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20.464 · Parlamentarische Initiative · 2020-09-23

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ändern:

Artikel 27 Absatz 3 (neu)

Sie umfasst das Recht der Mitarbeitenden eines Unternehmens auf Mitentscheidung, Mitverantwortung und Teilhabe.

Begründung

Die Mitwirkungsrechte von Angestellten sind in der Schweiz im OECD-Vergleich nur rudimentär vorhanden. Einzig bei Massenentlassungen besteht gemäss Mitwirkungsgesetz ein Mitspracherecht. Diese autoritäre Interpretation der Wirtschaftsfreiheit ist der direkt-demokratischen Schweiz nicht würdig. Angesichts der enormen Herausforderungen, vor der die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft durch Digitalisierung, Klima-Krise, Globalisierung und steigende soziale Ungleichheit gestellt werden, ist die Demokratisierung der Wirtschaft voranzutreiben und sind die Rechte aller Wirtschaftsteilnehmenden zu stärken. Mitarbeitende sollen die Möglichkeit erhalten gemeinsam entlang der gesamten Wertschopfungsketten uber wichtige Angelegenheiten des Unternehmens nach dem demokratischen Prinzip "ein Mensch - eine Stimme" mitzuentscheiden. Sie bestimmen insbesondere uber Fragen der Produktion und des Vertriebs, gerechte Lohne sowie Aufwendungen fur Forschung und Entwicklung. Durch eine breitere Verteilung der Verantwortung in Unternehmen werden Qualität und Akzeptanz von Entscheidungen erhöht. Die Auswirkungen von Produktionsprozessen, Gutern und Dienstleistungen auf die Gesundheit von Mensch, Natur und Gesellschaft, auch ausserhalb des eigenen Betriebs, erhalten dadurch mehr Gewicht.

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