20.5681 · Fragestunde. Frage · 2020-09-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wurde beauftragt, das bestehende Recycling-System von Elektrogeräten so zu optimieren, dass es
a. auf privatwirtschaftlicher Basis geschieht und
b. von Online-Händlern und Importeuren nicht mehr unterlaufen werden kann.
Bei der nun vorgelegten Revision der VREG werden diese Grundsätze nicht erfüllt und das reibungslos funktionierende Leuchtturm-Recycling-System soll neu dem Obligatorium unterstellt werden.
Wie will der Bundesrat mit der Revision den parlamentarischen Auftrag erfüllen?
Stellungnahme des Bundesrates
Das UVEK hat im Frühling 2020 basierend auf dem Auftrag der Motion 17.3636 der UREK-N die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte eröffnet. Die Frist ist am 20. August 2020 abgelaufen. Das UVEK ist nun daran, die eingegangenen Stellungnahmen zu sichten. Der Bundesrat wird wie üblich über die Vernehmlassungsergebnisse informiert und zu gegebener Zeit über die Vorlage befinden.