21.3021 · Motion · 2021-02-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe einzusetzen, um einen Bericht über die verantwortungsvolle Erhebung und Nutzung von Gesundheitsdaten und die Anforderungen an ein offenes Gesundheitsdaten-Ökosystem zu erstellen. Mit Vertretungen aus Hochschulforschung, Industrie, Gesundheitswesen, Technologie, Gesellschaft, Datenschutz und weiteren sollen folgende Fragen geklärt werden: Anforderungen an die Infrastruktur eines Gesundheitsdaten-Ökosystems hinsichtlich Datenzugang, Datenerhebung, Datenschutz, Interoperabilität, ethischer Grundsätze und weiterer Aspekte.
Weiter soll ermittelt werden, wo aktuell in der Schweiz Defizite bestehen, welche die Zusammenarbeit erschweren und die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten für die Forschung verhindern. Es sollen Massnahmen empfohlen werden, wie solche Defizite beseitigt, die Rahmenbedingungen verbessert und Anreize geschaffen werden können, um die Zusammenarbeit zu fördern und den Datenaustausch zu ermöglichen. Ziel der Arbeitsgruppe muss sein, Grundlagen zu liefern, damit in der Schweiz zeitnah ein datenbasiertes Ökosystem im Gesundheitswesen geschaffen und von der Forschung in Hochschulen, der
Industrie und weiteren Interessierten für eine optimale Gesundheitsversorgung genutzt werden kann.
Begründung
Die Schweiz hat hinsichtlich der Digitalisierung des Gesundheitssystems Nachholbedarf. Internationale Rankings (Digital Health-Index Bertelsmann-Stiftung) zeigen dies ebenso wie die jüngsten Erfahrungen mit der Pandemie. Ein funktionierendes Gesundheitsdatensystem erhöht die Effizienz und die Qualität der Gesundheitsversorgung, liefert die unverzichtbare Datenbasis für Forschung in Hochschulen und in der Industrie, steigert die Innovationskraft im Inland und unterstützt die Politik bei der Sicherstellung der Volksgesundheit. Ein solches System muss von allen betroffenen Akteuren mitgetragen werden, weshalb diese von Beginn an in die Institutionalisierung einbezogen werden müssen; eine breite Abstützung ist
wichtig.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, dass die Erhebung und Nutzung von Gesundheitsdaten zu verbessern ist. Er hat zu diesem Zweck bereits verschiedene Vorhaben initiiert.
So wird zurzeit der Bericht in Erfüllung des Postulates SGK-S 18.4102 "Kohärente Datenstrategie für das Gesundheitswesen" erstellt. Darin wird die Verbesserung der Transparenz bei gleichzeitiger Reduktion der Erhebungswege thematisiert. Zudem hat die Verwaltung im Rahmen der Umsetzung des Postulates Humbel 15.4225 "Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung" einen Vorschlag für ein "System zur Weiterverwendung und Verknüpfung von Gesundheitsdaten" unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erarbeitet. Das EDI wird dem Bundesrat die Ergebnisse dieser Arbeiten im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2021 unterbreiten.
Im von der Motion angesprochenen Bereich finanziert der Bund (über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI) zudem das Swiss Personalized Health Network (SPHN). Das SPHN hat zum Ziel, eine nachhaltige Dateninfrastruktur aufzubauen, die die Interoperabilität klinischer Gesundheitsdaten gewährleistet und gleichzeitig einen sicheren Datenzugang für Forschende erlaubt. Dank der aufgebauten Infrastruktur sollen klinische Gesundheitsdaten, verwandte omics-Daten, sowie Daten aus Biobanken und Kohortenstudien einfacher und in besserer Qualität als bisher für Forschungsprojekte im Rahmen des Humanforschungsgesetzes (HFG, SR 810.30) weiterverwendet werden können. Die in diesem Zusammenhang etablierten Standards zur semantischen Interoperabilität werden für öffentlich finanzierte Forschungsprojekte künftig verbindlich sein. Zudem klärt die SPHN-Initiative im Rahmen der sogenannten ELSI-Arbeitsgruppe (Ethical, Legal, and Social Implications) dringende ethische und soziale Fragestellungen bei der Nutzung solcher Daten. Die laufenden Arbeiten liefern auch Erkenntnisse, die für die Datennutzung im Gesundheitsbereich ausserhalb der klinischen Forschung wichtig sind.
Des Weiteren hat im Rahmen der Umsetzung der Massnahmen zur Kostendämpfung in der Krankenversicherung Professor Ch. Lovis der Hôpitaux universitaires de Genève im Auftrag des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) einen Bericht verfasst, der sich mit der Frage befasst, wie die Effizienz der Informationsbeschaffung im Bereich der Krankenversicherung verbessert und die Transparenz im Gesundheitswesen erhöht werden kann. Der Bundesrat hat diesen Bericht am 26. November 2020 zur Kenntnis genommen.
Auch das Programm Nationale Datenbewirtschaftung (NaDB) des Bundesamtes für Statistik (BFS) leistet einen Beitrag zu den in der Motion genannten Zielen. Es umfasst vier Pilotprojekte, welche die Umsetzbarkeit eines einheitlicheren Datenflussmanagements und einer einmaligen Datenerhebung zur Mehrfachnutzung aufzeigen sollen. In diesem Rahmen setzt das Pilotprojekt "Spitalstationäre Gesundheitsversorgung" (SpiGes) des BFS die von Professor Lovis definierten Prinzipien um. Es soll die möglichen Effizienzgewinne aufzeigen und als Vorläuferprojekt für weitere Umgestaltungen in anderen Bereichen dienen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den laufenden Arbeiten die Anliegen der Motion bereits weitgehend erfüllt sind und erst die Ergebnisse der laufenden Abklärungen und Initiativen abgewartet werden sollten, bevor nächste Schritte eingeleitet werden. Er beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.