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20.5118 · Fragestunde. Frage · 2020-03-04

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Ist sich der Bundesrat bewusst, dass aufgrund des Coronavirus es schwierig ist Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden zu sammeln.

Sind die Einhaltungen der demokratischen Rechte noch gewährleistet oder ist der Bundesrat bereit, die Sammelfristen zu verlängern?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Fristen für das Sammeln von Unterschriften von Volksinitiativen und fakultative Referenden sind in den Artikeln 139 respektive 141 der Bundesverfassung verankert (BV, SR 101). Es handelt sich dabei um sogenannte Verwirkungsfristen.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Sammeln von Unterschriften für Volksbegehren angesichts der Ausbreitung des Coronavirus erschwert wird. Das Sammeln bleibt allerdings möglich, sowohl im öffentlichen Raum als auch über weitere Kanäle (bspw. Nutzung von Unterschriftenlisten im Internet, Versände).

Das Initiativ- respektive Referendumsrecht sind - Stand heute - gewährleistet. Grundsätzlich gilt, dass die Situation rund um die Ausbreitung des Coronavirus laufend beurteilt wird und die Massnahmen bei Bedarf angepasst werden.