche Massnahmen besser zu unterstützen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Ansicht des Postulanten, dass die Robotisierung, Automatisierung und Digitalisierung zu Umwälzungen in der Schweizer Wirtschaft und insbesondere auf dem Arbeitsmarkt führen könnten. Neben dem Bericht zum Postulat 15.3854 Reynard hat der Bundesrat am 7. Dezember 2018 einen weiteren Bericht zum Postulat 17.3045 Schwaab über die Auswirkungen der Robotisierung in der Wirtschaft auf das Steuerwesen und auf die Finanzierung der Sozialversicherungen veröffentlicht. Der Bundesrat kommt weiterhin zum Schluss, dass die Robotersteuer kein adäquates Instrument ist, um den Herausforderungen der Robotisierung zu begegnen. Der Einsatz von Robotern kann zu einer Substitution von Arbeit durch Kapital führen und damit Druck auf Arbeitsplätze und Löhne ausüben. Es bestehen jedoch wichtige positive Kompensationseffekte, welche in der Summe überwiegen können. Arbeitskräfte werden freigesetzt für Tätigkeiten, bei denen sie durch Hochtechnologie komplementiert und damit produktiver werden. Oft ersetzen neue Roboter nicht Arbeitskräfte, sondern ältere, weniger produktive und umweltschädlichere Roboter. Die digitale Transformation kann auch Wertschöpfung aus Niedriglohnländern in die Schweiz zurückholen. Schliesslich können Konsumenten profitieren, wenn der technische Fortschritt die realen Preise senkt. Die Strategie des Bundesrates sieht vor, die Chancen aus den positiven Kompensationseffekten durch die Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen zu nutzen. Dies ist der Schweiz in der Vergangenheit gut gelungen, wie aus den beiden eingangs erwähnten Berichten hervorgeht. Auch die seither erschienenen wissenschaftlichen Studien stützen diesen Befund. So kommen Benjamin Balsmeier von der Universität Luxemburg und Martin Wörter von der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich in einer 2019 erschienen Studie zum Schluss, dass im Zeitraum 2015 bis 2016 Schweizer Unternehmen im Durchschnitt 1,6 neue Stellen pro 100 000 in die Digitalisierung investierte Schweizer Franken generierten. Der Bundesrat ist sich den Herausforderungen des Wandels bewusst, beobachtet und unterstützt diesen Wandel aktiv. Die entsprechenden Aktivitäten sind auf der Webseite des SECO in der Rubrik "Digitalisierung" ausführlich erläutert. Im Bericht zum Postulat 17.3045 Schwaab werden fiskalische Instrumente diskutiert, falls zukünftig Finanzierungslücken bei den Sozialversicherungen aufgrund der Robotisierung geschlossen werden müssten. Eine Robotersteuer schneidet im Vergleich mit etablierten Steuern, die mit geringem administrativem Aufwand für Unternehmen und Staat umgesetzt werden können, schlecht ab. Insbesondere belastet die Robotersteuer den Faktor Arbeit, weil sie jenes hochproduktive Kapital besteuert, das aufgrund der oben beschriebenen Komplementarität zwischen Kapital und Arbeit zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und steigenden Löhnen beigetragen hat. Im Rahmen der STAF wurden die Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber und des Bundes an die AHV per Anfang 2020 angehoben. Der Bundesrat hat dem Parlament zudem eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV beantragt, sowie die Einführung eines Lohnbeitrags zur Sicherung des Leistungsniveaus in der beruflichen Vorsorge. Während die Robotisierung nicht die Ursache für den Finanzierungsbedarf ist, zeigt dies, dass eine auf bestehenden Steuern basierende Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage der Sozialversicherungen bereits im Gange ist.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.