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Welche Strategie zur Bekämpfung von Belästigung und Sexismus an den Hochschulen, insbesondere den ETH?

20.4447 · Interpellation · 2020-12-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. In Ziel 10 der strategischen Ziele des Bundesrates für den ETH-Bereich für die Jahre 2017-2020 formulierte der Bundesrat die Erwartung, dass der ETH-Bereich für Chancengleichheit sorgt. Wie beurteilt der Bundesrat die erzielten Ergebnisse und die Bemühungen des ETH-Rats im Zusammenhang mit der Chancengleichheit von Frau und Mann bei den ETH im genannten Zeitraum?

2. Werden die Ziele 2021-2024 eine Massnahme beinhalten, die spezifischer auf die Chancengleichheit von Frau und Mann sowie die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und von Belästigung ausgerichtet ist?

3. Wie und mit welchen finanziellen Mitteln gedenkt der Bundesrat, wirklich gegen das sexistische Klima anzukämpfen, das an unseren technischen Hochschulen herrscht?

4. Wie können die Schwere und das wiederholte Auftreten der in der Presse angeprangerten Fälle von Fehlverhalten erklärt werden, wenn doch eines der strategischen Ziele des ETH-Rats explizit einen respektvollen Umgang und eine respektvolle Kommunikation vorsieht?

5. Sind Präventionskampagnen zum Abbau von Geschlechterstereotypen und zum Thema der sexuellen Orientierung geplant, die sich an die Studierenden, den Mittelbau, die Professorinnen und Professoren sowie an das gesamte Personal richten?

6. Wie könnten der Bundesrat und der ETH-Rat sicherstellen, dass alle Studierenden ausreichend für diese Problematiken sensibilisiert werden?

7. Welche Massnahmen ergreifen der Bundesrat und insbesondere das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, um sicherzustellen, dass dieses Problem nicht auch an Fachhochschulen, Universitäten und allen anderen Bildungs-, Forschungs- und Innovationseinrichtungen, die mit Bundesgeldern finanziert unterstützt werden, besteht?

Begründung

Die neusten Berichte über die sexistische Kultur, die auf dem Campus der ETH Lausanne herrscht, sind ein weiterer Beweis dafür, dass Sexismus in unserer Gesellschaft an der Tagesordnung ist. Über die Medien wurden auch Fälle von Belästigung an der ETH Zürich bekannt. Der Bundesrat hat längst Strategien zur Sicherstellung der Chancengleichheit geschaffen, wie er in seiner Antwort auf die Frage Porchet 20.5903 dargelegt hat. Bei einem solchen Klima ist es jedoch nötig, so schnell wie möglich wirksame Massnahmen zu ergreifen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. In seinem Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele für den ETH-Bereich im Jahr 2019 hielt der Bundesrat fest, dass der Frauenanteil trotz leichter Verbesserung weiterhin unter den Erwartungen liege. Deshalb sei es nötig, die begonnenen Initiativen zu intensivieren.

2. In den strategischen Zielen 2021-2024 verlangt der Bundesrat vom ETH-Bereich, dass er Chancengleichheit und Diversität fördert und Massnahmen ergreift, um Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung zu unterbinden. Die Führungskräfte sollen diesbezüglich durch spezifische Weiterbildung unterstützt werden. Der Frauenanteil in Lehre und Forschung insbesondere in Führungspositionen soll weiter erhöht werden. Der Bundesrat wird den entsprechenden Fortschritt mittels Indikatoren jährlich überprüfen.

3. Gemäss ETH-Gesetz (SR 414.110) ist der ETH-Bereich autonom und regelt seine Belange im Rahmen des Gesetzes und der auf den Finanzierungsbeitrag des Bundes abgestimmten strategischen Ziele selbstständig. Der Bundesrat erwartet deshalb, dass der ETH-Rat und die Institutionen des ETH-Bereichs die notwendigen Massnahmen ergreifen und die dafür nötigen Mittel aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes einsetzen.

4. Der Bundesrat toleriert keine sexuelle Belästigung oder Diskriminierung (vgl. 20.5903 Porchet). Er erwartet, dass der ETH-Rat zusammen mit den Leitungen der Institutionen die Gründe abklärt, weshalb es trotz diverser Massnahmen solche Vorkommnisse gibt. In diesem Kontext sehen die strategischen Ziele 2021-2024 auch vor, dass der ETH-Rat als Aufsichtsorgan der Institutionen des ETH-Bereichs die Personalführung und -entwicklung extern evaluieren lässt.

5. In jüngster Zeit wurden u.a. vom ETH-Rat eine Schlichtungskommission für das Personal des ETH-Bereichs sowie an ETH Zürich und EPFL neue Vizepräsidien mit zusätzlichen Ressourcen geschaffen, zu deren Prioritäten die weitere Förderung der inklusiven Kultur gehört, interne und externe Beratungs- und Anlaufstellen auf- oder ausgebaut sowie Sensibilisierungskurse zu "Unconscious Bias" an den beiden ETH und Kampagnen z.B. zum Verhaltenskodex "Respekt" an der ETH Zürich durchgeführt, welche nun ausgeweitet werden. Der Bundesrat erwartet, dass alle diese Massnahmen konsequent umgesetzt und bei Bedarf weitere Massnahmen, wie zum Beispiel spezifische Präventionskampagnen, ergriffen werden.

6. Nebst der Verankerung des Themas in den strategischen Zielen, über deren Erreichung der ETH-Rat jährlich gegenüber dem Bundesrat Rechenschaft ablegen muss, traktandiert der Vorsteher WBF in den regelmässig mit dem ETH-Ratspräsidenten stattfindenden Eignergesprächen solche Vorkommnisse und bespricht allfällige Massnahmen. Zudem will der Bundesrat mit der laufenden Revision des ETH-Gesetzes die Aufsichtsfunktion des ETH-Rates stärken.

7. Träger dieser Hochschulen sind die Kantone, weshalb es in erster Linie ihnen obliegt, geeignete Massnahmen zu treffen. Das Diskriminierungsverbot ist sowohl in der Verfassung als auch im Gleichstellungsgesetz sowie in den Hochschulgesetzgebungen auf nationaler wie kantonaler Ebene festgeschrieben. Das Gleichstellungsgesetz verbietet insbesondere auch sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz und definiert verschiedene Rechtsansprüche.

Ferner finanziert der Bund mit projektgebundenen Beiträgen seit 2000 verschiedene Programme im Bereich "Chancengleichheit und Hochschulentwicklung". Die für den Beschluss zu den Projekten zuständige Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) hat entschieden, die Arbeiten in der Periode 2021-24 mit dem Projekt "Diversität, Inklusion und Chancengerechtigkeit in der Hochschulentwicklung" weiter zu unterstützen.

Antwort des Bundesrates.

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