20.4394 · Interpellation · 2020-12-02
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Am 24. November 2020 gab das Bundesamt für Verkehr (BAV) bekannt, dass die BLS und die Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) Bund und Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs getäuscht und ungerechtfertigte Subventionen erwirkt haben. Das BAV hat Strafanzeigen bei den kantonalen Staatsanwaltschaften eingereicht.
Am 6. Mai 2019 hat das BAV mitgeteilt, dass es sein Aufsichtssystem zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr anpasse, um besser sicherzustellen, dass die Subventionen von den Transportunternehmen korrekt eingesetzt würden.
In seiner Antwort auf meine in der Interpellation 20.3106 vom 12. März 2020 gestellte Frage zur Effektivität des vom BAV angepassten Aufsichtssystems hat der Bundesrat Folgendes festgehalten: "Die Kantone, das BAV und die Finanzkontrollen führen Kontrollen durch. Diese erfolgen risiko- und stichprobenorientiert und die Ressourcen hierfür sind begrenzt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Fehler oder bewusste Manipulationen nicht oder erst nach einiger Zeit aufgedeckt werden."
1. Wird es angesichts der neusten Enthüllungen und damit verhindert werden kann, dass gewisse Transportunternehmen ungerechtfertigte Subventionen einkassieren, nicht zur Dringlichkeit, die Effektivität des Aufsichtssystems beim BAV zu verbessern?
2. Beabsichtigt der Bundesrat, dem BAV zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit dieses die Verwendung der Subventionen, die an die Transportunternehmen gehen, besser überwachen kann?
3. Müsste der Bundesrat nicht alles daran setzen, mögliche bewusste Manipulationen bei den Transportunternehmen so schnell wie möglich aufzudecken, da es Steuergelder sind, die auf dem Spiel stehen?
4. Wie gestalten sich die Kontrolle durch das BAV und diejenige durch die Kantone? Wie wird zusammengearbeitet? Erachtet der Bundesrat die Überwachungsinstrumente der Kantone als zufriedenstellend?
Stellungnahme des Bundesrates
1./ 2. Der Bundesrat hat im Mai 2019 den Fahrplan des Bundesamtes für Verkehr (BAV) zur Anpassung seines Überwachungssystems nach dem "Fall Postauto" sowie die Schaffung von acht zusätzlichen, mittlerweile besetzten Stellen gutgeheissen. Derzeit werden die Massnahmen umgesetzt.(s. dazu: "Korrekte Verwendung der Subventionen im öV: BAV stärkt nach dem Fall Postauto die Aufsicht" unter www.bav.admin.ch > Publikationen > BAV-News > Ausgaben 2019 > Ausgabe Mai 2019).
Für die korrekte Rechnungsführung sind die Organe der Transportunternehmen verantwortlich. Diese Verantwortung wurde mit Anpassungen im Nachgang zum "Fall Postauto" weiter gestärkt. Die Aufdeckung der Fälle bei BLS und VBL zeigt, dass das System funktioniert und Fehlverhalten erkannt wird. Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar:
- Seit Oktober 2019 sind dank einer internen Reorganisation beim BAV die Aufgaben der am Prozess zur Gewährung und Überwachung von Subventionen beteiligten Teams neu nach den verschiedenen Sparten ausgerichtet (Personenverkehr, Bahninfrastruktur, Güterverkehr).
- Seit 2019 ist die Genehmigung der Jahresrechnungsentwürfe der Unternehmen durch das BAV abgeschafft. Die Verantwortung dafür, dass die Rechnungsabschlüsse korrekt erstellt und präsentiert werden, wird damit eindeutig den Transportunternehmen zugewiesen.
- Erstmals müssen Unternehmen, die mehr als 10 Millionen Franken Abgeltungen im Jahr für den regionalen Personenverkehr und die Infrastruktur erhalten, ihre Jahresrechnungen, die am oder nach dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden, einer ordentlichen Revision unterziehen lassen.
- Transportunternehmen, die pro Jahr mehr als eine Million Franken Subventionen erhalten, müssen künftig eine Spezialprüfung durchführen lassen. Das BAV hat zu diesem Zweck eine Richtlinie veröffentlicht.
- Seit dem 1. Januar 2021 müssen die Transportunternehmen auf der Basis einer vom BAV festgelegten Vorlage bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten.
Zwei Massnahmen sind noch in Ausarbeitung:
- Das BAV entwickelt neue Controllingsysteme für die abgeltungsberechtigten Sparten des öffentlichen Verkehrs. Ziel ist es, zu überprüfen, ob die Subventionen effizient gewährt und verwendet werden, und dies sowohl in den Angeboten der Transportunternehmen als auch in ihren Jahresrechnungen.
- Im Oktober 2020 hat das BAV gemeinsam mit den Kantonen und den Transportunternehmen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um Auslegungsfragen zu den Angeboten und der effektiven Jahresrechnung zu klären. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse sollen in einem Leitfaden zusammengetragen und allen Parteien zur Verfügung gestellt werden. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat erklärt, dass sie die Umsetzung dieser Massnahmen weiterhin verfolgen wird. Die Direktion des BAV wurde am 10. November 2020 zu diesem Thema angehört.
3. Wie weiter oben angegeben, sind die Unternehmen dafür verantwortlich, die Rechtsvorschriften einzuhalten und interne und externe Prüfungen durchführen zu lassen. Mit der Neuausrichtung seiner Subventionsaufsicht will das BAV das Risiko möglicher Missbräuche durch die Unternehmen verringern.
4. Das BAV hat den Austausch mit den Kantonen zu den Leistungskontrollen verstärkt. Zudem besteht ein jährlicher formalisierter Austausch zwischen der Revision des BAV, der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und den Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Finanzkontrollen. Der Bundesrat kann die Zweckmässigkeit der kantonalen Staatsbeitragsgesetze und deren Umsetzung nicht beurteilen. Es ist Aufgabe der Kantone, für sich die Lehren aus den Subventionsfällen zu ziehen und allenfalls Massnahmen zu ergreifen.
Antwort des Bundesrates.