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Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030. Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse zum kommenden CO2-Gesetz bzw. zu den absehbaren landwirtschaftlichen Vorlagen

21.1001 · Anfrage · 2021-03-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Umsetzung der Uno-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hat in der Vernehmlassung von links bis rechts viel Kritik geerntet. Mit der Vernehmlassungsvorlage versucht der Bundesrat aufzuzeigen, wie er die politischen Zielsetzungen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in den nächsten zehn Jahren umsetzen will. Die vorgeschlagenen Ziele entsprechen weitgehendst einer Zusammenfassung der Forderungen, die bereits umgesetzt wurden oder bereits auf der inländischen, politischen Agenda stehen und somit noch Gegenstand von Beratungen - in einem legitimierten, demokratischen Prozess - sind.

1. Weshalb ist ein Finanzierungsaspekt - ein zentraler Punkt jeglicher Strategie - nicht Teil der Vorlage?

2. Nimmt der Bundesrat in Kauf, dass mehrere Aktionspläne parallel laufen? Wo ist da der Nutzen?

3. Mit welchen Mitteln Gedenkt der Bundesrat die Wirkung seiner strategischen Ziele zu messen? Braucht es dafür neues Bundespersonal?

4. Weshalb geht die Strategie offensichtlich davon aus, dass Nachhaltigkeit vor allem in einer Korrektur des Ökonomischen besteht?

5. Weshalb wird weder die Abstimmung zum CO2-Gesetz, noch die Abstimmungen zu den Landwirtschaftsvorlagen abgewartet? Nimmt der Bundesrat in Kauf, eine Strategie zu verfolgen, die dem allfälligen Volkswillen entgegensteht?

6. Weshalb blendet die Vorlage die Migration bzw. die regelrechte Masseneinwanderung (mit Ausnahme des

Flüchtlingsschutzes) als das grösste Hindernis für die Erreichung - der bereits heute bestehenden - Klimaziele vollends aus?

7. Was hat bezahlbarer Wohnraum oder Gleichstellung, unter dem Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von Umwelt- und Energiepolitik zu tun?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Laut den Leitlinien des Bundesrates für die nachhaltige Entwicklung richten sich die in der Vernehmlassungsvorlage der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) enthaltenen Grundsätze und Ziele an die thematisch zuständigen Bundesstellen. Sollten zur Erreichung der Ziele zusätzliche Mittel nötig sein, müssten diese im ordentlichen Budgetprozess beantragt werden.

2. Der künftige Aktionsplan 2021-2023 zur SNE 2030 wird ausschliesslich neue, also vom Bundesrat noch nicht verabschiedete Massnahmen enthalten, und zwar in Bereichen, die nicht bereits durch bestehende Instrumente in einem spezifischen Politikbereich abgedeckt sind oder in denen eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit notwendig ist. Es bestehen also keine Doppelspurigkeiten zu anderen Aktionsplänen.

3. Das Monitoring wird über das bestehende Indikatorensystem MONET 2030 sichergestellt; hierfür bedarf es keiner zusätzlichen Personalressourcen. Die Wirksamkeit der Massnahmen wird über Evaluationen eruiert.

4. Die SNE 2030 berücksichtigt die Zieldimensionen der nachhaltigen Entwicklung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität und ökologische Verantwortung - sowie Wechselwirkungen zwischen diesen gleichwertig.

5. Die Strategie legt die Zielsetzung des Bundesrates fest. Falls das CO2-Gesetz in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 abgelehnt oder die Trinkwasser- und Pestizidinitiativen angenommen werden sollten, wird der Bundesrat eine allfällige Anpassung gewisser Ziele in der Strategie prüfen.

6. Die SNE 2030 fokussiert auf die Schwerpunktthemen, in welchen laut dem Bundesrat zur Umsetzung der Agenda 2030 der grösste Handlungs- und Abstimmungsbedarf zwischen Politikbereichen besteht. Aus Sicht des Bundesrates ist die Migration nicht das grösste Hindernis für die Erreichung der Klimaziele durch die Schweiz.

7. Der Bundesrat geht von einem umfassenden Nachhaltigkeitsverständnis aus und versteht nachhaltige Entwicklung nicht spezifisch als Umwelt- und Energiepolitik, sondern gesamtheitlich unter Berücksichtigung ihrer drei Dimensionen - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gesellschaftliche Solidarität und ökologische Verantwortung.

Antwort des Bundesrates.

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