21.1040 · Dringliche Anfrage · 2021-06-03
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 26. Mai hat der Bundesrat beschlossen, die Verhandlungen mit der EU über das Rahmenabkommen einseitig abzubrechen. Ich bitte den Bundesrat angesichts der grossen Bedeutung der bilateralen Beziehungen zu EU für den Wohlstand in unserem Land um eine dringliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie gedenkt der Bundesrat, die bilateralen Verträge gegen eine (weitere) Erosion zu schützen und dadurch ihren Wert zu bewahren?
2. Die Erosion der Verträge hat in gewissen Bereichen bereits begonnen und wird kurzfristig vor allem die Wirtschaft treffen. Am 26. Mai wurde das MRA für den Bereich der Medizinalprodukte nicht nachgeführt. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Nachteile für die betroffene Branche abzumildern?
3. Welche nationalen Massnahmen gedenkt der Bundesrat ganz allgemein zu ergreifen, um die Wettbewerbsnachteile abzumildern, die der Schweizer Exportwirtschaft aus der zunehmenden Erosion der Bilateralen entstehen?
4. Die Schweiz kann sich als attraktiver Wirtschaftsstandort nur behaupten und die Grundpfeiler ihres Wohlstands bleiben nur stabil, wenn die Konjunktur gut bleibt. Hat der Bundesrat nationale Massnahmen vorgesehen, um diese Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft zu verbessern? Welche Reformen könnten ins Auge gefasst werden, um den Wirtschaftsstandort Schweiz im Inland zu fördern und ihn auch für die Zukunft attraktiv zu machen?
5. Der bilaterale Weg ist und bleibt der Königsweg. Aber die Schweiz muss sich nun auch bilateral und multilateral stärker engagieren. Ist vorgesehen, die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit im Forschungsbereich und im Bereich des Freihandels mit Drittstaaten auszudehnen und zu intensivieren?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Mit dem Ziel einer Stabilisierung der bilateralen Zusammenarbeit ohne institutionelles Abkommen (InstA) hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 verschiedene Massnahmen beschlossen. Er setzt sich für eine rasche Deblockierung des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten durch das Parlament ein und strebt eine zügige Finalisierung des entsprechenden Memorandum of Understanding (MoU) mit der EU an. Weiter bietet der Bundesrat der EU die Aufnahme eines strukturierten politischen Dialogs bspw. auf ministerieller Ebene an, um eine gemeinsame Agenda für die künftige Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse zu entwickeln und zu begleiten. Schliesslich prüft der Bundesrat die Möglichkeit von eigenständigen Anpassungen im nationalen Recht zum Abbau von Regelungsunterschieden gegenüber dem EU-Recht insbesondere im Anwendungsbereich der Marktzugangsabkommen, sofern dies auch im Interesse der Schweiz ist. Zur Abfederung negativer Konsequenzen eines Ausbleibens des institutionellen Abkommens hat der Bundesrat seit längerer Zeit begonnen, Auffangmassnahmen zu planen und umzusetzen.
2. Da das Kapitel für Medizinprodukte im MRA nicht wie vorgesehen am 26. Mai 2021 aktualisiert werden konnte, gelten für Schweizer Hersteller beim EU-Marktzugang seither die Anforderungen des neuen EU-Medizinprodukterechts für Hersteller aus Drittstaaten, was u.a. die Bezeichnung eines Vertreters in der EU sowie eine Neuetikettierung der Produkte erfordert. Eine vollständige Aktualisierung des Medizinproduktekapitels bleibt notwendig, um weiterhin die Teilnahme der Schweiz am Binnenmarkt der EU in diesem Bereich sicherzustellen. Zudem hat die Europäische Kommission am 26. Mai mitgeteilt, dass auch Produkte nach dem alten Recht nicht mehr vom MRA profitieren können. Die Schweiz hingegen vertritt die Position, dass diese Produkte vom bestehenden MRA weiterhin abgedeckt sind. Derzeit laufen zwischen der Schweiz und der EU intensive Gespräche, um diese Frage abzuklären. Am 19. Mai 2021 wurde zudem die Medizinprodukteverordnung revidiert (AS 2021 281), um die Versorgung der Schweiz mit sicheren Medizinprodukten und die Marktüberwachung auch künftig zu gewährleisten. Den bisher hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt kann die Schweiz mit diesen Massnahmen aber nicht sicherstellen.
3. Der Bundesrat erachtet es als im beidseitigen Interesse, die bestehenden Abkommen mit der EU weiterhin zu aktualisieren und damit eine Verschlechterung des gegenseitigen Marktzugangs möglichst zu vermeiden. Die Folgen des Entscheids, das InstA nicht zu unterzeichnen, hängen allerdings stark von der Reaktion der EU sowie der zukünftigen Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts ab. Zur Abfederung negativer Konsequenzen hat der Bundesrat seit längerer Zeit begonnen, Auffangmassnahmen zu planen. Solche Auffangmassnahmen, soweit solche überhaupt möglich sind, erlauben es aber nur in beschränktem Masse, eine fehlende Entwicklung der bilateralen Abkommen mit der EU zu kompensieren. Die Schweiz kann damit insbesondere keinen hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährleisten.
4. Die langfristige Sicherung des Wohlstandes durch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen in der Schweiz ist ein ständiges Anliegen des Bundesrates. Die Schweiz verfügt trotz des Entscheids, auf die Unterzeichnung des InstA zu verzichten, weiterhin über attraktive Rahmenbedingungen als Wirtschaftsstandort.
5. Bereits heute setzt sich der Bundesrat dafür ein, ergänzend zum EU-Binnenmarktzugang durch völkerrechtliche Vereinbarungen günstige Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehört auch die Modernisierung bestehender und der Abschluss neuer Freihandelsabkommen, die unabhängig vom InstA vorangetrieben wird. Der Bundesrat wird sich zudem weiterhin national, bilateral und multilateral dafür einsetzen, dass die Schweiz ihre Stellung als qualitativ hochstehender, weltweit renommierter und wettbewerbsfähiger Standort für Bildung, Forschung und Innovation erhalten und weiter ausbauen kann.
Antwort des Bundesrates.