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21.3026 · Interpellation · 2021-03-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Es ist kein Geheimnis, dass diverse NGO's und Verbände für den Einbau von Wärmepumpen werben und der Bund dies aktiv und finanziell grosszügig unterstützt. Gemäss Medienberichten gibt es bei Wärmepumpen einen so genannten Silent-Modus. Dieser wird generell gefordert, ob es sich um eine maximal leise oder um eine maximal laute Wärmepumpe handelt. Der Silent-Modus hat eine Wärmeleistungseinbusse von 50 bis 70 Prozent. Die Lärmvorschriften nehmen so einen direkten Einfluss auf die Energieeffizienz der Wärmepumpen und lassen einen ordentlichen Betrieb vielerorts gar nicht zu. Aufgrund der Lärmempfindlichkeit vieler Schweizerinnen und Schweizer werben immer mehr Hersteller von Wärmepumpen darum mit ihren trügerisch leisen Geräten, also dem Betrieb mit Silent-Modus. Dieser kommt nachts zwischen 19.00 und 07.00 Uhr zum Einsatz. Der Haken an der Sache ist allerdings, dass alle Wärmepumpen im Silent-Modus-Einsatz alles andere als effizient sind. Die fehlende Heizleistung von 50 bis 70 Prozent wird dann nämlich durch einen simplen Tauchsieder bewerkstelligt, also de facto durch eine Elektroheizung. Elektroheizeinsätze sind aufgrund ihrer lnneffizienz verboten. Diese dürfen nur zur Not oder zum geforderten Legionellenschutz zum Einsatz kommen. Wärmepumpen mit Silent-Modus heizen faktisch gleich ineffizient wie reine Elektroheizungen. Es liegt darum der Verdacht nahe, dass durch simple Wortklauberei die Bevölkerung der Schweiz an der Nase herumgeführt wird. Dazu folgende Fragen:

1. Wie viele Wärmepumpen stehen derzeit im regelmässigen Silent-Modus-Einsatz?

2. Wie beurteilt der Bundesrat den Einsatz von Wärmepumpen mit Silent-Modus vor dem Hintergrund, dass Elektroheizungen in weiten Teilen des Landes verboten sind, da sie als Stromfresser gelten?

3. Wie viel höher ist der Stromverbrauch einer Wärmepumpe im Silent-Modus, während den täglich geforderten 12 Stunden Einsatz gegenüber dem "normalen Einsatz?

4. Wie viel Strom verbrauchen alle Wärmepumpen der Schweiz zusätzlich im Jahr, weil sie im Silent-Modus laufen?

5. Wie beurteilt der Bundesrat den Einsatz von Wärmepumpen mit Silent-Modus, hinsichtlich der Erreichung von Energiezielen (Stromverbrauchszielen)?

6. Welchen Einfluss nimmt der Silent-Modus auf die Strategie der Energieversorger, die zur Netzentlastung tagsüber bis 3x2 Stunden mit einem speziellen Wärmepumpentarif eine Totalabschaltung fordern?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu den Fragen 1 und 4:

Gemäss der Bundesverfassung sind für Massnahmen, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig. Die Lärmschutzanforderungen werden von kantonalen und kommunalen Behörden vollzogen. Der Bund hat keine Daten, wie viele Wärmepumpen in der Nacht zwischen 19.00 und 07.00 Uhr den Silent-Modus aktiviert haben. Das UVEK (BFE und BAFU) wird mit den zuständigen kantonalen Fachstellen den Handlungsbedarf prüfen.

Zu den Fragen 2 und 5:

Elektrizität sollte möglichst sparsam für Heizzwecke eingesetzt werden. Der Bundesrat hat sich deshalb dafür ausgesprochen, dass Elektroheizungen zukünftig schneller und breiter ersetzt werden. Wärmepumpen beziehen einen grossen Anteil an Wärmeenergie aus der Umwelt und sind effiziente Heizsysteme, die heute in der Schweiz bei Neubauten und bei Sanierungen sehr oft eingesetzt werden. Die kantonalen Energiegesetze verlangen, dass Wärmepumpen so geplant und installiert werden, dass die nötige Heizenergie nur durch die Wärmepumpe geliefert wird. Ein allfälliger Silent-Mode-Betrieb muss daher bei der Planung berücksichtigt werden. Sämtliche Wärmepumpen werden in der Schweiz durch ausgebildete Fachkräfte installiert. Ein unsachgemässer und ineffizienter Betrieb von Wärmepumpen über einen Elektroheizeinsatz widerspricht den kantonalen Energiegesetzen und wird vom Bundesrat abgelehnt. Elektrisches Heizen ist zudem keine geeignete Massnahme zur Lärmminderung.

Zur Frage 3:

Bei korrekter Einstellung findet bei tiefen Minusaussentemperaturen und aktiviertem Silent-Modus im Nachtbetrieb eine leichte Unterdeckung statt. Diese wird tagsüber bei höherer Effizienz wieder gedeckt. Wird die Nachtabsenkung durch Erhöhung der Vorlauftemperatur gedeckt, so liegt der Strommehrbedarf für das Zeitfenster von 12 Stunden bei ca. 5 bis 10 Prozent. Wenn falsche Einstellungen den Elektroheizeinsatz unnötigerweise auslösen, steigt der Stromverbrauch deutlich an. Um einen Strommehrverbrauch zu verhindern, sollte die Heizleistung im Silent-Modus noch zwei Drittel der maximalen Heizleistung, in Spezialfällen allenfalls die Hälfte, betragen.

Zur Frage 6:

Bei der Anlageplanung einer Wärmepumpe werden allfällige Sperrzeiten des Netzversorgers standardmässig berücksichtigt.

Antwort des Bundesrates.