20.5951 · Fragestunde. Frage · 2020-12-03
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Im September 2018 sagte die damalige Justizministerin im Nationalrat, 2017 habe der Bund 13 Ausweisungen verfügt, 2018 drei. Nur in acht Fällen sei die Ausweisung vollzogen worden.
Wie viele Gefährder sind
- momentan bei den Sicherheitsbehörden registriert?
- in Untersuchungshaft oder in Verwahrung?
- einen Landesverweis?
Wie viele sind vollzogen?
Wie viele Gefährder befinden sich in einem Ausbürgerungsverfahren und wie viele sind abgeschlossen?
Stellungnahme des Bundesrates
Im November 2020 verzeichnete der NDB 49 Risikopersonen. Als "Risikoperson" gelten Personen, die ein erhöhtes Risiko für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Es werden dabei sowohl Dschihadisten als auch Personen, die andere Formen des Terrorismus unterstützen und dazu ermutigen, erfasst. Der NDB betreibt ein Monitoring über einschlägige, von Dschihadisten genutzte öffentliche Internetseiten, soziale Medien und Foren. Seit 2012 hat der NDB rund 690 Nutzer identifiziert, die in oder aus der Schweiz im Internet dschihadistisches Gedankengut verbreiten oder sich mit Gleichgesinnten im In- und Ausland vernetzt haben, die Kriterien für Risikopersonen jedoch noch nicht erfüllen. Wenn Anhaltspunkte für eine Radikalisierung vorliegen, kann der NDB präventive Ansprachen durchführen und ausländerrechtliche Massnahmen bei Fedpol und den Kantonen beantragen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen übergibt der NDB die Fälle an die Strafverfolgungsbehörden des Bundes. Gegenwärtig befinden sich im Rahmen von Strafverfahren der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit Terrorismus sieben Personen in Untersuchungshaft. Verwahrungen wurden in diesen laufenden Verfahren keine angeordnet. Bisher wurde erst in einem Verfahren der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit Terrorismus ein Landesverweis verfügt; dieser ist noch nicht rechtskräftig. Bislang ist einer Person mit doppelter Staatsbürgerschaft das Schweizer Bürgerrecht rechtskräftig entzogen worden. Gegen einen anderen Entzugsentscheid ist Beschwerde erhoben worden; der Fall ist aktuell vor Bundesverwaltungsgericht hängig. In rund 10 weiteren Fällen ist der Entzug in Prüfung.