Lebensmittelschmuggel. Bleiben 13 Gastwirtschaftsbetriebe zulasten der gesamten Branche anonym?
20.5006 · Fragestunde. Frage · 2020-03-02
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Anfang Januar hat die Eidgenössische Zollverwaltung einen Fall von Schmuggel von Lebensmitteln aus Italien bestätigt, an dem zwischen 2016 und 2017 13 Tessiner Gastwirtschaftsbetriebe beteiligt waren (2 Tonnen Fleisch, 120 Liter Öl, 75 Liter hochprozentige Alkoholika).
- Ist das Ausmass des Falls nicht ein Indiz für ein verbreitetes Phänomen?
- Warum werden die Namen der involvierten Betriebe, zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und der Berufskategorie, nicht offiziell kommuniziert?
Stellungnahme des Bundesrates
Insbesondere Fleisch und andere mit Abgaben hoch belastete Lebensmittel sind vom Schmuggel betroffen. Das Phänomen ist der Eidgenössischen Zollverwaltung bekannt. Sie hat entsprechende Schwerpunkte in der Kontrolle und der Strafverfolgung gesetzt. Für Beschuldigte in Strafverfahren gelten strenge Regeln betreffend Schutz der Persönlichkeitsrechte. Dies und das Amtsgeheimnis machen eine Bekanntgabe der Identität durch die Eidgenössische Zollverwaltung nicht möglich. Um die Bevölkerung vor Gesundheitsrisiken zu schützen, informiert die Eidgenössische Zollverwaltung bei Auffinden von geschmuggelten Lebensmitteln die zuständigen kantonalen Lebensmittelinspektorate, sofern der Verdacht besteht, dass die notwendigen Hygienevorschriften verletzt wurden. Dies ist beispielsweise bei ungekühltem Transport von Fleisch der Fall.