21.1006 · Anfrage · 2021-03-09
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Laut Antwort des Bundesrats auf meine Interpellation 20.3699 zur Sicherstellung der Gesetzeskonformität von Pestizid-Importen verfügt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Bereich Pestizide "über keine Angaben zu den kantonalen Vollzugsaktivitäten" Zudem kann der Bund mehrere Fragen zum Thema Import von Pestiziden (zu einem guten Teil handelt es sich um Gefahrenstoffe) nicht beantworten. So kennt der Bund weder die Menge an importierten Pestiziden, noch deren Anteil, der direkt über das Internet im Ausland bezogen wird. In diesem Zusammenhang stellen sich daher weitere Fragen.
1. Sieht der Bundesrat hierin eine Verletzung der Aufsichtspflicht des BLW über die Kantone? Wenn nein, warum nicht bzw. wer wäre denn zuständig, um die Gesetzeskonformität bei Pestizid-Importen sicherzustellen?
2. Angesichts dessen, dass es sich bei Pestiziden um Gefahrenstoffe für unser Trinkwasser sowie Grund- und Oberflächengewässer handelt, was unternimmt der Bundesrat in dieser Sache?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das BLW steht in Kontakt mit den kantonalen Behörden, die für die Durchführung der Kontrollen des Chemikalienhandels zuständig sind. Jedes Jahr werden im Bereich der Pflanzenschutzmittel in Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem BLW Kontrollkampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen betreffen alle Produkte, also auch solche, die importiert werden. Die Ergebnisse dieser von den kantonalen Behörden durchgeführten Kontrollen sind dem BLW bekannt und werden auf der Website der Anmeldestelle Chemikalien veröffentlicht. Beanstandungen fallen jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Auf diese Weise erfüllt das BLW seine Aufsichtspflicht.
2. Gemäss Artikel 62 Absatz 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung (SR 916.161) müssen alle, die Pflanzenschutzmittel in die Schweiz importieren und hier in Verkehr bringen, dem BLW bereits heute die in Verkehr gebrachten Mengen melden. Diese Daten werden verwendet, um einmal jährlich die Pflanzenschutzmittel-Verkaufsstatistik zu publizieren.
Das Parlament hat die parlamentarische Initiative 19.475 angenommen, die die Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers vor Emissionen von Pestiziden und deren Abbauprodukten verstärkt. Diese Initiative sieht vor, dass auch die Mengen der in Verkehr gebrachten Biozidprodukte mitgeteilt werden müssen. Darüber hinaus müssen auch die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, einschliesslich des Falls, dass ein Produkt von der Verwenderin oder dem Verwender für den Eigengebrauch eingeführt wird, ebenso wie die berufliche Verwendung von Biozidprodukten in risikoreichen Bereichen gemeldet werden.
Antwort des Bundesrates.