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20.4512 · Interpellation · 2020-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Programmteil des Sachplans Verkehr, genannt Mobilität und Raumplanung 2050, hat zum Ziel, die langfristige Entwicklung des schweizerischen Verkehrssystems mit der Raumplanung zu koordinieren. Dabei handelt es sich um das strategische Instrument, um auf nationaler Ebene die Koordination zwischen Strasse, Schiene, Luftfahrt und Schifffahrt sicherzustellen. Der Sachplan Verkehr ist behördenverbindlich.

Das Hauptziel des Sachplans Verkehr ist eine Verlagerung der Mobilität von der Strasse auf andere Verkehrsträger. Gemäss Entwurf sollen die Kapazitäten der bestehenden Infrastrukturen vollständig ausgenutzt werden (mit entsprechenden Massnahmen), bevor in zusätzliche Infrastrukturen investiert wird. Der Bericht fokussiert dabei auf urbane Gebiete (beispielhaft Mobilität und Raum 2050, S. 21): "Die Verlagerung zugunsten umweltschonender sowie flächensparender Verkehrsträger und -mittel (ÖV, sowie Fuss- und Veloverkehr) und multi-/intermodale Transportketten werden für den Personen- wie auch für den Güterverkehr konsequent gefördert, insbesondere in urbanen Räumen."

Obschon der Entwurf zum Sachplan Verkehr den Güterverkehr erwähnt, sind indes kaum Aussagen und Zielsetzungen zur Güterversorgung und Entsorgung zu finden. Die Zunahme der Verkehrsüberlastung in städtischen Gebieten hat eine Verschlechterung der Erreichbarkeit der Städte für den Güterverkehr zur Folge. Der Sachplan Verkehr trägt diesem Umstand keine Rechnung und bietet keine Konzepte in Bezug auf die für die Logistik benötigten Flächen oder auf die für die Entwicklung neuer CO2-armen Antriebstechnologien erforderlichen Einrichtungen an (z.B. Verkehrsdrehscheiben für die Feinverteilung von Gütern). Im Gegenteil: der vom UVEK zur Vernehmlassung vorgelegte Entwurf scheint den Strassengütertransport mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) gleichzusetzen. Dieses Vorgehen ist aber nicht zielführend. Die Anforderungen sind unterschiedlich. Um den Bedürfnissen einer wachsenden Bevölkerung und einer prosperierenden Wirtschaft gerecht zu werden, ist eine effiziente Ver- und Entsorgung, insbesondere in den Städten, zentral. Gerade vor dem Hintergrund der Zunahme von Arbeitsmodellen mit Homeoffice steigt die Bedeutung der Güterversorgung und Entsorgung in urbanen Gebieten umso mehr.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie will der Bundesrat bis 2050 den Zugang in die Städte für den Strassengüterverkehr sicherstellen, und wie koordiniert er die damit verbundenen raumplanerischen Anforderungen, insbesondere für Lastwagen und Geschäftsfahrzeuge?

2. Wie berücksichtigt der Bundesrat die raumplanerischen Bedürfnisse zur Entwicklung einer CO2-armen Mobilität im Strassentransport (Wasserstoff, E-LKW).

3. Inwiefern soll der Güterverkehr bei den sogenannten "Verkehrsdrehscheiben" berücksichtigt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Antwort:

Mit den Sachplänen stimmt der Bund seine raumwirksamen Tätigkeiten ab und nimmt die räumliche Koordination auf Bundesebene und mit den Kantonen vor. Beim Verkehr geschieht dies im Rahmen des Sachplans Verkehr, Teil Programm "Mobilität und Raum 2050". Dieses strategische Planungsinstrument gibt den Rahmen für eine verkehrsträgerübergreifende, mit Raum und Verkehr abgestimmte Mobilitätsentwicklung vor. Der aktuelle Entwurf des Sachplans Verkehr anerkennt den Stellenwert des Güterverkehrs für Wirtschaft und Gesellschaft. Ebenso sieht er Handlungsbedarf insbesondere bezüglich Beseitigung von Engpässen bei Umschlagsanlagen für den Güterverkehr aber auch bezüglich verbesserter Koordination von Personen- und Güterverkehr auf der Strasse. Konkretisiert wird dieser Handlungsbedarf in Konzepten, die der Bundesrat beschliesst, wie zum Beispiel das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene. Dort werden Räume definiert für Umschlaganlagen, welche die Kantone in ihrer Richtplanung festlegen.

Zu den Fragen:

1. Der Sachplan Verkehr setzt den Güterverkehr nicht mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) gleich. Er äussert sich kaum zu den spezifischen Bedürfnissen des Güterverkehrs, wie zum Beispiel die Sicherung von Standorten für Umschlaganlagen, Be- und Entladezonen oder genügend lange Zeitfenster für die Anlieferung. Der Grund dafür ist, dass die Handlungskompentenz hier meist bei den Kantonen und den Gemeinden liegt.

2. Die Verkehrsnetze sollen so ausgestaltet sein, dass so früh wie möglich flächenschonende und emissionsarme Verkehrsträger und -mittel zur Anwendung kommen können. Hierzu ist die optimale Abstimmung der Schnittstellen zwischen den verschiedenen Netzhierarchien und die Verknüpfung der Verkehrsträger an geeigneten Verkehrsdrehscheiben auch für den Güterverkehr zentral. Zudem sollen - soweit möglich - an diesen Drehscheiben geeignete Lade- und Betankungsanlagen zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden auch entlang der Nationalstrasse auf sämtlichen Rastplätzen Schnellladestationen zunächst für leichte Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die je nach Situation auch durch schwere Fahrzeuge genutzt werden können. Die Tankinfrastruktur für Wasserstofflastwagen wird gegenwärtig v. a. durch Private vorangetrieben, der Bund unterstützte hier erste Tankstellen, Fahrzeuge und Wasserstoffproduktionsanlagen durch Pilot- und Demonstrationsprogramme.

3. Der Bundesrat sieht im Konzept für den Gütertransport auf der Schiene Umschlaganlagen vor. Mit diesem vom Bundesrat beschlossenen Konzept ist es möglich, Umschlags- und Bündelungspunkte in Analogie zu den Personenverkehrsdrehscheiben an den richtigen Standorten in den Zentren oder Agglomerationen raumplanerisch zu sichern. So kann ein Beitrag zur Optimierung der Verkehrsführung und zur Realisierung zukunftsweisender Citylogistik-Projekte geleistet werden. Im ländlichen Raum können die Umschlagsanlagen insbesondere der Ver- und Entsorgung dienen.

Die Grundlagenarbeiten dazu sind unter Federführung des UVEK angelaufen. Der Einbezug wichtiger Partner (Kantone, Gemeinden, wichtige Logistikpartner wie Transportanbieter und Bahnunternehmen) ist dabei von zentraler Bedeutung.

Antwort des Bundesrates.