21.305 · Standesinitiative · 2020-12-21
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Verfassung des Kantons Jura fordert das Parlament des Kantons Jura die Bundesversammlung auf:
A. ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes zu verhängen, bis eine schweizweite Übersicht über die Belastung der Bevölkerung durch nichtionisierende Strahlung vorliegt;
B. die Gesetzgebung darüber hinaus so zu ändern, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein nationales Funkwellenkataster ins Leben zu rufen hat;
C. die Kantone und Gemeinden in die Planung der Netzabdeckung auf ihrem Gebiet einzubeziehen;
D. sich zusammen mit den Kantonen zu verpflichten, die Bürgerinnen und Bürger über Präventionsmassnahmen zu informieren.
Begründung
Es liegen immer noch keine Evaluationen zu den gesundheitlichen Risiken der 5G-Technologie vor. Dies ist nicht weiter erstaunlich, da wir dafür noch nicht den nötigen Abstand haben. So sind sich auch die Fachpersonen uneins. Es gibt jedoch zahlreiche Warnungen aus der Wissenschaft. Unter diesen Umständen sollte die Anwendung des Vorsorgeprinzips eine Selbstverständlichkeit sein, was aber leider nicht der Fall ist.
Der Beschluss des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), die 5G-Konzessionen zu vergeben, bevor der vom BAFU in Auftrag gegebene Bericht vorliegt, ist für die derzeit grosse Verwirrung verantwortlich.
Überdies hat die 5G-Technologie Auswirkungen auf die Umwelt, worüber nur selten gesprochen wird. Mit der erwarteten Energieeffizienz dürfte es aufgrund unseres rasant wachsenden Datenhungers schon bald vorbei sein.
Ganz zu schweigen davon, dass man sich keine Gedanken darüber gemacht hat, was mit den Telefonen und den Millionen weiteren ans Netz angeschlossenen Geräten nach deren Lebensende geschehen soll.
Das jurassische Parlament diskutierte bereits im Rahmen der Beratung der Motion 1263 "Plus connecté, tumeur" (zu Deutsch: "Besser verbunden - Tumor") über ein 5G-Moratorium. Da es sich der Gesundheitsproblematik bewusst ist, nahm es diese Motion im Übrigen klar an.
Die 5G-Technologie wird zu neuen Frequenzen führen. Es handelt sich dabei um die sogenannten Millimeterwellen. Derzeit ist nur wenig bekannt darüber, was es für den Menschen bedeutet, diesen Wellen ausgesetzt zu sein, und welches deren potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit sind - neue Ängste sind demnach vorprogrammiert!
Da es ähnlich unerfreuliche Situationen, wie wir sie derzeit mit 5G erleben, künftig zu verhindern gilt, werden die Bundesbehörden aufgefordert, die gesundheitlichen Bedenken ernst zu nehmen und Vorsicht walten zu lassen.
Deshalb nimmt das jurassische Parlament sein Initiativrecht auf Bundesebene wahr und verlangt im Sinne des Vorsorgeprinzips wie unlängst die Kantone Genf und Neuenburg, ein Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes zu verhängen.