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20.4413 · Interpellation · 2020-12-07

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Corona-Pandemie stellt die Welt vor ungeahnte Herausforderungen und Gesellschaften weltweit sind gefordert, sich in einer neuen Normalität zurechtzufinden. In Entwicklungsländern sind die Folgen der Coronavirus-Pandemie jedoch besonders schwerwiegend. Die DEZA hat rasch reagiert und entsprechende Massnahmen zur Bewältigung der Krise ergriffen. Menschen mit Behinderungen zählen in der Corona-Krise zu den am stärksten betroffenen Menschen und müssen seit dem Ausbruch des Virus zusätzliche Barrieren und Ungleichheiten in allen Lebensbereichen bewältigen. Damit macht die Corona-Pandemie einmal mehr die Notwendigkeit einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe in Übereinstimmung mit der UNO-Behindertenrechtskonvention deutlich.

Daher wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

1. Inwiefern berücksichtigen die COVID-19-Massnahmen der DEZA Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Menschen?

2. Welche Daten liegen dem Bundesrat hierzu vor?

Stellungnahme des Bundesrates

Die DEZA setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertiger Versorgung haben und ihre Rechte selbstständig wahrnehmen können, entsprechend den Verpflichtungen, welche die Schweiz mit der Unterzeichnung der "Charta für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe" eingegangen ist. Auch die Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 unterstreicht die Bedeutung des Einbezugs von Menschen mit Behinderungen.

Die Covid-19-Krise hat die Ungleichheiten weiter verschärft. Menschen mit Behinderungen sind davon besonders betroffen. Sie leiden u. a. verstärkt unter den steigenden Gesundheitskosten, dem erschwerten Zugang zur Gesundheitsversorgung aufgrund der Angst vor Ansteckung, dem Wirtschaftseinbruch und dem Mangel an adäquaten Informationen über Schutzmassnahmen. Die DEZA hat rasch auf die Pandemie reagiert und ihre Programme angepasst. Sie hat zum Beispiel Angebote für psychologische Beratung und psychosoziale Betreuung für Menschen mit Behinderungen unterstützt und sich an Kampagnen zur Sensibilisierung über die Pandemie in leichter Sprache beteiligt, um sicherzustellen, dass die Informationen für alle zugänglich sind.

Seit 2019 identifiziert die DEZA bei all ihren Aktivitäten Projekte und Programme, die mit ihrem Engagement für Menschen mit Behinderungen in Verbindung stehen. Dies erlaubt eine gezielte Steuerung der Aktivitäten und Ressourcen, die zur Inklusion beitragen. Im Jahr 2020 hat die DEZA Projekte im Wert von über 74 Millionen Franken finanziert, die im Zusammenhang mit der Situation von Menschen mit Behinderung stehen.

Für den Zeitraum 2021-2022 sind Beiträge von mehr als 35 Millionen Franken für verschiedene internationale Programme von Schweizer NGO geplant. Ziel dieser Programme ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen, die keinen Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten haben, und ihren Angehörigen zu verbessern. Ausserdem soll über diese Programme der Einbezug dieser Themen über die einzelnen staatlichen Politikbereiche hinweg gefördert werden. Bei all diesen Aktivitäten wurden die Bedürfnisse im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie berücksichtigt.

Die DEZA ist 2019 dem "Global Action on Disability (GLAD)"-Netzwerk beigetreten und tauscht sich dort regelmässig mit anderen Geberländern über bewährte Praktiken für den Einbezug von Menschen mit Behinderungen bei der Durchführung von Programmen aus. Diese Plattform ist besonders aktiv in Bezug auf Covid-19.

Ab 2021 wird die DEZA zudem Sensibilisierungsveranstaltungen für ihre Mitarbeitenden und ihre Schweizer NGO-Partner durchführen. Dabei wird es darum gehen, die Auswirkungen des Einbezugs von Menschen mit Behinderungen in die internationale Zusammenarbeit, insbesondere in Bezug auf die Folgen von Covid-19, zu untersuchen.

Antwort des Bundesrates.