21.1016 · Anfrage · 2021-03-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Am 7. März 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" angenommen. Die zuständige Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat nun kürzlich in einem Interview erklärt, es sei Aufgabe der Kantone die neue Verfassungsbestimmung umzusetzen.
Es handelt sich um einen neuen Verfassungsartikel, der unbedingt schweizweit gleich umgesetzt werden muss. Glaubt da der Bundesrat nicht, dass es zu verschiedenen Arten der Umsetzung kommen könnte, wenn den Kantonen ein Ermessensspielraum gelassen wird?
Glaubt der Bundesrat nicht, dass die Umsetzung, gerade weil die Bestimmung in der Bundesverfassung verankert ist, in der Zuständigkeit des Bunds und nicht der Kantone liegt?
Falls der Bundesrat dabeibleibt, die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels den Kantonen zu überlassen: Welche Instrumente gedenkt er vorzusehen, um zu überprüfen, dass die Bestimmung auch wirklich umgesetzt wird und dass die Umsetzung in der ganzen Schweiz einigermassen einheitlich erfolgt?
Stellungnahme des Bundesrates
Der mit der Annahme der Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot!" durch Volk und Stände neu in die Bundesverfassung (SR 101, BV) aufgenommene Artikel 10a ändert nichts an der verfassungsmässigen Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Die Übergangsbestimmung von Artikel 197 Ziffer 12 BV legt nur die Frist fest, innert der die erforderliche Ausführungsgesetzgebung erarbeitet werden muss. Die Kantone sind grundsätzlich zuständig für die Regelung der Ordnung im öffentlichen Raum. Der Bund seinerseits hat eine Regelungskompetenz im Strafrecht (Art. 123 Abs. 1 BV).
Bei einer Umsetzung des Verbots durch die Kantone wären unterschiedliche Regelungen etwa bei den vorgesehenen Sanktionen möglich, ja wahrscheinlich. Auch könnte gegen die einzelnen kantonalen Gesetze das Referendum ergriffen werden, was eine einheitliche Regelung zusätzlich erschweren würde. Der Bundesrat respektiert die Kompetenzordnung der Bundesverfassung. Ihm ist aber auch an einer fristgerechten und effizienten Anwendbarkeit des Gesichtsverhüllungsverbots gelegen. Nach Rücksprache mit den Kantonen beabsichtigt der Bundesrat, das Gesichtsverhüllungsverbot gestützt auf seine Kompetenzen auf Bundesebene umzusetzen. Er wird deshalb im Sommer eine strafrechtliche Regelung in die Vernehmlassung schicken.
Antwort des Bundesrates.