20.4440 · Interpellation · 2020-12-09
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bundesrat Berset drohte einigen Kantonen mit weiteren Einschränkungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft, um die Zahl der Ansteckungen mit Covid-19 zu senken.
Gleichzeitig sieht man aber an vielen Orten immer noch Ansammlungen von Hunderten von Personen, oft Junge, die sich nicht um die Einhaltung der Schutzmassnahmen scheren. Die Polizei schreitet aus Gründen der "Verhältnismässigkeit" nicht ein.
Ausserdem treffen sich die Menschen unnötigerweise im privaten Umfeld, ohne die Massnahmen einzuhalten, was nicht kontrolliert wird und auch nicht kontrollierbar ist.
Dazu kommt, dass für die Einreise von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und Angestellten von italienischen Unternehmen keine Einschränkungen gelten. Im Tessin arbeitet nur ein kleiner Teil der über 70 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in systemrelevanten Berufen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen. Nichts spricht gegen Einreisebeschränkungen für Personen aus bestimmten Tätigkeitsbereichen.
Zudem kann jede und jeder aus allen möglichen Gründen frei aus Italien ins Tessin einreisen, da keine Grenzkontrollen durchgeführt werden.
Das gänzliche Fehlen von Einreisebeschränkungen für Personen aus Italien hat auch offensichtliche Auswirkungen auf die Auslastung der öffentlichen Verkehrsmittel, auf Menschenansammlungen usw.
Die immer strenger werdenden Einschränkungen für die Bevölkerung wirken sich nicht auf diejenigen aus, die sich ohnehin verantwortungslos verhalten, sondern schikanieren unnötigerweise die, die sich bereits jetzt gewissenhaft an die Massnahmen halten.
Die neuste Verschärfung der Massnahmen scheint das x-te Einknicken der Schweiz unter dem internationalen Druck zu sein.
Es ist ausserdem enttäuschend, dass die Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern nicht beabsichtigt, flächendeckende Schnelltests durchzuführen, um so weitere Einschränkungen vermeiden zu können.
Ich frage den Bundesrat:
1. Sind die angedrohten strengeren Einschränkungen das Ergebnis aus dem x-ten Einknicken des Bundesrates unter dem internationalen Druck?
2. Wieso gibt es keine Einschränkungen für die Einreise in die Schweiz? Wie passen die immer noch weit geöffneten Grenzen zu den immer strengeren Massnahmen für die Bevölkerung?
3. Wenn wir doch "die Kontakte reduzieren müssen", findet der Bundesrat dann nicht, dass das Senken der beachtlichen Pendlerzahl zur Erreichung dieses Ziels beitragen würde? Denn jeden Tag reisen 70 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger und tausende Angestellte von italienischen Unternehmen ins Tessin ein 3. einen Kanton mit 350 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Fürchtet man vielleicht die Reaktion Italiens, das jedoch die eigenen Grenzen praktisch geschlossen hat?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die vom Bundesrat eingeführten und künftig allenfalls notwendigen Massnahmen dienen einzig und allein dazu, das Infektionsgeschehen in der Schweiz zu verlangsamen, beziehungsweise die Anzahl der Neuinfektionen zu reduzieren. Dies ist notwendig, um schwere Erkrankungen zu vermeiden und die Überlastung der Spitäler zu verhindern. In Bezug auf die internationale Situation steht der Bundesrat in engem und gutem Kontakt mit den Partnerländern, insbesondere auch den Nachbarländern.
2. Binnengrenzkontrollen sind in der momentanen Situation keine probate Massnahme, um das Infektionsgeschehen in einem positiven Sinn zu beeinflussen. Um die Einschleppung und Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden, besteht seit Juli eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021entschieden, die Einreisebeschränkungen anzupassen. Einreisende aus Staaten oder Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen nebst der Quarantänepflicht künftig bei ihrer Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Bei Flugreisen gilt dies auch bei der Einreise aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen. Um ein rasches und lückenloses Contact Tracing zu gewährleisten, müssen zudem neu die Kontaktdaten aller Einreisenden - falls sie per Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug einreisen - erfasst werden. Essentiell um die Verbreitung des Virus zu vermindern ist jedoch, dass sich die Bevölkerung an die verordneten und empfohlenen Massnahmen hält.
3. Der Pendelverkehr an den Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätten stellen unter anderem aufgrund grösserer Menschenansammlungen vor allem zu Stosszeiten ein Problem dar. Deswegen hat der Bundesrat am 13. Januar 2021 die Arbeitgeber verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist (Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26). Dadurch können auch enge Kontakte am Arbeitsplatz reduziert werden. Dies gilt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger ebenso wie für Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz.
Der Bundesrat erwartet, dass sich die Grenzgängerinnen und Grenzgänger an die verordneten, beziehungsweise empfohlenen Massnahmen halten. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion 20.3076 Chiesa "Coronavirus und Grenzen. Morgen ist es zu spät" bereits festhält, verzichtet er darauf, bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern nur noch bestimmte Berufsgruppen einreisen zu lassen. Denn neben Branchen, die als "systemrelevant" bezeichnet werden können, wie dem Gesundheits- und Sozialbereich, sind auch andere Branchen in der Schweiz in erheblichem Mass auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger angewiesen. Zu einer möglichen Reaktion Italiens kann sich der Bundesrat nicht äussern.
Antwort des Bundesrates.