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20.4460 · Interpellation · 2020-12-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie weit sind die Arbeiten zur Eindämmung von Schwall und Sunk im untersten Abschnitt des Wasserkraftwerks Châtelot gemäss der vom BFE verfügten Sanierungspflicht zur Vermeidung des Strandens von Fischen in Sunk-Phasen fortgeschritten und wie gestaltet sich der Terminplan für die nächsten Schritte?

2. Beabsichtigt der Bundesrat, angesichts der mangelnden geologischen Kenntnisse über den Karstuntergrund in der Region eine Studie durchführen zu lassen, um den Einfluss der Versickerung besser beurteilen zu können?

3. Wie sieht es mit der Abtragung der alten Schwellen des Doubs aus, insbesondere denen von Theusseret, Bellefontaine und Ocourt? Eine Abtragung würde sich positiv auf die Fischgängigkeit auswirken.

4. Wie läuft generell der grenzüberschreitende Austausch in der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe für die Verbesserung der Wasserqualität und des aquatischen Lebensraums des Doubs? Wann hat sich die Gruppe zuletzt getroffen? Ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese Koordination zwischen den beiden Ländern zufriedenstellend und effektiv ist?

5. Beabsichtigt der Bundesrat, die Umwelt-NGOs in den Prozess der Erneuerung des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Frankreich über die Verleihung der Wasserkräfte des Doubs bei Châtelot miteinzubeziehen? Wenn ja, wie?

Begründung

Eine Vielzahl von Problemen führt zu einem Rückgang der Fischpopulationen im Doubs. Die Probleme reichen von mangelnden Kenntnissen zur Geologie des Untergrunds über den Schadstoffeintrag bis zu technischen Herausforderungen im Zusammenhang mit Schwall-Sunk-Wirkungen. Ein effizientes Umweltmanagement des Doubs umfasst daher mehrere Aspekte.

Die Fischpopulation im Doubs stagniert oder geht sogar zurück (das zeigt die Beobachtung des Aprons, die das BAFU 2018 hat durchführen lassen). Während das Problem der Schwall-Sunk-Wirkungen durch Eindämmungsmassnahmen, dank derer bedeutend weniger Fische stranden, vor dem Staubecken Refrain mehrheitlich gelöst ist, ist der französisch-neuenburgische Abschnitt weiterhin stark betroffen. Die unterste Turbinengruppe verursacht während den Sunk-Phasen immer noch das Stranden von Fischen.

Was die Fischgängigkeit angeht, hat eine von den französischen Behörden und dem BAFU gemeinsam durchgeführte Studie die Machbarkeit des Abtragens der Flussschwelle von Theusseret aufgezeigt - und trotzdem ist sie immer noch nicht saniert. Im Wissen, dass die Verbesserung der Fischgängigkeit Teil der Berner Konvention ist, müssen Massnahmen zur Sanierung der alten Schwellen getroffen werden.

Des Weiteren werfen die mangelnden geologischen Kenntnisse über den Karstuntergrund des Einzugsgebiets des Doubs Fragen auf. Der Doubs ist aufgrund der verkarsteten Beschaffenheit des Untergrunds besonders anfällig auf Verschmutzung. Schadstoffe dringen schneller in das Grundwasser vor, das den Doubs speist, und können so negative Auswirkungen auf Ökosysteme haben, die sich in grosser Entfernung von der Verschmutzungsquelle befinden. Vertiefende Studien würden das Verständnis über die Speisungszonen des Doubs und der Grundwasserströme und damit auch das Verständnis über den Einfluss, die diese auf die Wasserqualität haben, verbessern.

Schliesslich scheint die 2014 gegründete französisch-schweizerische Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Wasserqualität und des aquatischen Lebensraums des Doubs seit Jahren nicht mehr aktiv zu sein. Dass sich die Gruppe nicht mehr trifft, ist beunruhigend, da sie für den grenzüberschreitenden Austausch und die koordinierte und effektive Umsetzung von Massnahmen unabdingbar ist.

