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21.3044 · Motion · 2021-03-02

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie festzulegen, wie das Personal der Bundesverwaltung mehr Praxisbezug erhält. Dabei soll im Zentrum stehen, dass mindestens das Top-Management (höchste Führungsebene) einmal im Jahr ein externes Job-Visiting macht. Das externe Job-Visiting soll in Branchen wie z.B. Gastronomie, Verkauf, Lager, Reinigung, Fliessband etc. erfolgen und ca. eine Woche pro Jahr umfassen. Bundesangestellte sollen damit einen Blick in die "ganz normalen" Berufsgruppen der Bevölkerung erhalten und selber mit anpacken können. Damit soll das Verständnis für die Kunden gefördert werden.

Begründung

Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung sind sehr gut ausgebildet. Viele können einen langjährigen akademischen Ausbildungsweg und entsprechende Berufserfahrung vorweisen. Gerade für das (Top)Management in ihrer Führungsfunktion sollte der Kundenbezug in Zentrum stehend. Die Kunden der Bundesverwaltung sind im weitesten Sinn die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Damit dieses Verständnis gefördert werden kann, ist das Instrument Job-Visiting absolut geeignet. Die Erfahrungen vom selber anpacken in Gastronomie, Verkauf, Reinigung, Lager oder Fliessband ermöglichen neue Perspektiven und können so wiederum in die Führungsaufgaben und Bundesverwaltung mit eingebracht werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen der Motion und erachtet es als wichtig, dass die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung einen Praxisbezug zu anderen Branchen haben. Ihm ist bewusst, dass für Führungskräfte und insbesondere für das Topmanagement die breiten Erfahrungen und Kenntnisse von anderen teils auch operativen Bereichen von Nutzen sind, um zusätzliche Perspektiven für die Erfüllung der Aufgaben zu erfahren. Der Bezug zu internen und externen Kunden spielt schon heute eine wichtige Rolle bei vielen Vorhaben. Aus diesem Grund werden in der Bundesverwaltung verschiedentlich Job-Visitings oder Jobrotationen auf Stufe Geschäftsleitungsmitglieder durchgeführt, die das Verständnis für andere Tätigkeiten und Perspektiven fördern sollen.

Eine Umsetzung des vorgeschlagenen Job-Visiting von jährlich einer Woche, das den Praxisbezug in Branchen auch ausserhalb der Bundesverwaltung für mindestens das Topmanagement vorsieht, würde verschiedene rechtliche Fragen aufwerfen, Zusatzkosten verursachen und die Erfüllung der Kernaufgaben aufgrund von Abwesenheiten gefährden. Die Bundesverwaltung kann intern auf ein sehr breites und heterogenes Aufgabenspektrum zugreifen, so dass bei einem internen Job-Visiting auf freiwilliger Basis ausreichend neue Perspektiven in anderen Branchen und Tätigkeiten vermittelt werden können.

Der Bundesrat ist aus den oben erwähnten Gründen der Auffassung, dass dem Anliegen der Motionärin bereits Rechnung getragen wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.