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20.5454 · Fragestunde. Frage · 2020-06-10

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Aufgrund des FZA haben C- oder B-Bewilligungsträger, sofern sie in den letzten 24 Monaten seit der Erstanmeldung mindestens 12 Monate gearbeitet und ALV-Beiträge einbezahlt haben, Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung. Meist werden Mitarbeiter während der Hauptsaison (häufig über Temporärbüros) angestellt, währenddessen sie in der Arbeitslosenkasse "überwintern".

Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass dies ein offensichtlicher Missbrauch des Grundgedankens der Arbeitslosenversicherung darstellt?

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