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Bundesnahe Betriebe. Für eine angemessene Vertretung der vier Landessprachen in der Konzernleitung und bei den höheren Kadern

20.4384 · Postulat · 2020-12-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen mit Zahlen belegten Bericht zur Vertretung der vier Sprachgemeinschaften in den Konzernleitungen und bei den höheren Kadern von Swisscom, SBB und Post zu erstellen. Darin soll aufgezeigt werden, dass die drei sprachlichen Minderheiten (französische, italienische und rätoromanische Minderheit) in den genannten Organen untervertreten sind. Im Anschluss an das Erstellen des Berichts soll der Bundesrat Weisungen erarbeiten, um diese Untervertretung auszugleichen. Als bundesnahe Betriebe, die den Service public sicherstellen, sollen die Swisscom, die SBB und die Post verpflichtet werden, in ihrer Konzernleitung und bei den höheren Kadern die in Artikel 7 Absatz 1 der Sprachenverordnung festgelegten Bandbreiten einzuhalten. Die drei Unternehmen sollen also im Rahmen der Förderung der sprachlichen Vielfalt mit konkreten Massnahmen die Anstellung von Personen aus den sprachlichen Minderheiten in den oben genannten Organen fördern müssen.

Begründung

Die Swisscom, die SBB und die Post heben derzeit zwar Vielfalt und Inklusion als Erfolgsfaktoren hervor, die Realität zeigt aber ein anderes Bild. Die französisch-, italienisch- und romanischsprachigen Minderheiten sind in der Konzernleitung und bei den höheren Kadern dieser Betriebe untervertreten. Bei der Swisscom zum Beispiel ist neben der Tatsache, dass alle Mitglieder der Konzernleitung deutscher Muttersprache sind, auch eine deutliche Zunahme an deutschen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im höheren Kader zu beobachten. Von den 86 höheren Kadern der Swisscom kommen mehr als 10 aus Deutschland. Diese Zahl übersteigt die Anzahl der höheren Kader mit französischer Muttersprache bei Weitem. Auch wenn die Swisscom an der Börse kotiert ist, gehört sie mehrheitlich dem Bund. Bei der SBB und der Post, die beide zu 100 Prozent dem Bund gehören, besteht die Konzernleitung mit Ausnahme der beiden Konzernleiter nur aus deutschsprachigen Mitgliedern. Die Pflege und Förderung der Mehrsprachigkeit und der angemessenen Vertretung der Schweizer Regionen in den strategischen Organen von Service-Public-Unternehmen ist von zentraler Bedeutung. Die sprachliche Vielfalt darf nicht als Bremsklotz oder Hindernis wahrgenommen werden, sondern soll eine Chance und ein Potenzial darstellen. Im Sinne eines hochwertigen Service public und der Achtung der Minderheiten muss sich diese Vielfalt in den Führungsetagen der genannten Unternehmen proportional widerspiegeln.

Die aktuelle Situation in den Konzernleitungen und bei den höheren Kadern von Swisscom, SBB und Post spiegelt jedoch eher eine Diskriminierung der sprachlichen Minderheiten wider. Die kulturelle Vielfalt und die Mehrsprachigkeit sind in der Schweiz tief verwurzelt. Die Achtung dieser Mehrsprachigkeit ist gleichbedeutend mit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und wird international als beispielhaft wahrgenommen. Das Parlament hat in diesem Zusammenhang das Sprachengesetz erlassen, der Bundesrat die Sprachenverordnung. Als bundesnahe Betriebe, die die Grundversorgung in den Bereichen Telekommunikation, öffentlicher Verkehr und Post sicherstellen, müssen die Swisscom, die SBB und die Post anderen Unternehmen ein Vorbild sein und die sprachliche Vielfalt leben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die Sprachenvielfalt ein grosses Anliegen, auch in den bundesnahen Unternehmen und Anstalten. Daher hat er am 6. November 2013 Richtwerte für die Vertretung der Landessprachen für die obersten Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten festgelegt ( Deutsch: 65,5 Prozent; Französisch: 22,8 Prozent; Italienisch: 8,4 Prozent; Rätoromanisch: 0,6%) . Diese Richtwerte wurden im Laufe des Jahres 2020 überprüft und vom Bundesrat am 25. November 2020 angepasst. Neu gelten die folgenden Richtwerte: Deutsch 62,2 Prozent; Französisch 22,9 Prozent; Italienisch 8,0 Prozent; Rätoromanisch 0,5 Prozent. Sie traten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Unternehmen und Anstalten haben alles Notwendige zu unternehmen, um diese Richtwerte zu erreichen, und dabei einer allfälligen Untervertretung der lateinischen Sprachen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Auch die Departemente sind gehalten die Mehrsprachigkeit zu fördern. Sie müssen die sprachliche Zusammensetzung der obersten Leitungsorgane bzw. Abweichungen von den Richtwerten in den Wahlanträgen und im jährlichen Kaderlohnreporting kommentieren.

Die Vertretung der Landessprachen ist bei der Auswahl einer geeigneten Kandidatin bzw. eines geeigneten Kandidaten eines von mehreren Kriterien, nebst Branchenkenntnissen, Fachwissen, Sozialkompetenz etc. In der Praxis wurde das Sprachkriterium bisweilen gegenüber anderen Kriterien minderbewertet, und es genügte eine Begründung für seine Nichterfüllung. Der Bundesrat ist in diesem Punkt nun strenger: Die geltenden Kriterien werden kumulativ berücksichtigt und sind nicht gewichtbar.

Der Bundesrat legt die Richtwerte für das oberste Leitungsorgan (Verwaltungsrat, Institutsrat), nicht aber für die Geschäftsleitung der bundesnahen Unternehmen und Anstalten fest. Für die Rekrutierung der Geschäftsleitung ist der Verwaltungsrat verantwortlich. Gemäss den Statuten der Swisscom AG, der SBB AG und der Schweizerischen Post AG ist dies eine "unübertragbare und unentziehbare Aufgabe" des Verwaltungsrates. Auch den bundesnahen Unternehmen Swisscom, SBB und Post ist die Sprachenvielfalt ein grosses Anliegen. So hat beispielsweise die Konzernleitung der SBB im Oktober 2020 einer mehrsprachigen Zusammensetzung aller Führungsteams ab Ebene Geschäftsbereich und der Einführung neuer Massnahmen zugestimmt. Damit sollen in den nächsten Jahren substanzielle Fortschritte in der sprachlichen Zusammensetzung der Teams wie auch in der gelebten Kultur erzielt werden.

Schliesslich ist der im Postulat erwähnte Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SR 441.11) nur auf Verwaltungseinheiten nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a und b der Bundespersonalverordnung (SR 172.220.111.3) anwendbar. Die drei genannten Unternehmen sind jedoch keine Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit den erwähnten Richtwerten die Vertretung der Landessprachen für die obersten Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten konsistent und ausreichend gesteuert werden kann.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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