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20.4409 · Interpellation · 2020-12-03

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) müsste seit dem 15. April 2020 der Zugang der Bevölkerung zu einem Datenbearbeitungssystem im Gesundheitswesen sichergestellt sein.

Mitte Februar hatte das BAG mitgeteilt, das erste elektronische Patientendossier werde nicht wie geplant im Frühling 2020 eröffnet werden können, sondern erst im Sommer. Mittlerweile ist Winter. Aktuell ist offenbar völlig unklar, wann das EPD eingeführt werden kann.

Rückblickend muss festgehalten werden, dass im März 2020 schweizweit alle Zertifizierungsverfahren für mehrere Monate praktisch zum Stillstand kamen, was grosse Verzögerungen zur Folge hatte. Von Seiten der Stammgemeinschaften wird berichtet, dass die Zertifizierungsverfahren auch heute noch schleppend und kompliziert verlaufen. Die Akkreditierungsverfahren der Zertifizierungsstellen hängen scheinbar schweizweit von der Verfügbarkeit von Einzelpersonen bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle ab.

Neben den erheblichen Mehrkosten für die Zertifizierungsverfahren fallen in der Zwischenzeit auch hohe Kosten für die bereitstehenden technischen Infrastrukturen und Betriebsorganisationen an. Es sieht sich bisher niemand in der Verantwortung, die verzögerungsbedingte Finanzierungslücke zu decken oder zu überbrücken. Es besteht die Gefahr, dass die Einführung des EPD in letzter Minute an der fehlenden Regelung der Finanzierung scheitert.

In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Was sind die Gründe für die schweizweite Verzögerung bei der Einführung des EPD?

2. Welche konkreten Massnahmen hat das EDI in der Folge getroffen, um eine möglichst rasche Einführung sicherstellen zu können?

3. Welche konkreten Massnahmen hat das EDI nach der Vorlage des Berichts der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 24. Februar 2020 zur Einführung des EPD getroffen?

4. Trifft es zu, dass die Akkreditierungsverfahren von einer einzigen Person bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS abhängen, bei deren Ausfall sich mangels Stellvertreterlösung die Verfahren bis hin zur Einführung des EPD verzögern?

5. Wann wird das erste elektronische Patientendossier einschliesslich der dazu notwendigen elektronischen Identität für Patienten eröffnet werden können?

6. Wer deckt die Mehrkosten für die Umsetzung des EPDG sowie die verzögerungsbedingte Finanzierungslücke der Stammgemeinschaften?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) bedingt ein komplexes Zusammenspiel von rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen und zahlreichen Akteuren. Die Erfahrungen zeigen, dass Aufbau und Zertifizierung der Stammgemeinschaften aufwändig ist, auch wegen der sehr hohen Anforderungen an den Datenschutz und an die Datensicherheit. Die Zertifizierung der Stammgemeinschaften muss zum Schutz der Patientinnen und Patienten sorgfältig durchgeführt werden und benötigt deshalb Zeit. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass es in diesem komplexen Vorhaben mit seinen dezentralen Umsetzungsstrukturen zu Verzögerungen kommt.

1. Der Aufbau der notwendigen Infrastrukturen und der zugehörigen Prozesse der zentralen Akteure wie insbesondere der Stammgemeinschaften, sowie die zugehörige Auditierung durch die vertraglich verpflichtete Zertifizierungsstelle beanspruchten grundsätzlich mehr Zeit als ursprünglich geplant. Zudem hat die Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) die Aufgabe, die Kompetenz der Zertifizierungsstellen im Bereich EPD zu prüfen und diese bei positivem Abschluss zu akkreditieren. Dieser Entscheid ist abhängig von den Fortschritten der Zertifizierungsstellen und Stammgemeinschaften in deren eigenen Aufgabenbereichen.

Zu Verzögerungen bei einem Teil der Akteure führten und führen sehr unterschiedliche Gründe. Dazu gehören u.a. die komplexen zu erfüllenden Vorgaben und Anforderungen betreffend den Aufbau der technischen Systeme, deren Absicherung bezüglich Datenschutz und Datensicherheit, die Prüfung der technischen und organisatorischen Vorgaben bei den Gesundheitseinrichtungen wie auch die Erfüllung der Voraussetzungen für die Tätigkeit einer Zertifizierungsstelle im Bereich des EPD.

2. und 3. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) begleitet den Zertifizierungsprozess weiterhin sehr eng und setzt sich ein, dass Blockaden zwischen den Akteuren gelöst und Fragen zur Auslegung des EPDG zeitnah beantwortet werden. Das BAG und eHealth Suisse sind zudem im ständigen Austausch mit den Stammgemeinschaften, was eine rasche Klärung von offenen Punkten ermöglicht.

Die EFK hat in ihrem Bericht vom 24. Februar 2020 verschiedene Empfehlungen ausgesprochen, welche inzwischen grossmehrheitlich umgesetzt worden sind: So wurde bereits während der laufenden Prüfung auf Basis erster Ergebnisse eine neue Programmorganisation aufgebaut. Der neu eingesetzte Programmausschuss von Bund und Kantonen unter Einsitz des EDI tagt alle sechs Wochen und stellt u.a. die Überwachung von Risiken und Herausforderungen sicher. Allerdings kann der Programmausschuss die vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Durchsetzungsmöglichkeiten des Bundes gegenüber den privatrechtlichen Stammgemeinschaften, Herausgebern von Identifikationsmitteln oder Gesundheitseinrichtungen nicht kompensieren.

4. Es trifft zu, dass ein unfallbedingter Ausfall des zuständigen Fachexperten der SAS zu einer geringen Verzögerung von 4 Wochen betreffend eine Zertifizierungsstelle beigetragen hat.

5. Am 16. November 2020 hat die SAS die erste Zertifizierungsstelle für ihre Tätigkeit im Bereich EPD akkreditiert. Am 18. November 2020 wurde "eHealth Aargau" als erste Stammgemeinschaft zertifiziert. Sie sieht die Betriebsaufnahme mit Eröffnung von EPDs inklusive der elektronischen Identitäten für die breite Bevölkerung per Ende März 2021 vor.

Die Zertifizierung der Stammgemeinschaft Südost, welche die Kantone Graubünden, Glarus, St. Gallen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden umfasst, wurde am 18. Dezember 2020 erfolgreich abgeschlossen. EPDs inklusive der elektronischen Identitäten sollen durch die Bevölkerung gemäss heutiger Planung ab Ende März 2021 in Poststellen und Spitälern eröffnet werden können.

6. Der Bundesrat anerkennt, dass der Zertifizierungsprozess durch den teils nicht vorhersehbaren Grad an Komplexität zu Mehrkosten für die Stammgemeinschaften geführt hat. Die Stammgemeinschaften und ihre Zertifizierungsstellen sind allerdings mit den Herausforderungen rund um die Einführung des EPD unterschiedlich umgegangen, was zu unterschiedlichen Mehrkosten und damit zu einer heterogenen finanziellen Situation der jeweiligen Stammgemeinschaft führt. Alle Stammgemeinschaften gehen unterschiedlich mit dieser finanziellen Herausforderung um. In einigen Fällen decken die Kantone die Mehrkosten ab, in anderen Fällen sind es die Stammgemeinschaften und ihre Mitglieder selbst über Mitgliederbeiträge. Der Bund hat Finanzhilfen von rund 29 Mio. Franken für den Aufbau von (Stamm-) Gemeinschaften gesprochen.

Antwort des Bundesrates.