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20.4472 · Interpellation · 2020-12-14

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Seit einigen Jahren erleben wir eine, gelinde gesagt, eigenartige Entwicklung einiger Konflikte, namentlich das Aufkommen von gezielten Tötungen. Das neueste Beispiel dafür ist die Tötung eines führenden iranischen Wissenschaftlers, der für die Entwicklung des iranischen Atomprogramms zuständig war, in einem Vorort von Teheran. Obwohl es eigenartig ist, darauf hinweisen zu müssen, gibt es sogar in Kriegen Regeln, die eingehalten werden müssen. Mit dem Verüben von Attentaten in Drittländern werden diese nicht eingehalten.

Die Überlegungen zu den gezielten Tötungen, in diesem Fall im Iran, sind selbstverständlich keineswegs als Unterstützung des Mullah-Regimes zu verstehen, einer Theokratie, die für die entsetzliche Unterdrückung ihres Volkes verantwortlich ist und sich tausender Tötungen von Oppositionellen schuldig gemacht hat.

- Beabsichtigt der Bundesrat, diese gezielten Tötungen, die in Wirklichkeit Staatsterrorismus sind, zu verurteilen?

- Bedeutet das Schweigen des Bundesrates zur Tötung dieser wichtigen Persönlichkeit für das iranische Atomprogramm (das wir verurteilen), dass gezielte Tötungen das effektivste Mittel sind, um die Entwicklung von Atomprogrammen rund um den Globus zu kontrollieren?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz setzt sich international dafür ein, dass sich alle Staaten an das Völkerrecht halten. Im Falle gezielter Tötungen sind neben der Uno-Charta die internationalen Menschenrechte und in bewaffneten Konflikten auch das humanitäre Völkerrecht anwendbar. Dabei gilt, dass das Recht auf Leben nicht willkürlich verletzt werden darf.

Zum Fall des iranischen Nuklearwissenschaftlers Fakhrizadeh hat der Vorsteher des EDA anlässlich seines offiziellen Besuchs in Israel am 29.11.20 im Gespräch mit Medien öffentlich Stellung genommen. Er hat den Anschlag verurteilt und alle Seiten dazu aufgefordert, auf weitere Gewaltakte zu verzichten.

Die Schweiz setzt sich international dafür ein, dass Nuklear- und andere Massenvernichtungswaffen nicht weiterverbreitet und vollständig beseitigt werden. Die Schweiz hält internationale Rüstungskontroll-, Nonproliferations- und Abrüstungsvereinbarungen für das effektivste Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.

Das im 2015 unterzeichnete Nuklearabkommen mit Iran (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) ist ein essentielles Instrument, um die rein friedliche Nutzung der Kernenergie durch Iran sicherzustellen. Die Schweiz bedauert, dass sich die USA aus dem Abkommen zurückgezogen und unilaterale Sanktionen wiedereingeführt haben. Sie ist auch besorgt über die von Iran unternommenen Schritte, welche den Verpflichtungen des Abkommens entgegenstehen. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass alle beteiligten Parteien vollständig zum Abkommen zurückkehren. Dies tut sie unter anderem im Rahmen der internationalen Atomenergieagentur, in deren Gouverneursrat sie von 2020-2023 einsitzt.

Antwort des Bundesrates.