20.5026 · Fragestunde. Frage · 2020-03-02
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Erstellung des Gebäudes des Bundesamtes für Gesundheit im Liebefeld kam am Schluss massiv teurer zu stehen als geplant. Leider passiert das bei öffentlichen Bauten immer wieder.
- Wie gedenkt der Bundesrat dem entgegenzusteuern?
- Warum wurde für die Nachbesserungen kein Nachtragskredit beantragt?
- Warum wurde die Öffentlichkeit nicht korrekt über die höheren Kosten der Nachbesserungen informiert?
Stellungnahme des Bundesrates
Die eidgenössischen Räte haben 2008 den einzeln spezifizierten Verpflichtungskredit über 98 Millionen Franken für den Neubau für 720 Arbeitsplätze im Liebefeld genehmigt. Der Neubau wurde 2015/2016 bezogen und der Verpflichtungskredit abgerechnet. Seit dem ursprünglichen Projekt hat sich laufend die Struktur des BAG verändert und die Anzahl der benötigten Arbeitsplätze damit auf rund 800 erhöht - Tendenz steigend. Um diese Steigerung aufzufangen, wurde 2019 im Rahmen eines neuen Projekts der konsequente Wechsel des Bürokonzeptes von Open-Space zum heutigen Bundesstandard Multispace, inkl. den entsprechenden normativen Anpassungen, realisiert. Das Projekt im Kompetenzbereich des Bundesamts für Bauten und Logistik wurde ordentlich geplant, und entsprechend waren die Kosten von rund 6 Millionen Franken im Globalbudget Investitionen im Voranschlag eingestellt. Somit musste kein Nachtragskredit beantragt werden. Benchmark-Vergleiche zeigen, dass die Bundesverwaltung nicht teurer, sondern zum Teil sogar günstiger baut als die Privatwirtschaft. Die Bauprojekte der Bundesgebäude werden in aller Regel innerhalb der entsprechenden Kostenvoranschläge abgerechnet. Sehr selten müssen die zuständigen Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (BBL, ar Immo, ETH-Rat) Zusatzkredite und/oder Nachtragskredite beantragen. Medienanfragen wurden und werden jeweils umfassend und korrekt beantwortet. Im Verzeichnis "Stand der Verpflichtungskredite" zur Staatsrechnung werden jährlich sämtliche laufende und abgerechnete Verpflichtungskredite ausgewiesen. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf, die bewährten Prozesse anzupassen.