Stellungnahme des Bundesrates

1) Derzeit werden Varianten zur Eindämmung von Schwall und Sunk im untersten Abschnitt des Wasserkraftwerks Châtelot geprüft. Der Konzessionär hat verschiedene technische Lösungen in Betracht gezogen, deren ökologische Auswirkungen noch untersucht werden müssen. Diese Studie wird im Jahr 2021 durchgeführt, die Ergebnisse werden Anfang 2022 erwartet. Die Massnahme muss dann spätestens bei der Erneuerung der Konzession im Jahr 2028 umgesetzt werden. Bei einem internationalen Projekt wie dem von Châtelot müssen alle Schritte des Sanierungsprozesses zwischen der Schweiz und Frankreich koordiniert und die Finanzierung gesichert werden.

2) Der Doubs fliesst durch ein Karstgebiet, in dem ein intensiver Austausch zwischen Grund- und Oberflächenwasser stattfindet. Aus diesem Grund ist es schwierig, den Ursprung der Verschmutzungen im Einzugsgebiet zu identifizieren, da die Grundwasserströme nur teilweise bekannt sind. Die Verwendung des vom Schweizerischen Institut für Speläologie und Karstforschung (ISSKA) entwickelten KARSYS-Modells (Karst System Characterization) könnte dabei helfen, diese Fragen teilweise zu beantworten. Ein entsprechendes Projekt ist der Begleitgruppe des "Nationalen Aktionsplans für den Doubs" vorgestellt worden; die Finanzierung muss noch zwischen der Schweiz und Frankreich geklärt werden.

3) Die Schwelle Le Theusseret des französisch-schweizerischen Doubs befindet sich auf französischem Staatsgebiet. Entsprechend ist Frankreich für die Prüfung des Vorhabens und das Projektmanagement zuständig. Seit dem Beschluss der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe für die Verbesserung der Wasserqualität und des aquatischen Lebensraums des Doubs vom 6. Februar 2015, der die Schwellenabtragung befürwortet, wurden im Laufe des Jahres 2018 mehrere zusätzliche Studien durchgeführt (in den Bereichen Geotechnik und Sedimentation). Ausserdem hat das "Syndicat Mixte d'Aménagement du Dessoubre et de Valorisation du Bassin Versant" (Syndicat mixte-Dessoubre) soeben ein Mandat für die Ausarbeitung eines detaillierten Vorprojekts für die Schwellenabtragung ausgeschrieben. Die Schwellen Bellefontaine und Ocourt befinden sich im Kanton Jura. Im Rahmen der Genehmigung des Objektblattes betreffend Wasserkraft des kantonalen Richtplans durch den Bund sind diesbezüglich Gespräche zwischen dem Bund (Bundesämter für Raumentwicklung [ARE], Energie [BFE] und Umwelt [BAFU]) und dem Kanton Jura im Gange. Diese sollen im Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen werden.

4) Das letzte Treffen der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe für die Verbesserung der Wasserqualität und des aquatischen Lebensraums des Doubs fand am 14. März 2016 statt. In der Schweiz wird die Umsetzung der Massnahmen durch den "Nationalen Aktionsplan für den Doubs" sichergestellt. Darüber hinaus trat am 26. November 2020 die technische Gruppe der französisch-schweizerischen Arbeitsgruppe zusammen, um eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Es wurde die Möglichkeit diskutiert, die französisch-schweizerische Arbeitsgruppe im Jahr 2021 anzurufen. Für die Schweiz ist ein solches Treffen denkbar, sofern der Fortschritt im Dossier neue Entscheide nichttechnischer Natur erfordert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden Strukturen sowohl auf nationaler als auch auf binationaler Ebene ausreichen, um eine zufriedenstellende Koordination zwischen den beiden Staaten zu gewährleisten.

5) Nach einer gemeinsamen Anfrage der Schweizer Umwelt-NGOs (WWF Schweiz, Pro Natura und Schweizerischer Fischerei-Verband) und jenen aus Frankreich an die beiden Staaten organisierten die schweizerischen und französischen Konzessionsbehörden am 12. November 2020 eine Informationsveranstaltung. Diese NGOs werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im Hinblick auf die Verabschiedung einer neuen internationalen Konvention und über das Konzessionserneuerungsverfahren auf dem Laufenden gehalten.

Antwort des Bundesrates.

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