20.4424 · Interpellation · 2020-12-08
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Im Jahr 2014 hat die Schweiz das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK) ratifiziert und sich dadurch für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf nationaler und internationaler Ebene ausgesprochen.
In der neuen Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 definiert die Schweiz die Aktionsfelder der Digitalaussenpolitik für die kommenden Jahre. Die Strategie besagt, dass Menschenrechte "im Physischen wie im Digitalen gleiche Gültigkeit" haben und nimmt Bezug auf die Arbeit des UNO-Generalsekretärs zur Stärkung der globalen digitalen Zusammenarbeit und der darauf basierenden Road Map.
Die Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 des Bundesrats geht jedoch nicht auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein. Gerade für Menschen mit Behinderungen bieten sich aber durch die neuen Technologien Teilhabemöglichkeiten, aber auch Risiken und unüberwindbare Barrieren, wenn die Zugänglichkeit ebendieser nicht gewährleistet wird.
Artikel 9 der UNO-BRK betont, dass die Zugänglichkeit von Technologien ein integraler Bestandteil der Zugangsrechte von Menschen mit Behinderungen ist und spricht von Zugang zu Informations-, Kommunikations- und anderen Diensten, einschliesslich elektronischer Dienste und Notdienste. Die Wichtigkeit der digitalen Zugänglichkeit wird auch in der Agenda 2030 hervorgehoben.
Auch in der Road Map für die digitale Zusammenarbeit des UNO-Generalsekretärs, auf die der Bundesrat Bezug nimmt, heisst es zum Thema "Digitale Inklusion": "Digitaler Zugang bedeutet nicht nur Barrierefreiheit durch physischen Zugang und Kompetenzentwicklung, sondern auch Design, das die Bedürfnisse aller Menschen, einschliesslich Menschen mit Behinderungen, berücksichtigt [...].". Die Erfahrung zeigt, dass wenn die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht explizit genannt werden, sie dann regelmässig vergessen gehen.
In diesem Kontext wird die Beantwortung der folgenden Fragen zur Digitalaussenpolitik 2021-2024 ersucht:
- Durch welche Massnahmen wird die Umsetzung der UNO-BRK (insbesondere Art. 9) wie auch die internationale Road Map für die digitale Zusammenarbeit (insbesondere Digitale Inklusion) durch die Schweizer Strategie Digitalaussenpolitik sichergestellt?
- Inwiefern gedenkt der Bundesrat bei der Umsetzung der Strategie Digitalaussenpolitik Menschen mit Behinderungen und ihre repräsentativen Organisationen gemäss Artikel 4.3 UNO-BRK zu konsultieren und aktiv einzubeziehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu Frage 1: Die Digitalisierung und Barrierefreiheit sind Schwerpunkte der Behindertenpolitik des Bundes und finden auf sämtliche Politikbereiche Anwendung, so auch auf die Digitalaussenpolitik. Der Bund kann dabei auf die Unterstützung bei der (technischen) Umsetzung durch die Geschäftsstelle E-Accessibility im EBGB zählen.
Aussenpolitisch engagiert sich die Schweiz konkret im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit: Sie achtet darauf, dass besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen, darunter namentlich auch Menschen mit Behinderungen, Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen erhalten und verfolgt mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung in der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Dimension den Ansatz inklusiver Gesellschaften. So sind zu diesem Zweck beispielsweise für den Zeitraum 2021-2022 Beiträge von über 35 Millionen Franken für diverse internationale Programme von Schweizer NGO (Alliance Leaving no one behind (LNOB), Christoffel Blindenmission, FAIRMED und zwei Dachorganisationen: Kooperationsgemeinschaft (KOGE) und Interaction) vorgesehen, welche sich im Süden für die Grundversorgung von Menschen mit Behinderungen sowie für ihren Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu sozialen Diensten einsetzen. Des Weiteren setzt sich die Schweiz für einen offenen Zugang zum Internet und der Informationen ein. Sie positioniert dabei das internationale Genf als Hub für digitale Gouvernanz.
Zu Frage 2: Das EDA steht im regelmässigen Austausch mit Organisationen, die Menschen mit Behinderungen repräsentieren, so etwa im Rahmen der jährlichen Treffen des SKMR mit der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, wo auch Fragen der Inklusion von Menschen mit Behinderungen behandelt werden. Seit 2019 ist die Schweiz zudem auch Mitglied des internationalen Netzwerks Global Action on Disability (GLAD). Im Rahmen dieser Mitgliedschaft tauscht sich die Schweiz regelmässig mit anderen Geberländern zu bewährten Praktiken zur Inklusion von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung von Entwicklungsprogrammen aus. Dieses Netzwerk ist besonders auch in der COVID-19 Krise aktiv.
Antwort des Bundesrates.