20.4513 · Interpellation · 2020-12-16
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Erfahrungen aus der Covid-Krise zeigen, dass mit Blick auf künftige Pandemien die Verfügbarkeit einer Versicherungslösung zur Abdeckung des Betriebsunterbruchrisikos - verbunden mit der Sicherheit über die im Schadenfall garantierten Versicherungsleistungen - wichtig wäre, vor allem für KMU. Jedoch ist das Betriebsunterbruchrisiko bei einer Pandemie aufgrund deren globalen Ausmasses auf rein privatwirtschaftlicher Basis nicht versicherbar bzw. es werden solche Versicherungslösungen aufgrund des enormen Schadenrisikos und der daraus resultierenden exorbitant hohen Prämien am Markt gar nicht erst angeboten.
Die Erfahrung im Umgang mit anderen Grossrisiken zeigt, dass bei solchen, am Markt nicht versicherbaren Risiken eine Risiko-Partnerschaft im Rahmen einer Public Private Partnership ein zielführender Weg ist. Auf Basis eines solchen Ansatzes hätten Betriebe im vornherein Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen bei einem Betriebsunterbruch eine Schadendeckung erfolgt. Zudem würde eine teilweise Vorfinanzierung der Versicherungsleistungen durch die Betriebe selbst erfolgen - dies im Unterschied zu der im Rahmen der Covid-Kredit-Lösung generierten Nachfinanzierung, die zudem ein nicht unerhebliches Missbrauchsrisiko birgt.
Zentral für eine Lösung im Rahmen einer Risiko-Partnerschaft sind die Eckwerte des Versicherungskonstrukts. Es geht hierbei darum, festzulegen, auf welche Kreise sich die Versichertengemeinschaft erstreckt und ob ein Obligatorium einzuführen wäre. Weiter wären - neben anderen Parametern - die versicherten Gefahren und Leistungen, die Träger zur Finanzierung der Versicherungsdeckung und der Finanzierungsschlüssel zu definieren.
In seiner Stellungnahme vom 26. August 2020 zur Motion 20.3840 Birrer-Heimo "Obligatorische Epidemie -bzw. Pandemieversicherung" hat der Bundesrat festgehalten, dass derzeit Diskussionen über die Machbarkeit einer funktionierenden, praktikablen und kosteneffizienten Pandemieversicherungslösung im Gange sind und vor dem Entscheid zur Ausarbeitung einer Vorlage die Ergebnisse dieser vertieften Abklärungen abgewartet werden sollten. Das weitere Vorgehen werde vom Bundesrat bis Anfang 2021 bestimmt. Unabhängig des bis Anfang 2021 in Aussicht gestellten Entscheids zum weiteren Vorgehen ist der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was gedenkt der Bundesrat aufgrund des fehlenden Produkteangebots der Privatversicherer mit Blick auf künftige Pandemien zu tun, um das Betriebsunterbruchrisiko von Unternehmen, insbesondere der KMU, zu minimieren?
2. Wie beurteilt der Bundesrat den Lösungsvorschlag, bei künftigen Pandemien das Betriebsunterbruchrisiko im Rahmen einer Risiko-Partnerschaft mit den Privatversicherern zu versichern?
3. Welche Parameter wären bei einer solchen Lösung für den Bundesrat zentral und innerhalb welchen Zeitrahmens erachtet es der Bundesrat als angemessen, eine Lösung zu schaffen, damit Unternehmen in der Schweiz im Pandemiefall gegen das Betriebsunterbruchrisiko versichert sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu 1 und 2:
Mit einzelnen heute bestehenden Instrumenten wird das Betriebsunterbruchsrisiko für Unternehmen teilweise abgefedert. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt beispielsweise mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) den Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten zugunsten ihrer von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Das primäre Ziel der KAE ist es, Entlassungen zu verhindern und Arbeitsplätze zu sichern. Damit unterstützt sie indirekt die Unternehmen, da nebst den reduzierten Personalkosten etwa auch die Kosten wegfallen, die bei einer Entlassung und einer erneuten Rekrutierung anfallen würden. Für andere Fixkosten bestehen jedoch keine staatlichen Vorkehrungen und entsprechend müssen die Unternehmen diese Risiken aktuell selber minimieren oder tragen.
Für den Bundesrat ist dabei klar, dass ein privater Versicherer die Pandemierisiken aufgrund der mangelnden geographischen Diversifikation und der hohen Korrelation mit Schäden aus einigen anderen Versicherungszweigen sowie den Finanzmärkten nur sehr eingeschränkt auf die eigene Bilanz nehmen kann, ohne die eigene Solvenz zu gefährden. Eine nur von privaten Versicherern getragene flächendeckende Pandemiedeckung für Unternehmen ist deshalb im Gegensatz zu einer die öffentliche Hand einbeziehenden Versicherung (allenfalls als Public Private Partnership PPP) kaum möglich.
Gemäss der Antwort des Bundesrats auf die Frage 20.6054 Landolt wird zurzeit nicht nur die Mach-, sondern auch die Wünschbarkeit einer Pandemieversicherung für Unternehmen geprüft. Dazu befragte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF verschiedene Unternehmen und Branchenverbände und schaute die internationalen Entwicklungen an. Der Bundesrat wird im Frühling 2021 über das weitere Vorgehen informieren.
Zu 3:
Ein Zeitrahmen zur allfälligen Schaffung einer Pandemieversicherung für Unternehmen kann noch nicht angegeben werden, da nebst der Wünschbarkeit an sich beispielsweise auch die Frage offen ist, ob die Verfassungsmässigkeit gegeben wäre oder eine Verfassungsnorm geschaffen werden müsste. Auf jeden Fall bräuchte eine Lösung mit einer finanziellen Beteiligung des Bundes eine eigenständige gesetzliche Grundlage. Zentrale Parameter einer Versicherung wären die Risikoteilung zwischen Privatversicherern und dem Bund sowie die Fragen eines Versicherungsobligatoriums, des Deckungsumfangs und der Prämienhöhe für die verschiedenen Unternehmen.
Antwort des Bundesrates.