Wird nach den Festtagen wirklich sichergestellt, dass sich Personen, die in Risikoländern waren, in Quarantäne begeben? Wird es systematische Kontrollen an den Grenzen geben?
20.4439 · Interpellation · 2020-12-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Im Sommer wurde die Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Risikoländern locker gehandhabt. Es gab keine systematischen Kontrollen an den Grenzübergängen, man drohte nur mit Strafen für diejenigen, die sich der Pflicht widersetzten.
Die Folge daraus war, dass sich viele Ferienreisende, die aus auf der Quarantäneliste aufgeführten Ländern in die Schweiz zurückkehrten, der Quarantänepflicht problemlos entziehen konnten.
Es ist anzunehmen, dass diese Situation einen Teil zur Entstehung der zweiten Welle der Coronapandemie beigetragen hat. Es ist auf jeden Fall Tatsache, dass die asiatischen Länder, die die Einhaltung der Quarantäneregeln rigoros durchsetzen, eine zweite Welle verhindern konnten.
Nun stehen die Weihnachtsferien vor der Tür.
In der Schweiz leben viele Menschen aus Staaten, die auf der Quarantäneliste des Bundes stehen. Viele von ihnen werden, wie bereits im Sommer, in ihr Herkunftsland reisen, um Weihnachten dort zu verbringen.
Ich frage den Bundesrat:
1. Welchen Anteil an der zweiten Welle der Pandemie, die wir aktuell erleben, hat die Scheinquarantäne von Personen, die in den Sommerferien in Risikoregionen reisten? Damit ist die Quarantäne gemeint, deren Einhaltung aufgrund fehlender Grenzkontrollen alleine der Verantwortung der Einzelnen überlassen wurde und die daher nicht eingehalten wurde.
2. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass in der Schweiz wohnhafte Personen, die in Länder gereist sind, die auf der Quarantäneliste stehen, nach den Weihnachtsferien die Quarantänepflicht tatsächlich einhalten?
3. Beabsichtigt der Bundesrat, systematische Kontrollen an den Grenzübergängen einzuführen, um sicherzustellen, dass sich die Einreisenden wirklich in Quarantäne begeben und diese nicht wie im Sommer zur Farce verkommt?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Einreisende aus Staaten oder Gebiete mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen und sich anschliessend für 10 Tage in Quarantäne begeben. Als Staaten oder Gebiete mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko zählen auch jene, in denen neuartige, potentiell gefährliche Varianten von Sars-CoV-2 auftreten. Die Quarantäne wird eigenverantwortlich aufgehoben, wenn die Person ab dem 7. Tag nach der Einreise einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführt und dieser ein negatives Resultat anzeigt. Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne muss immer eine Gesichtsmaske getragen und der Minimalabstand von 1.5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden, ausgenommen in ihrer Wohnung oder ihrer Unterkunft. Die Nichtbefolgung der Meldepflicht oder einer angeordneten Quarantäne ist strafbar, zuständig für die Strafverfolgung sind die Kantone. In der Schweiz befinden sich im Moment im Vergleich zur Kontaktquarantäne nur wenige Personen in Reisequarantäne. Das ist nebst einem generellen Rückgang der Reisetätigkeit aufgrund internationaler Restriktionen darauf zurückzuführen, dass die Inzidenz in der Schweiz derzeit relativ hoch ist, womit nur wenige aussereuropäische Staaten und Gebiete auf der Risikoliste geführt werden. Die allermeisten Staaten ausserhalb des EU- und Schengen-Raums sind wiederum auf Basis der Covid-Verordnung 3 (SR 818.101.24) Einreiserestriktionen in die Schweiz unterworfen. Der Bund verfügt über keine Zahlen zu Verstössen gegen angeordnete Quarantänen. Jedoch ist die Entwicklung der Epidemie nicht allein auf die internationalen Reisen im Sommer zurückzuführen.
3. Systematische Grenzkontrollen wären angesichts der Meldepflicht und der geringen Anzahl von Personen, die sich in Reisequarantäne begeben müssen, nicht verhältnismässig. Auch sind Grenzkontrollen nicht dazu geeignet, festzustellen, ob sich die betroffenen Personen nicht der Quarantänepflicht entziehen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass an den Schweizer Schengen-Aussengrenzen (Flughäfen) seit 8. Februar 2021 für alle Einreisenden eine grundsätzliche Testpflicht besteht und systematische Grenzkontrollen stattfinden. Der Bundesrat hat am 27. Januar 2021 zudem beschlossen, die Erfassung der Kontaktdaten auszuweiten. Bisher wurden nur die Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten bei ihrer Einreise in die Schweiz erfasst. Seit 8. Februar müssen - bis auf einige Ausnahmen - alle Einreisenden ihre Kontaktdaten erfassen, falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen. Sämtliche Kontaktdaten werden neu mittels eines elektronischen Einreiseformulars erfasst.
Antwort des Bundesrates.