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20.4382 · Interpellation · 2020-12-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Erhaltung und Förderung gefährdeter, national prioritärer und geschützter Arten entlang der Nationalstrassen (Aktionsplan Strategie Biodiversität vom 6.9.2017, Art. 3 NHG) wird nur begrenzt umgesetzt. Der Nationalstrassenunterhalt ist den national prioritären Arten mit speziellen ökologischen Ansprüchen noch zu wenig angepasst, auch breiten sich Problempflanzen weiter aus. Es fehlt zudem an geeigneten Maschinen zu einer optimierten Pflege von Biodiversitätsflächen.

In intensiv genutzten Landschaften könnten Nationalstrassen mit ihren extensiv genutzten Grünflächen als Vernetzungskorridore dienen. Leider sind Nationalstrassen auch noch immer kaum überwindbare Barrieren für alle Tierarten, die nicht fliegen können.

Ich bitte den Bundesrat, dazu folgende Fragen zu beantworten:

1. Werden die verschiedenen gefährdeten, national prioritären oder geschützten Arten und Lebensraumtypen entlang von Nationalstrassen kartiert? Wenn ja, bis wann wird definiert, welche gefährdeten oder national prioritären Arten und Lebensraumtypen gefördert werden sollen und welche darauf basierenden Gestaltungs- und Pflegemassnahmen umgesetzt werden? Wird dazu ein Monitoringprogramm ausgearbeitet?

2. Wie und mit welchem Zeitplan werden Problempflanzen (invasive Neophyten, Saatluzerne, etc.) entlang der Nationalstrassen reduziert? Gibt es Bemühungen zum Verzicht auf synthetische Herbizide?

3. Ist der Bundesrat bereit, die Entwicklung von Maschinen zur Pflege von Biodiversitätsflächen zu unterstützen, damit Problempflanzen nicht verschleppt werden, Schnitt und Schnittgutaufnahme für gefährdete Arten möglichst schonend erfolgen und, wo nötig, die Moosschicht reduziert wird, um offenen Bodenstellen zu schaffen und zu erhalten, welche für viele Arten essentiell sind?

4. Ist der Bundesrat bereit, bei Sanierungs- und Ausbauprojekten von Nationalstrassen zu prüfen, wie die Längsvernetzung verbessert werden, sowie die biologische Korridorfunktion von Fliessgewässern - vom Rinnsal bis zum Fluss - durch eine Aufweitung des Durchlassprofils und eine verbesserte Lichtführung möglichst wiederhergestellt werden kann.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Daten der verschiedenen gefährdeten, national prioritären oder geschützten Arten und Lebensraumtypen entlang von Nationalstrassen werden zurzeit im Rahmen der Ausscheidung der Biodiversitäts-Schwerpunkte erhoben (vgl. dazu die Richtlinie 18007 des Bundesamtes für Strassen [ASTRA]). Die Daten werden in einer Datenbank gesammelt, damit spezifische Kartierungen möglich sind. Die Arbeiten werden voraussichtlich 2022 abgeschlossen. Parallel dazu wird ein entsprechendes Monitoringprogramm aufgebaut.

2. Das ASTRA reduziert Problempflanzen entlang von Nationalstrassen gemäss entsprechenden Vorgaben der Arbeitsgruppe "Invasive Neobiota" (AGIN). Je nach Pflanzenart erfolgen drei Schnitte pro Jahr mittels Spezialgeräten und separater Entsorgung. Zusätzlich müssen je nach Befall diverse Flächen lokal von Hand bearbeitet werden. Die Reduzierung von begrünten Mittelstreifen führt ebenfalls zur Eindämmung von Problempflanzen. Herbizide sind auf den Grünflächen entlang der Nationalstrasse gemäss der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV; SR 814.81) verboten und werden daher nicht eingesetzt.

3. Um den Unterhalt der Biodiversitätsflächen einerseits nach ökologischen Kriterien, andererseits aber auch sicher, kostengünstig und effizient durchführen zu können, sind weitere Entwicklungen der Unterhaltmaschinen nötig. Die Entwicklungen der Technik - in den Kantonen oder bei den Maschinenherstellern - werden berücksichtigt. Von der schonenden Bewirtschaftung der Biodiversitätsflächen profitieren viele naturnahe Lebensräume (z. B. Magerwiesen) und viele seltene und schützenswerte Pflanzen- und Tierarten, (z. B. Eidechsen, Schmetterlinge, Wildbienen oder Orchideen).

4. Seit 2014 prüft das ASTRA bei jedem Ausbau und Unterhaltsprojekt systematisch, ob Wildtierkorridore oder Gewässerdurchlässe verbessert werden können (vgl. dazu auch die ASTRA-Richtlinie 18008 "Querungshilfe für Wildtiere").

Bei Wildtierkorridoren von überregionaler Bedeutung werden wildtierspezifische Bauwerke erstellt, um die grossräumige Vernetzung der Populationen zu verbessern. Bei Fliessgewässern wird die biologische Korridorfunktion überprüft und allenfalls verbessert.

Antwort des Bundesrates.

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