21.3022 · Postulat · 2021-02-18
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Bericht zu unterbreiten und notwendige rechtliche Anpassungen vorzuschlagen zur besseren Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments bei der Organisation und Unterstützung von Olympischen Spielen in der Schweiz und anderen Mega-Events.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Olympische Spiele wären mit Abstand die grösste je in der Schweiz durchgeführte Sportveranstaltung. Ausserhalb des Sports wäre allenfalls eine Weltausstellung als Mega-Event vergleichbar. Die Initiative für solche Grossprojekte entsteht meist auf regionaler und kantonaler oder interkantonaler Ebene. Dahinter steckt die Überzeugung, nachhaltige Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft auslösen und bleibende Werte schaffen zu können. Auf diesen Ebenen ist auch die unmittelbare Betroffenheit durch den Anlass am grössten. Entsprechend erfolgte bei sämtlichen bisherigen Kandidaturen der Einbezug der politischen Gremien und der Bevölkerung in erster Linie auf regionaler, kantonaler und interkantonaler Stufe.
Die Organisation und Durchführung Olympischer Spiele oder anderer Mega-Events in der Schweiz ist allerdings ohne das Engagement oder gar eine führende Rolle des Bundes nicht denkbar. Bundesrat und Parlament haben in jenen Fällen, in denen die Projekte die erforderliche Reife erreicht haben, die notwendigen Mittel bereitgestellt. Damit haben sie auch die Grundlagen geschaffen, die notwendigen staatlichen Garantien zur Unterstützung einer Kandidatur und zur geordneten Durchführung eines Anlasses abgeben zu können.
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für einen solchen Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (BV). Soweit es sich um einen Sportanlass handelt, finden sich die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die beantragten Ausgaben in Artikel 68 Absatz 1 BV, der den Bund beauftragt, den Sport in seiner Gesamtheit zu fördern. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG; SR 415) kann der Bund die Vorbereitung von internationalen Sportgrossanlässen fördern und koordinieren. Es muss sich um einen Anlass mit weltweiter oder gesamteuropäischer Bedeutung handeln.
Der Bundesrat knüpft Anträge an das Parlament zur Unterstützung von Olympischen Spielen oder anderen Mega-Events an deren Übereinstimmung mit strategischen Zielen auf Bundesebene - insbesondere in Bezug auf die Nachhaltigkeit in ökologischer, ökonomischer und sozialer Perspektive.
Aus Sicht des Bundesrates liegen die notwendigen Rechtsgrundlagen vor, die politischen Gremien auf allen staatlichen Ebenen und den Souverän in den betroffenen Gemeinden und Kantonen einbeziehen zu können. Die Zuständigkeiten auf Bundesebene sind klar geregelt. Die Grundsätze des Föderalismus und der Subsidiarität werden respektiert.
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Ansicht, dass den mit dem Postulat verbundenen Anliegen bereits heute ausreichend Rechnung getragen wird. Ein separater Bericht des Bundesrats erübrigt sich deshalb.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.